Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffentlich mache ich nichts falsch... Meine Frage ist folgende:
Ich möchte in Zukunft ein Gewerbe eröffnen, bei dem ich Leute berate und bestimmte Verträge vermittle. Diese kann man als Privatperson auch über ein Cashback-Portal abschließen. Ist das auch zulässig das ich dies im Rahmen meines Gewerbe mache? In den AGB des Cashback-Anbieters heißt es :
"Das Angebot richtet sich an Verbraucher. Für Zwecke dieser AGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13
des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB)."
Von daher denke ich das dieses Vorhaben gegen die AGB verstößt und nicht rechtens ist. Oder sehe ich dies falsch?
Gruß ballking
Cashback als Gewerbetreibender nutzen
30. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2017 | 10:14
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Cashback als Gewerbetreibender nutzen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. August 2017 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119294 Beiträge, 39708x hilfreich)
ZitatIst das auch zulässig das ich dies im Rahmen meines Gewerbe mache? :
Je nach Ablauf kann das zulässig sein (z.B. als Bevollmächtigter im Namen des Kunden).
Es kommt auch vor, das die Betreiber solcher Seiten mit Vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese eine interessante Anzahl an Kunden liefern können.
#2
Antwort vom 30. August 2017 | 11:33
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:ZitatIst das auch zulässig das ich dies im Rahmen meines Gewerbe mache? :
Je nach Ablauf kann das zulässig sein (z.B. als Bevollmächtigter im Namen des Kunden).
Das Cashback soll ich ja erhalten, und es würde dann auch über meinen Account laufen... Von daher ist hier wohl nichts mit einer Vollmacht des Kunden...
Es kommt auch vor, das die Betreiber solcher Seiten mit Vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese eine interessante Anzahl an Kunden liefern können.
Das ist gut möglich, müsste man klären!
Aber Grundsätzlich ist diese Bemerkung in den AGB´s doch so zu verstehen, dass der erwähnte Verbraucher nur eine Privatperson sein darf und kein Gewerbetreibender oder?
Danke für die Hilfe!
-- Editiert von ballking am 30.08.2017 11:34
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gewerberecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. August 2017 | 12:21
Von
Status: Gelehrter (10626 Beiträge, 4198x hilfreich)
ZitatAber Grundsätzlich ist diese Bemerkung in den AGB :´sdoch so zu verstehen, dass der erwähnte Verbraucher nur eine Privatperson sein darf und kein Gewerbetreibender oder?
Richtig.
#4
Antwort vom 31. August 2017 | 09:20
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Warum möchtest du als Gewerbetreibender die Provision mit dem Cashback Anbieter teilen?
Registriere dich doch direkt als Affiliate Partner bei den Sachen die du vermitteln möchtest und kassiere 100%.
Das geht, im Unterschied zu den Casback Anbietern, nämlich nur als Gewerbetreibender.
#5
Antwort vom 31. August 2017 | 10:56
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatWarum möchtest du als Gewerbetreibender die Provision mit dem Cashback Anbieter teilen? :
Registriere dich doch direkt als Affiliate Partner bei den Sachen die du vermitteln möchtest und kassiere 100%.
Das geht, im Unterschied zu den Casback Anbietern, nämlich nur als Gewerbetreibender.
Im ganzen Wahn bin ich darauf noch gar nicht gekommen! Vielen vielen Dank für den super Hinweis!!! Generell möchten wir Energieanbieter-Verträge vermitteln.
Da ich mich aber mit dem Thema Affilate gar nicht auskenne hab ich hier noch eine Frage. Muss ich mit jedem einzelnen Anbieter in Kontaktieren treten oder gibt es hier so was wie "Zwischenhändler" ?
Vielen Dank nochmals!
#6
Antwort vom 31. August 2017 | 13:20
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Es gibt auch Zwischenhändler mit unterschiedlichen Konditionen. Alle großen Affiliate Portale bieten Energie an. Musst schauen wer das passende für dich hat.
Und jetzt?
Schon
266.409
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten