Amazon KDP (Als deutscher Adress Schutz aus Österreich)?

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
davidbrownie411
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon KDP (Als deutscher Adress Schutz aus Österreich)?

Hallo liebe Community,

ich möchte ein Buch auf Amazon KDP vertreiben. (Print on Demand Verlag von Amazon).

Das Buch wird also gedruckt. Keine E-Book Version.

Erste Frage:
Jetzt weiß ich natürlich, dass ich ein Impressum benötige. Ich habe einen Adressschutz gefunden, den man einmalig bezahlt pro Buch, allerdings befindet sich diese Adresse in Österreich.
Post usw. wird natürlich weitergeleitet.
Darf ich als in Deutschland gemeldeter und lebender Bürger ein Buch mit Impressum aus Österreich verkaufen?

Zweite Frage:
Das Buch handelt von außergewöhnlichen Orten an denen man schon sehr intim wurde. Also Auto, Sauna, Wald, Schwimmbad usw.
Also teilweise öffentliche Orte.

Man kann das erlebte dann im Buch bewerten. Es ist als Spaßgeschenk zu verstehen, damit man sich unter Freunden anschauen kann, wer schon wo die Finger nicht von sich lassen konnte oder privat für sich um die Momente in Erinnerung zu behalten.

Sollte ich sicherheitshalber eine Notiz im Buch verfassen wie:
*Dieses Buch ist keine Anleitung / Aufforderung
*Beachte: Erregung öffentlichen Ärgernisses ist strafbar

Oder haltet ihr solche Hinweise für überflüssig / unnötig?

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 14. November 2023 09:47

-- Editiert von Moderator topic am 17. November 2023 17:10

-- Thema wurde verschoben am 17. November 2023 17:10

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TollerHecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Davidbrownie411,

meiner Meinung nach darfst du das Impressum aus Österreich nicht benutzen.

Die Notiz im Buch mit dem Hinweis kannst du weglassen.
Keiner geht davon aus, dass dieses Buch als Anleitung zu verstehen ist oder hat vor rechtliche Schritte einzuleiten, weil du in dem Buch schreibst: "Wurdet ihr im Schwimmbad intim?" Wenn jemand erwischt wird, dann muss er selbst die Konsequenzen dafür tragen.
In Amerika würde ich diesen Hinweis ergänzen, in Deutschland kannst du ihn getrost weglassen.

Ciao.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5998 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von davidbrownie411):
Jetzt weiß ich natürlich, dass ich ein Impressum benötige. Ich habe einen Adressschutz gefunden, den man einmalig bezahlt pro Buch, allerdings befindet sich diese Adresse in Österreich.

Das wird Amazon nicht mitmachen. Jedenfalls nicht Amazon Deutschland.
Zitat:
Post usw. wird natürlich weitergeleitet.
Darf ich als in Deutschland gemeldeter und lebender Bürger ein Buch mit Impressum aus Österreich verkaufen?

Im Impressum muss eine presserechtlich Verantwortlicher mit einer "ladungsfähigen" Adresse angegeben werden. Das wird hier m.E. nicht erfüllt. Und Amazon wird das vermutlich genauso sehen. Die sind da pingelig.

Zitat:
Zweite Frage:
Das Buch handelt von außergewöhnlichen Orten an denen man schon sehr intim wurde. Also Auto, Sauna, Wald, Schwimmbad usw.
Also teilweise öffentliche Orte.

Man kann das erlebte dann im Buch bewerten.

Wie soll man das "im Buch berwerten"? Sind da Leerseiten drin, in die der Käufer dann seine Erlebnisse von Hand einschreibt, um es anschließend zu verschenken?
Das wäre rechtlich unproblematisch.

Zitat:

Es ist als Spaßgeschenk zu verstehen, damit man sich unter Freunden anschauen kann, wer schon wo die Finger nicht von sich lassen konnte oder privat für sich um die Momente in Erinnerung zu behalten.

Dafür sind dann ja die Käufer verantwortlich. Man verkauft ein Buch mit Leerseiten. (Und vermutlich irgendeinem textlichen Rahmen drumherum. Ob das Amazon KDP mitmacht, ist eine andere Frage. Muss man ausprobieren oder vorher fragen.)

