Ich möchte ein Unternehmen für fermentierte Lebensmittel (GbR) gründen. Ich habe noch keine gewerbliche Küche und weiß, dass ich nicht zu Hause produzieren darf. Allerdings möchte ich mein Unternehmen bereits anmelden. Könnt ihr mir sagen, ob ich es an meiner Privatadresse anmelden kann, auch wenn ich dort nicht produziere?
Könnt ihr mir auch bestätigen, ob ich bereits angeben darf, dass das Unternehmen Lebensmittel herstellt und verkauft, auch wenn ich noch keine Küche habe? Ich plane, professionelle Küchen stunden- oder tageweise zu mieten, um dort zu produzieren, kann diese Adresse aber nicht als Betriebsstätte anmelden.
Habt ihr Tipps, was ich erwarten kann, wenn ich ein Lebensmittelunternehmen an meiner Privatadresse anmelde?
Danke euch!
Anmeldung einer GbR für Lebensmittel ohne gewerbliche Küche
25. April 2026
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Frage vom 25. April 2026 | 23:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung einer GbR für Lebensmittel ohne gewerbliche Küche
#1
Antwort vom 26. April 2026 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (129854 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Ich habe noch keine gewerbliche Küche und
Und von Deinen Mitgesellschaftern hat auch keiner eine passende Küche?
Zitat :weiß, dass ich nicht zu Hause produzieren darf.
Keine Ahnung woher dieses Wissen stammt, aber es ist schlicht falsch.
Zitat :Ich plane, professionelle Küchen stunden- oder tageweise zu mieten
Eine zertifizierte Mietküche zu nutzen kann gerade in der Anfangszeit die wirtschaftlichere Alternative sein.
Zitat :Könnt ihr mir sagen, ob ich es an meiner Privatadresse anmelden kann, auch wenn ich dort nicht produziere?
Sofern es nur der Vorbereitung dient (Testprodukte ohne Weitergabe an Kunden) bzw. dies der reine Verwaltungssitz ist, wäre das möglich.
Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, müsste geprüft werden, ob das zulässig wäre bzw. man die explizite Erlaubnis des Vermieters benötigt
#2
Antwort vom 26. April 2026 | 17:12
Von
Status: Schlichter (7531 Beiträge, 1698x hilfreich)
Zitat :Ich möchte ein Unternehmen für fermentierte Lebensmittel (GbR) gründen. Ich habe noch keine gewerbliche Küche und weiß, dass ich nicht zu Hause produzieren darf. Allerdings möchte ich mein Unternehmen bereits anmelden. Könnt ihr mir sagen, ob ich es an meiner Privatadresse anmelden kann, auch wenn ich dort nicht produziere?
Eine "GbR" - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - braucht mindestens zwei Gesellschafter. Diese müssen den von ihnen betriebenen Gewerbebetrieb beide anmelden.
Der Gewerbebetrieb braucht einen "Sitz", das ist üblicherweise die Betriebsstätte. (Ausnahme: "Reisegewerbe".) Der kann im Prinzip überall sein, allerdings sollte man beachten, daß
a) in Mietwohnungen nicht einfach ein Gewerbe betrieben werden darf,
b) in reinen Wohngebieten nur sehr, sehr begrenzt Gewerbebetriebe ansässig sein dürfen,
und
c) bestimmte Gewerbe mehr oder weniger umfassende Anforderungen für ihre Betriebsstätte erfüllen müssen. (Sicherheit, Hygiene, etc.pp.)
Zitat:Könnt ihr mir auch bestätigen, ob ich bereits angeben darf, dass das Unternehmen Lebensmittel herstellt und verkauft, auch wenn ich noch keine Küche habe? Ich plane, professionelle Küchen stunden- oder tageweise zu mieten, um dort zu produzieren, kann diese Adresse aber nicht als Betriebsstätte anmelden.
Ein Lebensmittel herstellendes Unternehmen kann selbstverständlich einen Verwaltungssitz an Ort A haben und seine Produktionsstätte an Ort B.
Zitat:Habt ihr Tipps, was ich erwarten kann, wenn ich ein Lebensmittelunternehmen an meiner Privatadresse anmelde?
Wenn man's falsch macht eine Gewerbeuntersagung.
"Lebensmittel herstellen" und "Lebensmittel verkaufen" ist eine viel zu unpräzise Formulierung. Nur als ein Beispiel: Herstellung und Verkauf von Hackfleisch unterlag bis 2007 besonderen, strengen Voraussetzungen, geregelt in der "Hackfleischverordnung", und bedurfte einer "Hackfleisch-Prüfung".
Bei so wenig Vorkenntnissen kann man nur dringend empfehlen:
1) als Vorbereitung ein paar Ratgeber-Bücher zum Thema Existenzgründung lesen
2) ein Existenzgründer-Seminar der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer besuchen (dank 1 weiß man dann schon ein paar Fragen, die man dort stellen kann)
3) passende Schulungen und Beratungen hinsichtlich Lebensmittel-Produktion besuchen, besonders natürlich für den konkret geplanten Bereich.
Für ein allererstes Einlesen vielleicht dies hier:
https://www.selbstversorger.de/produzierte-lebensmittel-verkaufen/
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#3
Antwort vom 26. April 2026 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (42493 Beiträge, 14739x hilfreich)
Hier ist doch einiges zu trennen. Zunächst einmal, Zustimmung zu @eh; eine Schulungsmaßnahe bei einer der Kammern sollte dringend belegt werden. Und zwar, ehe man anfängt. Klar können Firmensitz und Produktionsstätte auseinander fallen. Nur, hier sind doch viel mehr Baustellen. Man will offensichtlich an verschiedenen Stellen was auch immer produzieren. Wo will man denn verkaufen? Und wie sollen die bei der Herstellung von Lebensmitteln zuständigen Ämter überprüfen, ob das alles den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Es geht doch nicht nur um eine saubere Profi-Küche!
wirdwerden
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