Artfremde Dienstleistung/Handel

16. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Skre91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artfremde Dienstleistung/Handel

Guten Tag in die Runde,

Kurze Frage, ich habe ein Kleingewerbe als Tischler angemeldet.
Nun bietet sich mir die Chance Bundeswehrkleidung kostengünstig anzukaufen und weiterzuverkaufen.
Kann ich diesen einmaligen „Artfremden" Kauf und Ankauf mit meinem Tischler Kleingewerbe abwickeln?
Oder gibt es da Probleme?

Vielen Dank für Eure Antworten.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2436 Beiträge, 842x hilfreich)

Du kannst Dein KleinGewerbe problemlos erweitern.

Ob es Auswirkungen auf Deine Kleinunternehmerregelung hat hängt davon ab, ob sich Dein Umsatz auf mehr als 22000€ erhöht.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130060 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Skre91):
Kurze Frage, ich habe ein Kleingewerbe als Tischler angemeldet.

Da man in DE keine Kleingewerbe anmelden kann, ist mal als erstes die Frage in welchen Land das spielt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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