Zitat:
Sollte ich sicherheitshalber eine Notiz im Buch verfassen wie:
*Dieses Buch ist keine Anleitung / Aufforderung

Wenn man nicht direkt andere zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auffordert, muss man sich keine Gedanken darüber machen.
Zitat:
*Beachte: Erregung öffentlichen Ärgernisses ist strafbar

Oder haltet ihr solche Hinweise für überflüssig / unnötig?

Man könnte die einschlägigen Vorschriften (§183a StGB, §118 OWiG) mit abdrucken. Wäre ein sinnvoller Service für die Käufer. Müssen muss man's m.A.n. nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116248 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von davidbrownie411):
Ich habe einen Adressschutz gefunden

Die meisten dieser Adressschutzangebote sind ihr Feld nicht wert.

Er muss die Kriterien einer "ladungsfähigen Adresse" erfüllen - macht er das?



Zitat (von davidbrownie411):
Sollte ich sicherheitshalber eine Notiz im Buch verfassen wie:
*Dieses Buch ist keine Anleitung / Aufforderung
*Beachte: Erregung öffentlichen Ärgernisses ist strafbar

Sicher ist sicher ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
davidbrownie411
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort.


Zitat (von eh1960):
Das wird Amazon nicht mitmachen. Jedenfalls nicht Amazon Deutschland.

Ich habe schon viele Bücher auf Amazon gesehen, die gar kein Impressum haben oder nur eine Email Adresse angeben. Die hat Amazon anscheinend nicht beanstandet.
Gar kein Impressum anzugeben ist wohl auch nicht klug, da ein Anwalt wohl die Möglichkeiten hat es über Amazon Deutschland herauszufinden...aber wo kein Kläger da kein Richter. Ein paar Freunde verkaufen regelmäßig Bücher ca. 500-1500€ im Monat) mit lediglich einer Email Adresse als Impressum und die haben noch nie eine Abmahnung bekommen...

Ich bin aber lieber auf der sicheren Seite...daher das Impressum.
Zitat (von Harry van Sell):
Die meisten dieser Adressschutzangebote sind ihr Feld nicht wert.

Er muss die Kriterien einer "ladungsfähigen Adresse" erfüllen - macht er das?

Ich stehe dort als Person mit Klarnamen und die Adressschutzfirma mit ihrer Adresse. Jede Post an mich wird eingescannt und an mich weitergeleitet. Sollte jemand also einen Brief an mich schicken wollen, an diese Adresse, so werde ich diesen auch bekommen.



Zitat (von eh1960):
Wie soll man das "im Buch berwerten"? Sind da Leerseiten drin, in die der Käufer dann seine Erlebnisse von Hand einschreibt, um es anschließend zu verschenken?
Das wäre rechtlich unproblematisch.

Es handelt sich um eine von mir gestaltete Seite mit den Fragen:
Wo?
Wann?
Mit wem?

Einem Textfeld um die Geschichte etwas auszuschmücken. Ein paar Ja / Nein Fragen, wie zum Beispiel: "Wurdet ihr erwischt / gesehen?" und einem Bewertungssystem wie man es kennt mit 0-5 Sternen.

Wie gesagt, es ist ein Spaßgeschenk und soll auch so behandelt werden. Es ist keine ernstzunehmende Literatur die intellektuell einen Mehrwert bietet.

Zitat (von eh1960):
Dafür sind dann ja die Käufer verantwortlich. Man verkauft ein Buch mit Leerseiten. (Und vermutlich irgendeinem textlichen Rahmen drumherum. Ob das Amazon KDP mitmacht, ist eine andere Frage. Muss man ausprobieren oder vorher fragen.)

Der textliche Rahmen mit der Frage: "Wo?" ist schon auf 30 Seiten vorausgefüllt bei den restlichen steht nichts und man kann selbst es ausfüllen. Dort stehen dann so Sachen wie: Auto, Flugzeug, Schwimmbad, Balkon usw.

Aber sie sagten schon was ich wissen muss. Solange man nicht direkt zu einer Straftat auffordert ist es unbedenklich.
Ich werde allerdings den Hinweis mit abdrucken. Sicher ist Sicher.

Vielen Dank an
Harry van Sell
Eh1960

-- Editiert von User am 17. November 2023 10:53

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116248 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von davidbrownie411):
Jede Post an mich wird eingescannt und an mich weitergeleitet.

