Fall: Über einen deutschen Online-Buchhandel wurde eine Musik-DVD erworben, die nachweislich fehlerhaft ist. Da lt. Bewertungen anderer Käufer, die Fehler wohl auf jeder dieser DVD-Sorte auftreten, wurde statt dem Verkäufer direkt der Hersteller kontaktiert.
Der österreichische Hersteller bat um Zusendung um die DVD prüfen zu können, was zum Portopreis von 3,40 € erfolgte. Kurz darauf meldete der Hersteller, dass mit der DVD alles in Ordnung sei, was aber definitiv nicht stimmt. Nach div. email-Schriftwechsel mit Nachweisen für die Mängel wurde der Ton seitens der österreichischen Firma immer unverschämter und brach ab, nachdem in den mails unter cc auch der Onlinebuchhandel mit informiert wurde mit der sinngemäßen Begründung "das wäre kreditschädigendes Verhalten" und "rechtliche Schritte würden durch deren Anwälte geprüft".
Bislang wurde weder die DVD zurückgesandt, noch das Porto erstattet.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, ggf. über österreichischeh Aufsichtsbehörden, an dieses Unternehmen ranzukommen bzw. Ware/Porto zurückzuerhalten ?
Beschwerde über Firma mit Sitz in Österreich ?
4. Oktober 2010
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Frage vom 4. Oktober 2010 | 16:49
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Beschwerde über Firma mit Sitz in Österreich ?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2010 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, ggf. über österreichischeh Aufsichtsbehörden, an dieses Unternehmen ranzukommen bzw. Ware/Porto zurückzuerhalten ?
Man könnte in Österreich Anzeige erstatten weil die Ware einfach einbehlaten wird.
Ansonsten wäre die Frage zu klären: wurde denn eine Porto-Erstattung vom Hersteller vorab zugesagt?
quote:
die nachweislich fehlerhaft ist.
Wurde dies Gutachterlich festgestellt oder von dem deutschen Online-Buchhandel bestätigt?
Ansonsten stellt es ja nur mal eine Vermutung dar ...
quote:
Da lt. Bewertungen anderer Käufer, die Fehler wohl auf jeder dieser DVD-Sorte auftreten, wurde statt dem Verkäufer direkt der Hersteller kontaktiert.
Ein Fehler, denn ein Vertragsverhältnis aus denen sich Rechte ableiten lassen, hat man nur mit dem Verkäufer. Ausnahme: es gab eine Garantieerklärung
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#2
Antwort vom 20. Oktober 2010 | 14:34
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Klar gibt es einen Weg: Das Zivilverfahren ist auch ist Österreich üblich.
Nur ohne das Beweismittel wird es schwer.
Warum man das nicht mit dem deutschen Händler abmacht, wäre doch viel einfacher?! Der hätte die DVD weggeschmissen weil ihm das zu doof gewesen wäre.
Ich würde ohne "Beweis" keine geschäftschädigende Mail versenden.
Uwe
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