Auftragnehmer hat kein Gewerbe / arbeitet schwarz

5. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragnehmer hat kein Gewerbe / arbeitet schwarz

Folgender fiktiver Sachverhalt: Firma A (Einzelunternehmer) beauftragt Firma B (ebenfalls Einzelunternehmer) Dienstleistungen für sie zu erfüllen. Firma B erfüllt die Dienstleistung wie vereinbart und stellt anschliessend eine Rechnung an Firma A. Firma A bezahlt die Rechnung und alles ist erstmal in Ordnung. Danach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat und das Geld von Firma A schwarz kassiert hat. Hat Firma A irgendwelche Konsequenzen zu erwarten oder betrifft das nur Firma B, weil die selber für Ihre Steuern verantwortlich ist?
Danke schonmal für eure Tipps :)

Probleme mit dem Gewerbe?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Im Zweifelsfall ist es nicht nur Schwarzarbeit sondern auch eine scheinselbstständige Tätigkeit. Dann wird es richtig teuer

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#2
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Im Zweifelsfall ist es nicht nur Schwarzarbeit sondern auch eine scheinselbstständige Tätigkeit. Dann wird es richtig teuer

Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? Ich selber habe ja damit eigentlich nichts zu tun. Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, die wissen ja dass sie selbstständig sind und ihre Einnahmen anmelden und versteuern müssen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben,

Ob die Firma angemeldet ist, kann man doch mit einem Blick ins Handelsregister herausfinden?



Zitat (von Lars00):
Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen?

Das beauftragen von Schwarzarbeitern kann natürlich zu Ärger führen, eventuell sogar zu Konsequenzen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lars00):
Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben,

Ob die Firma angemeldet ist, kann man doch mit einem Blick ins Handelsregister herausfinden?



Zitat (von Lars00):
Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen?

Das beauftragen von Schwarzarbeitern kann natürlich zu Ärger führen, eventuell sogar zu Konsequenzen.


Wie kann ich das denn herausfinden wenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
wenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist?

Das wäre dann keine Firma. Da lässt man sich den Gewerbeschein vorlegen und nimmt eine Kopie zu den Akten.


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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Es ist nicht dein Problem, wie der Auftragnehmer das versteuert. Man muss sich auch nicht jedes Mal einen Gewerbeschein geben lassen (Stichwort "Treu und Glaube").
Du kannst höchstens noch eine Meldung an das Finanzamt abgegeben.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31932 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
Danach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat
Wie hat sich das denn herausgestellt?

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#8
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie hat sich das denn herausgestellt?
Das Finanzamt hat es bei einer Steuerprüfung bemerkt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Das Finanzamt weiss also Bescheid. Dann ist es wahrscheinlich, dass die Rentenkasse sich als nächstes meldet.

Zitat:
Aber kann ich dann dafür auch Ärger bekommen? Ich selber habe ja damit eigentlich nichts zu tun. Ich habe ja nur den Auftrag an die Firma gegeben, die wissen ja dass sie selbstständig sind und ihre Einnahmen anmelden und versteuern müssen


Sie haben die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitram nachzuzahlen .. bzw. anhand der Rechnungssumen werden die Sozialversicherungsbeiträge dann hochgerechnet.

Hat der falsche Unternehmer Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt, müssen Sie die nachzahlen, da der Vorsteuerbazug natürlich wegfällt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Es ist nicht dein Problem, wie der Auftragnehmer das versteuert.

Das dürfte das Finanzamt etwas anders sehen...



Zitat (von The Mentalist):
Man muss sich auch nicht jedes Mal einen Gewerbeschein geben lassen (Stichwort "Treu und Glaube").

Den muss man sich nie zeigen lassen.
Man muss dann nur mit den Problemen leben die es verursacht...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das Finanzamt weiss also Bescheid. Dann ist es wahrscheinlich, dass die Rentenkasse sich als nächstes meldet.


Sie haben die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitram nachzuzahlen .. bzw. anhand der Rechnungssumen werden die Sozialversicherungsbeiträge dann hochgerechnet.

Hat der falsche Unternehmer Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt, müssen Sie die nachzahlen, da der Vorsteuerbazug natürlich wegfällt.

Der falsche Unternehmer hat eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt, weil angeblich Kleinunternehmer. Was genau muss ich denn da nachzahlen? Ich zahle doch garkeine Sozialversicherungsbeiträge und schon garnicht von ihm? Steuern muss ich aber nicht nachzahlen oder?

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
Ich zahle doch garkeine Sozialversicherungsbeiträge und schon garnicht von ihm?


Natürlich musst du die Sozialabgaben deiner Angestellten zahlen.

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#13
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):

Natürlich musst du die Sozialabgaben deiner Angestellten zahlen.

Ich habe keine Angestellten, er bzw. seine nicht existierende Firma war nur Auftragnehmer für einen Auftrag, was ja auf selbstständiger Basis läuft

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
Ich habe keine Angestellten,

Wenn die Rentenkasse prüft, dann wird diese im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entscheiden, welchen Status er bekommt.

Allerdings kann man gegen diesen Bescheid dann Rechtsmittel einlegen.


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#15
 Von 
Lars00
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn die Rentenkasse prüft, dann wird diese im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens entscheiden, welchen Status er bekommt.

Allerdings kann man gegen diesen Bescheid dann Rechtsmittel einlegen.

Wenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Lars00):
Wenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten?

Genau.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lars00):
Wenn es also wirklich nur ein selbstständiger Auftragnehmer war, dann habe ich keine Nachzahlungen / Konsequenzen zu befürchten?

Genau.


Dein Problem allerdings:

Zitat (von Lars00):
Danach stellt sich heraus dass Firma B garkein Gewerbe angemeldet hat und das Geld von Firma A schwarz kassiert hat.


B war also nicht selbstständig.

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