Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
Horst ist ein 70jähriger Rentner. Seit 5 Monaten arbeitet Horst für ca. 2 - 4 Stunden in der Woche als Lehrer. Er unterrichtet dabei Grundschulklassen in den Fächern Kunst und Musik in einer Privatschule. Er stellt der Schule zum Monatsende eine Rechnung. In der Regel erhält Horst als Vergütung nicht mehr als 200 Euro im Monat hierfür.
Nun fragt sich Horst, ob er hierfür eine Gewerbe anmelden muss, und ob er sonst noch irgendwas steuer- oder gewerberechtlich beachten muss.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
Als Renter als Teilzeit-Lehrer arbeit
6. Januar 2020
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Frage vom 6. Januar 2020 | 19:57
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Renter als Teilzeit-Lehrer arbeit
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2020 | 21:55
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
meiner Ansicht nach benötigen sie keinen Gewerbeschein, sondern können Honorarrechnungen schreiben.
das Einkommen käme dann in der Steuererklärung unter den Übungsleiterfreibetrag dieser betrug 2019 2.400 eur und sollte 2020 auf 3000 Eur angehoben werden, bis wohin die Einnahmen Steuer und auch Sozialabgaben frei sind.
aber vielleicht meldet sich noch jemand
-- Editiert von kalledelhaie am 06.01.2020 21:56
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