Dann würde ich da durchaus ein "ladungsfähig" sehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5998 Beiträge, 1450x hilfreich)

Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Das OLG München jedenfalls hat mit Urteil vom 19.10.2017 (Az 29 U 8/17) entschieden, daß ein "virtuelles Büro" die Anforderungen an eine "ladungsfähige Anschrift" nicht erfüllt.

Man sollte insofern vorsichtig damit sein, eine solche Lösung als rechtlich ausreichend oder eben auch als rechtlich nicht ausreichend zu erklären.

Daß Amazon in dieser Hinsicht "lax" wäre, kann ich nicht bestätigen - im Gegenteil, Amazon ist von allen einschlägigen Anbietern meinen Erfahrungen nach in dieser Hinsicht der pingeligste.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
davidbrownie411
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Daß Amazon in dieser Hinsicht "lax" wäre, kann ich nicht bestätigen - im Gegenteil, Amazon ist von allen einschlägigen Anbietern meinen Erfahrungen nach in dieser Hinsicht der pingeligste.


Okay, aber wie kann es dann sein, dass Amazon Bücher freigibt, die entweder gar kein Impressum besitzen oder nur eine Email-Adresse? Amazon kann es doch herzlich egal sein, ob jemand sein Impressum korrekt angibt oder nicht. Ist ja die Sache des Buch-Erstellers.

Zitat (von eh1960):
Das OLG München jedenfalls hat mit Urteil vom 19.10.2017 (Az 29 U 8/17) entschieden, daß ein "virtuelles Büro" die Anforderungen an eine "ladungsfähige Anschrift" nicht erfüllt.


Dann verstehe ich nicht, warum es soviele Anbieter gibt, die sogar damit werden, dass es juristisch geprüft und sicher ist. Wie zum Beispiel dieser hier: https://www.adress-schutz.de/de/
Die werben sogar damit von der IT-Kanzlei München geprüft zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116248 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das OLG München jedenfalls hat mit Urteil vom 19.10.2017 (Az 29 U 8/17) entschieden, daß ein "virtuelles Büro" die Anforderungen an eine "ladungsfähige Anschrift" nicht erfüllt.

Nein, das hat - wie man im Urteil deutlich lesen kann - das OLG so nicht entschieden.


Unbestritten ist allerdings, dass jede Form der Zustellung dort möglich sein muss. Also normale Briefpost genauso wie Pakete, Einschreiben, Postzustellurkunden, Boten, gesungene Telegramme, ...
Eine einfache Postempfangsvollmacht würde also nicht ausreichen, es muss dort ein Zustellbevollmächtigter vorhanden sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116248 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von davidbrownie411):
Dann verstehe ich nicht, warum es soviele Anbieter gibt, die sogar damit werden, dass es juristisch geprüft und sicher ist.

Da gibt es neben diversen seriösen auch viele unseriöse die einfach lügen oder falsch interpretieren.



Zitat (von davidbrownie411):
Wie zum Beispiel dieser hier: https://www.adress-schutz.de/de/
Die werben sogar damit von der IT-Kanzlei München geprüft zu sein.

Der erfüllt ja auch alle Anforderungen von Gesetzgeber und Rechtsprechung.

Über die Adresse sind nicht nur Post-, sondern auch amtliche bzw. behördliche Zustellungen mit Wirkung für und gegen den jeweiligen Impressumsinhaber möglich und es erfolgt sogar noch die Weiterleitung an den bestimmungsgemäßen Empfänger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(321 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das OLG München jedenfalls hat mit Urteil vom 19.10.2017 (Az 29 U 8/17) entschieden, daß ein "virtuelles Büro" die Anforderungen an eine "ladungsfähige Anschrift" nicht erfüllt.
Genau das steht nicht im Urteil.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
davidbrownie411
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Zur Info: Amazon hat das Buch mit dem Impressum aus Österreich genehmigt. Weil man sich hier im Forum teilweise uneinig war, was nun geht und was nicht.
Meiner Meinung nach interessiert sich Amazon nicht für ein korrektes Impressum. Die prüfen eher KI Inhalte oder Urheberrechtsverletzung.

Danke

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