Ausgaben betrieblich absetzen

6. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Wasserpfütze
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgaben betrieblich absetzen

Hey, eine kurze Frage zu betrieblichen Ausgaben. Angenommen A ist selbstständig als Einzelunternehmer.

Normalerweise tätigt er Ausgaben direkt vom Geschäftskonto und die kann er dann steuerlich geltend machen.

Wie ist das wenn die Ausgabe nicht direkt vom Geschäftskonto erfolgt. Zum Beispiel kauft der Bruder von A etwas für A, streckt das Geld aus eigener Tasche vor und A gibt ihm dann das Geld im Anschluss. Kann das auch abgesetzt werden oder muss die Rechnungsadresse auf A lauten und auch die Bezahlung direkt von As Konto kommen?

Es wäre quasi eine betrieblich veranlasste Zahlung über eine dritte Person

Beispiele können ja vielfältig sein, zb mit dem Traktor tanken müssen aber die tankkarte nicht dabei gehabt und der Bruder legt das Geld aus

Oder online irgendein Ersatzteil bestellt und über den Account des Bruders bezahlt obwohl es eigentlich für den Betrieb gedacht war

-- Editiert von Moderator topic am 10. Mai 2026 16:23

-- Thema wurde verschoben am 10. Mai 2026 16:23




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40222 Beiträge, 6551x hilfreich)

Das dürfte eine Frage fürs Unterforum *Steuerrecht* sein, denn es geht ja ums Absetzen.

:forum:

Allgemein: Wenn die Betriebsausgabe für das FA nicht plausibel ist, fragt es evtl. nach...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13392 Beiträge, 4791x hilfreich)

Bei Tankbelegen ist das Problem eigentlich nicht existent, denn es steht kein Name drauf. ;)

Zitat (von Wasserpfütze):
Kann das auch abgesetzt werden oder muss die Rechnungsadresse auf A lauten und auch die Bezahlung direkt von As Konto kommen?

Lautet die Rechnung auf einen anderen Namen, kann man sie mittels Eigenbeleg und Darlegung des Grundes warum ein anderer Name drauf steht, als Betriebsausgabe geltend machen.
Ein Vorsteuerabzug ist damit aber nicht möglich.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129792 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von Wasserpfütze):
Zum Beispiel kauft der Bruder von A etwas für A, streckt das Geld aus eigener Tasche vor und A gibt ihm dann das Geld im Anschluss.



Zitat (von Wasserpfütze):
Kann das auch abgesetzt werden

Grundsätzlich ja



Zitat (von Wasserpfütze):
muss die Rechnungsadresse auf A lauten

Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für Abzug Vorsteuer) ist, ja.



Zitat (von Wasserpfütze):
auch die Bezahlung direkt von As Konto kommen?

Nur wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9857 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von Wasserpfütze):
Oder online irgendein Ersatzteil bestellt und über den Account des Bruders bezahlt obwohl es eigentlich für den Betrieb gedacht war


das sollte man natürlich vermeiden. Alles andere haben die Vorredner schon erwähnt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2711 Beiträge, 751x hilfreich)

1. Ertragsteuerlich ist vollkommen egal, wer auf der Rechnung steht, ob das vom „Geschäftskonto" oder „Privatkonto" oder bar bezahlt wird! Wichtig ist nur, dass man die Kosten tatsächlich selber getragen hat. Hinsichtlich der Zahlung durch den Bruder einfach mal „abgekürzter" Zahlungsweg" googeln und entspannen.

2. Hinsichtlich der USt MUSS, damit man die VoSt geltend machen kann, der „richtige" Rechnungsempfänger auf der Rechnung benannt sein. Hinsichtlich der Tankrechnung und des Tankbeleges und des Ersatzteiles kommt es noch dazu auf den Betrag an. Liegt der Betrag unter 250 € liegt eine Kleinbetragsrechniung vor, die den Namen des Leistungsempfängers gar nicht beinhaltet und trotzdem ein VoSt-Abzug möglich ist.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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