Aufwandsentschädigung anmelden?

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gewerbefrage24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandsentschädigung anmelden?

Guten Tag,

Ich hab eine Komparsen/Modeltätigkeit für eine Fernsehshow angenommen, für die ich bei 3 Tagen je 100 Euro Aufwandsentschädigung bekommen habe.

Ich bin etwas verwirrt wie ich das jetzt am besten anmelde. Aufwandsentschädigung ist ja in dem Sinne kein Gewinn? Muss auch dann ein Gewerbe angemeldet werden?

Liebe Grüße und vielen Dank

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ist das einmalig oder kommt das öfter vor, ist das für öfter geplant?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das ist etwas komplexer...

Models ("Mannequins") gelten in Deutschland als Gewerbetreibende. Müssen also ein Gewerbe anmelden, wenn sie diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht nur einmal ausüben.

Schauspieler sind, sofern sie nicht z.B. bei einem Theater fest angestellt sind, Freiberufler. (Weil: Künstler)

Komparsen sind meistens* weder Gewerbetreibende noch Freiberufler, weil sie eine weisungsgebundene Tätigkeit ausüben und auch anders als Schauspieler dabei keine künstlerische Eigenleistung erbringen.

Insofern sind sie dann gar nicht selbständig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und unterliegen auch den Vorschriften zum Mindestlohn. (Ist dann einfach eine angestellte vorübergehende Nebentätigkeit.)

Man sollte also zunächst mal die Produktionsfirma fragen, wie die das handhaben.

____________________________

*) "Meistens" hängt vom Umfang der Komparsentätigkeit ab, 3 Tage Komparsentätigkeit ist ein Umfang, der in diesen Bereich fällt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Gewerbefrage24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das einmalig oder kommt das öfter vor, ist das für öfter geplant?


Das war einmalig und für 2 Tage

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Da brauchst du kein Gewerbe anmelden.
Du hast lediglich deinen einmaligen Aufwand ersetzt bekommen.

Nichts musst du deswegen tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nichts musst du deswegen tun.

Naja, das Finanzamt sollte man schon beteiligen sofern nötig...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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