Dienstleistungen Friseure

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
jes271018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistungen Friseure

Hallo,

Frage zu den Dienstleistungsverträgen bei den Friseuren.

Anna geht kurz vor Ihrer Hochzeit zu einem Friseur, Name Friseur A, und erkundigt sich nach Preisen zu einer Haarverlängerung. Der Friseur legt ihr direkt einen Dienstleistungsvertrag vor die Nase und meint er bestellt das dafür benötigte Material (in dem Fall die Haare).
Anna findet aber einen günstigeren Friseur, nämlich Friseur B, und vergisst im Hochzeitsstress bei Friseur A den Termin abzusagen.

So - kann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen ohne auch nur Hand an Annas Kopf gesetzt zu haben?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von jes271018):
kann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen
Kann er. :grins: Denn wie ganz oft--- verlangen kann man alles. ;)

Zitat (von jes271018):
Der Friseur legt ihr direkt einen Dienstleistungsvertrag vor die Nase und meint er bestellt das dafür benötigte Material (in dem Fall die Haare).
Durch das *vor-die-Nase-legen* eines Vertrages ist allerdings auch bei Frisören mit kurzen Haaren noch kein Vertrag zustande gekommen. Da kann er lange Haare bestellen, so oft und lang er will.
Welchen Termin hat der Frisör überhaupt ausgemacht?

Deine seltsame Frage sollte keine Prüfungsfrage sein. Da fehlt wesentliches.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
jes271018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung,

ich meinte das so:
Der Friseur lässt die Kundin einen Vertrag unterzeichnen, und gibt ihr eine Visitenkarte und einen bestimmten Termin zum anbringen der bestellten Haare.

Nachdem die Kundin vergessen hatte abzusagen und schließlich garkein Kontakt mehr zum Frisör bestand, also die Kundin bekam weder die Haare die bestellt wurden, noch irgendeine Leistung vom Friseur.

Ist das korrekt dass der Friseur OHNE irgendeine Handlung von sich die Gesamte Forderung trotzdem zu verlangen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von jes271018):
Ist das korrekt dass der Friseur OHNE irgendeine Handlung von sich die Gesamte Forderung trotzdem zu verlangen?
Ja. Der Frisör hat ja nun einen gültigen Vertrag. Er kann also nun vollkommen zu Recht die vertraglich vereinbarte Summe verlangen.
Er hat auch gute Chancen, sie zu bekommen.
Wieso ohne Handlung? Er hat der Kundin etwas angeboten, er hat die Haare bestellt, er hat mit der Kundin einen Termin ausgemacht. Die Kundin hat den Vertrag angenommen/unterschrieben.
Mehr geht doch gar nicht. Na gut, die Haare noch *dranbinden*... das fehlt noch.

Oder steht etwa in dem tollen Vertrag, dass die Leistung erst nach erfolgter Haarverlängerung zum vereinbarten Termin vor der Hochzeit zu zahlen ist?

Ich verstehe es gar nicht richtig: Kurz vor der Hochzeit will Anna sich noch die Haare verlängern lassen? Aber warum? Nimmt der Bräutigam sie denn sonst nicht?
Zitat (von jes271018):
Anna findet aber einen günstigeren Friseur, nämlich Friseur B, und vergisst im Hochzeitsstress bei Friseur A den Termin abzusagen.
Geiz ist meist gar nicht geil... :sad:

Vielleicht kann Anna sich mit Frisör A gütlich einigen? Frisör B will ja auch die eigene Leistung voll billig bezahlt haben.
Werden sowieso recht teure Haare. (Hoffentlich honoriert der Bräutigam/Ehemann das entsprechend)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Was er durchsetzen kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Da man den Termin nicht abgesagt hat, konnte er auch keinen Ersatz für diesen Termin finden. Da wäre also entsprechender Schadenersatz fällig. Dafür das er einen Ersatz für diesen Termin gefunden hat, müsste man den Beweise führen.

Ersparte Aufwendungen (Material, etc.) sind davon jedoch in Abzug zu bringen. Dafür müsste er die Kalkulation offenlegen und diese müsste auch glaubwürdig sein. Die meisten Friseure haben irgenwie eine Abneigung dagegen solche "Betriebsgeheimnisse" offen zu legen



Die Haarverlängerungen müsste sie nur bezahlen, wenn diese ausschließlich für sie hätten verwendet werden können - was zu 99% nicht der Fall ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
So - kann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen ohne auch nur Hand an Annas Kopf gesetzt zu haben?


Verträge sind einzuhalten. Die Frage des Schadensersatzes ist eine andere und wurde schon beantwortet.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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