Folgender fiktiver Sachverhalt: Firma A (Einzelunternehmer) beauftragt Firma B (ebenfalls Einzelunternehmer) Dienstleistungen für sie zu erfüllen. Firma B erfüllt die Dienstleistung wie vereinbart und stellt anschliessend eine Rechnung an Firma A. Firma A bezahlt die Rechnung und alles ist erstmal in Ordnung. Danach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat und das Geld von Firma A schwarz kassiert hat. Hat Firma A irgendwelche Konsequenzen zu erwarten oder betrifft das nur Firma B, weil die selber für Ihre Steuern verantwortlich ist?
Danke schonmal für eure Tipps
Auftragnehmer hat kein Gewerbe / arbeitet schwarz
5. Oktober 2019
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Frage vom 5. Oktober 2019 | 21:31
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragnehmer hat kein Gewerbe / arbeitet schwarz
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 22:34
Von
Status: Schlichter (7121 Beiträge, 1489x hilfreich)
Im Zweifelsfall ist es nicht nur Schwarzarbeit sondern auch eine scheinselbstständige Tätigkeit. Dann wird es richtig teuer
#2
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 22:44
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm Zweifelsfall ist es nicht nur Schwarzarbeit sondern auch eine scheinselbstständige Tätigkeit. Dann wird es richtig teuer :
Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? Ich selber habe ja damit eigentlich nichts zu tun. Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, die wissen ja dass sie selbstständig sind und ihre Einnahmen anmelden und versteuern müssen
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIch habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, :
Ob die Firma angemeldet ist, kann man doch mit einem Blick ins Handelsregister herausfinden?
ZitatAber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? :
Das beauftragen von Schwarzarbeitern kann natürlich zu Ärger führen, eventuell sogar zu Konsequenzen.
#4
Antwort vom 5. Oktober 2019 | 23:27
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, :
Ob die Firma angemeldet ist, kann man doch mit einem Blick ins Handelsregister herausfinden?
ZitatAber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? :
Das beauftragen von Schwarzarbeitern kann natürlich zu Ärger führen, eventuell sogar zu Konsequenzen.
Wie kann ich das denn herausfinden wenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist?
#5
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatwenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist? :
Das wäre dann keine Firma. Da lässt man sich den Gewerbeschein vorlegen und nimmt eine Kopie zu den Akten.
#6
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 08:45
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Es ist nicht dein Problem, wie der Auftragnehmer das versteuert. Man muss sich auch nicht jedes Mal einen Gewerbeschein geben lassen (Stichwort "Treu und Glaube").
Du kannst höchstens noch eine Meldung an das Finanzamt abgegeben.
#7
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (31932 Beiträge, 5624x hilfreich)
Wie hat sich das denn herausgestellt?ZitatDanach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat :
#8
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 13:29
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Finanzamt hat es bei einer Steuerprüfung bemerktZitatWie hat sich das denn herausgestellt? :
#9
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 15:38
Von
Status: Schlichter (7121 Beiträge, 1489x hilfreich)
Das Finanzamt weiss also Bescheid. Dann ist es wahrscheinlich, dass die Rentenkasse sich als nächstes meldet.
Zitat:Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? Ich selber habe ja damit eigentlich nichts zu tun. Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, die wissen ja dass sie selbstständig sind und ihre Einnahmen anmelden und versteuern müssen
Sie haben die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitram nachzuzahlen .. bzw. anhand der Rechnungssumen werden die Sozialversicherungsbeiträge dann hochgerechnet.
Hat der falsche Unternehmer Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt, müssen Sie die nachzahlen, da der Vorsteuerbazug natürlich wegfällt.
#10
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatEs ist nicht dein Problem, wie der Auftragnehmer das versteuert. :
Das dürfte das Finanzamt etwas anders sehen...
ZitatMan muss sich auch nicht jedes Mal einen Gewerbeschein geben lassen (Stichwort "Treu und Glaube"). :
Den muss man sich nie zeigen lassen.
Man muss dann nur mit den Problemen leben die es verursacht...
#11
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 16:21
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Finanzamt weiss also Bescheid. Dann ist es wahrscheinlich, dass die Rentenkasse sich als nächstes meldet. :
Sie haben die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitram nachzuzahlen .. bzw. anhand der Rechnungssumen werden die Sozialversicherungsbeiträge dann hochgerechnet.
Hat der falsche Unternehmer Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt, müssen Sie die nachzahlen, da der Vorsteuerbazug natürlich wegfällt.
Der falsche Unternehmer hat eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt, weil angeblich Kleinunternehmer. Was genau muss ich denn da nachzahlen? Ich zahle doch garkeine Sozialversicherungsbeiträge und schon garnicht von ihm? Steuern muss ich aber nicht nachzahlen oder?
#12
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 16:27
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatIch zahle doch garkeine Sozialversicherungsbeiträge und schon garnicht von ihm? :
Natürlich musst du die Sozialabgaben deiner Angestellten zahlen.
#13
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 16:36
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Natürlich musst du die Sozialabgaben deiner Angestellten zahlen.
Ich habe keine Angestellten, er bzw. seine nicht existierende Firma war nur Auftragnehmer für einen Auftrag, was ja auf selbstständiger Basis läuft
#14
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 16:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIch habe keine Angestellten, :
Wenn die Rentenkasse prüft, dann wird diese im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entscheiden, welchen Status er bekommt.
Allerdings kann man gegen diesen Bescheid dann Rechtsmittel einlegen.
#15
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 17:30
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wenn die Rentenkasse prüft, dann wird diese im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entscheiden, welchen Status er bekommt.
Allerdings kann man gegen diesen Bescheid dann Rechtsmittel einlegen.
Wenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten?
#16
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119443 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten? :
Genau.
#17
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 02:01
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Zitat:ZitatWenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten? :
Genau.
Dein Problem allerdings:
ZitatDanach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat und das Geld von Firma A schwarz kassiert hat. :
B war also nicht selbstständig.
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