Guten Tag,
Ich hab eine Komparsen/Modeltätigkeit für eine Fernsehshow angenommen, für die ich bei 3 Tagen je 100 Euro Aufwandsentschädigung bekommen habe.
Ich bin etwas verwirrt wie ich das jetzt am besten anmelde. Aufwandsentschädigung ist ja in dem Sinne kein Gewinn? Muss auch dann ein Gewerbe angemeldet werden?
Liebe Grüße und vielen Dank
Aufwandsentschädigung anmelden?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ist das einmalig oder kommt das öfter vor, ist das für öfter geplant?
Das ist etwas komplexer...
Models ("Mannequins") gelten in Deutschland als Gewerbetreibende. Müssen also ein Gewerbe anmelden, wenn sie diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht nur einmal ausüben.
Schauspieler sind, sofern sie nicht z.B. bei einem Theater fest angestellt sind, Freiberufler. (Weil: Künstler)
Komparsen sind meistens* weder Gewerbetreibende noch Freiberufler, weil sie eine weisungsgebundene Tätigkeit ausüben und auch anders als Schauspieler dabei keine künstlerische Eigenleistung erbringen.
Insofern sind sie dann gar nicht selbständig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und unterliegen auch den Vorschriften zum Mindestlohn. (Ist dann einfach eine angestellte vorübergehende Nebentätigkeit.)
Man sollte also zunächst mal die Produktionsfirma fragen, wie die das handhaben.
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*) "Meistens" hängt vom Umfang der Komparsentätigkeit ab, 3 Tage Komparsentätigkeit ist ein Umfang, der in diesen Bereich fällt.
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ZitatIst das einmalig oder kommt das öfter vor, ist das für öfter geplant? :
Das war einmalig und für 2 Tage
Da brauchst du kein Gewerbe anmelden.
Du hast lediglich deinen einmaligen Aufwand ersetzt bekommen.
Nichts musst du deswegen tun.
ZitatNichts musst du deswegen tun. :
Naja, das Finanzamt sollte man schon beteiligen sofern nötig...
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