Crowdtesting - Gewerbeanmeldung oder freiberuflich?

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
flo_00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Crowdtesting - Gewerbeanmeldung oder freiberuflich?

Hallo,

kurze Information zu meiner Situation: ich bin derzeit Schüler und werde zum Jahresende ein Studium antreten.

Nebenbei bin ich auf einer bzw. mehreren Platformen für Crowdtesting aktiv. Hierbei wird beispielsweise eine Software auf Fehler und Benutzererfahrung getestet. Dabei werden Aufträge verteilt, die jeder Teilnehmer selbstständig ausführt.

Da ich diese Tätigkeit nun öfter ausführen und auf der sicheren Seite sein möchte, habe ich über eine Gewerbeanmeldung nachgedacht.
Hierbei stellt sich mir die Frage, ob diese notwendig ist oder ob es ich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Nach ein wenig Recherche konnte ich leider keine 100%-ige Antwort finden.

Im Zweifelsfall wäre es doch besser, erstmal ein Gewerbe anzumelden, um Geldstrafen, o.ä. zu entgehen. Davon abgesehen, würde meine Tätigkeit - nach meinem Kenntnisstand - unter die Kleinunternehmerregel fallen.

Ich danke bereits voraus für etwaige Antworten!

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich sehe da keinen Ansatz für eine freiberufliche Einsortierung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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