Angestellt + Nebengewerbe (Kleingewerbe)

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Juju1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 35x hilfreich)
Angestellt + Nebengewerbe (Kleingewerbe)

Hallo,

ich werde bald übernommen und werde vielleichht ca. 1800 Euro Brutto (1200 € Netto) verdienen. In meinem Nebengewerbe verdiene ich ca. 1200 Euro (hierfür zahle ich keine Umsatzsteuer oder sonstiges).
1. Die Umsatzsteuer bezieht sich nur auf das Kleingewerbe?
Das heißt ich werde keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ich immer 1200 Euro im Monat im Kleingewerbe verdiene. Jedoch muss ich Einkommensteuer zahlen, weil ich mit beidem verdienst im Jahr auf mehr als 8004 Euro komme. 2. Werden bei der Einkommensteuer der Netto oder Bruttogehalt vom Angestellten Beruf genommmen?
3. Gibt es Stafflungen bei der Einkommensteuer, sodass ich weiß, so ab jetzt verdiene ich im Nebengewerbe für dieses Jahr nichts mehr? Soeine Tabelle habe ich bisher noch nicht gefunden.

Lieben Gruß Juliane

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9 Antworten
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#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

1. Ja, in der Annahme, dass die 1.200 EUR der Umsatz sind.
Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 17.500 EUR Umsatz p.a.
2. Brutto
3. Frage unklar. Wie soll die Steuer so hoch sein, dass Sie nichts mehr verdienen?

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nun ja, vermutlich will sie wissen, was sie an zusätzlichen Steuern zahlen muß. Rechnen Sie mal mit 300 Euro pro Monat, plus ggf. Kirchensteuer.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Juju1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 35x hilfreich)

Damit meinte ich, dass wenn man z.B ab dem Verdienst (Gewerbe + Angestellt) 36.600 € im Jahr 2000 Euro Abgaben zahlen muss und ab 50.000 muss man 4000 euro zahlen. Oder ist das prozentual gesehen?
Denn dann würde ich, wenn ich bei 45.000 Euro angelangt bin, nicht mehr nebenbei für das Jahr arbeiten.

14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das ist ein langsam ansteigender Prozentsatz. 8000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Bei 1800 Euro pro Monat werden auf den steuerpflichtigen Teil etwa 17 % Steuern erhoben, bei 3000 Euro etwa 23 %. Oder kommen Sie aus Österreich? Da steigt der Prozentsatz tatsächlich bei 25.000 Euro im Jahr ruckartig von von 36,5 auf 43,2 %...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.01.2013 16:55

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Juju1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 35x hilfreich)

Und die 1800 Euro beziehen sich auf das Bruttoeinkommen und dem Umsatz (oder Gewinn?) vom Nebengewerbe?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich denke, 1800 Euro verdienen Sie schon im Hauptjob? Ansonsten: Besteuert wird bei Arbeitnehmern der Bruttolohn, bei Selbständigen logischerweise der Gewinn. Wieso wissen Sie das eigentlich nicht? Wenn Sie schon länger selbständig sind, müssen Sie bei 1200 Euro Gewinn im Monat doch durchaus schon Bekanntschaft mit dem Finanzamt geschlossen haben...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.01.2013 16:57

7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Juju1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich bin erst ab Februar ausgelernt und werde auch dann mehr im Nebengewerbe arbeiten. Bisher kam ich nicht über den Betrag. Wenn ich das so richtig sehe, zahle ich 23% Einkommenssteuer auf 1800 Euro Bruttoeinkommen und auch 23% auf die vielleicht 1200 Euro Gewinn (Umsatz?) ?

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15x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Juju1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich bin erst ab Februar ausgelernt und werde auch dann mehr im Nebengewerbe arbeiten. Bisher kam ich nicht über den Betrag. Wenn ich das so richtig sehe, zahle ich 23% Einkommenssteuer auf 1800 Euro Bruttoeinkommen und auch 23% auf die vielleicht 1200 Euro Gewinn (Umsatz?) ?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Einkommensteuer zahlen Sie auf den Gewinn.
Wenn Sie monatlich 1800+1200=3000 EUR verdienen, sind das brutto p.a. 36.000. Wenn wir nach Abzug aller steuermindernden Umstände (Werbungskosten, Sonderausgaben,...) von einem zu versteuernden Einkommen von 32.000 ausgehen, zahlen Sie als Ledige 6.265 EUR Einkommensteuer.
Sie können sich unter www.abgabenrechner.de zahlenmäßig austoben.

22x Hilfreiche Antwort

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