Aufbewahrungpflichten im Ausland

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
frank3355
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrungpflichten im Ausland

Hallo,..
ich hatte ca 6 Jahre ein Kleingewerbe (ebay Verkäufe),..Gewerbe ist mitlerweile abgemeldet und ich werde demnächst ins Ausland ziehen.
Das FA meint ich müsse sämtliche Papiere mitnehmen falls dem FA irgendwann mal einfällt das sie eine Betriebsprüfung machen möchten.
Ich finde das mit erheblichen Kosten verbunden den ganzen Krams mitzuschleppen und im Zielland wüsst ich eh nochnicht wo ich den Krams lagern sollte (ausser alles ins Wohnzimmer stellen).
Muss das wirklich sein? Kann man nicht irgendwie die ganze Sache vorher zum Abschluss bringen?
Danke für eure Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von frank3355):
Muss das wirklich sein?

Nö, müssen muss man nicht.

Das kann dann nur dazuführen, das man denn bei einer Prüfung geschätzt wird - da das Finanzamt nie zu seinen Ungunsten schätzt, dürfte das dann nicht billig werden.

Steuerhinterziehung kann in dem Zusammenhang dann auch noch ein Thema werden.

Dazu können dann noch Strafen wegen des Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frank3355
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hab ja nichts zu verbergen,.. von mir aus stell ich die Sachen beim FA in den Keller und dann können die sich das bei Bedarf angucken,.. aber kann doch nicht sein das ich den ganzen Krams ins Ausland schleppen muss und es dann, wenn die Herren mal lust auf eine Prüfung haben, es auf meine Kosten wieder zurück nach Deutschland schaffen muss!?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von frank3355):
von mir aus stell ich die Sachen beim FA in den Keller

Das werden die nicht erlauben. Ist ja auch nicht nicht deren Problem.



Zitat (von frank3355):
aber kann doch nicht sein das ich den ganzen Krams ins Ausland schleppen muss

Wo man den Kram nun lagert, wie er den im Falle des Falles zugänglich macht, dass bleibt dem Steuerpflichtigen selbst überlassen.
Wenn es entsprechende Nachfragen gibt, muss er sich entlasten oder mit den Konsequenzen leben.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von frank3355):
Das FA meint ich müsse sämtliche Papiere mitnehmen falls dem FA irgendwann mal einfällt das sie eine Betriebsprüfung machen möchten.


Sie können übrigens auch beim Finanzamt eine solche Prüfung beantragen.
Hat auch den netten Vorteil, dass so eventuelle Nachzahlungszinsen gering gehalten werden können.

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#5
 Von 
frank3355
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was muss ich denn genau alles aufheben? jede Ausgangsrechnung oder würde es reichen wenn man die monatlichen Gesamtsummen aufbewahrt? weil bei mir sind unendlich viele 3-6 Euro Rechnungen die natürlich sehr viele Ordner füllen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von frank3355):
Was muss ich denn genau alles aufheben?

Alle steuerlich relevanten Daten.

Wobei die ja nur die Spitze des Eisberges sind, es gibt ja auch noch Aufbeawhrungspflichten nach HGB, GwO, ...



Aber man kann die analogen steuerlich relevanten Daten auch scannen und dann entsorgen, wenn man die relevanten Punkte beachtet:
https://www.lexware.de/gobd/#IKS


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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