Hallo,
Frage zu den Dienstleistungsverträgen bei den Friseuren.
Anna geht kurz vor Ihrer Hochzeit zu einem Friseur, Name Friseur A, und erkundigt sich nach Preisen zu einer Haarverlängerung. Der Friseur legt ihr direkt einen Dienstleistungsvertrag vor die Nase und meint er bestellt das dafür benötigte Material (in dem Fall die Haare).
Anna findet aber einen günstigeren Friseur, nämlich Friseur B, und vergisst im Hochzeitsstress bei Friseur A den Termin abzusagen.
So - kann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen ohne auch nur Hand an Annas Kopf gesetzt zu haben?
Dienstleistungen Friseure
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Kann er. Denn wie ganz oft--- verlangen kann man alles.Zitatkann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen :
Durch das *vor-die-Nase-legen* eines Vertrages ist allerdings auch bei Frisören mit kurzen Haaren noch kein Vertrag zustande gekommen. Da kann er lange Haare bestellen, so oft und lang er will.ZitatDer Friseur legt ihr direkt einen Dienstleistungsvertrag vor die Nase und meint er bestellt das dafür benötigte Material (in dem Fall die Haare). :
Welchen Termin hat der Frisör überhaupt ausgemacht?
Deine seltsame Frage sollte keine Prüfungsfrage sein. Da fehlt wesentliches.
Entschuldigung,
ich meinte das so:
Der Friseur lässt die Kundin einen Vertrag unterzeichnen, und gibt ihr eine Visitenkarte und einen bestimmten Termin zum anbringen der bestellten Haare.
Nachdem die Kundin vergessen hatte abzusagen und schließlich garkein Kontakt mehr zum Frisör bestand, also die Kundin bekam weder die Haare die bestellt wurden, noch irgendeine Leistung vom Friseur.
Ist das korrekt dass der Friseur OHNE irgendeine Handlung von sich die Gesamte Forderung trotzdem zu verlangen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja. Der Frisör hat ja nun einen gültigen Vertrag. Er kann also nun vollkommen zu Recht die vertraglich vereinbarte Summe verlangen.ZitatIst das korrekt dass der Friseur OHNE irgendeine Handlung von sich die Gesamte Forderung trotzdem zu verlangen? :
Er hat auch gute Chancen, sie zu bekommen.
Wieso ohne Handlung? Er hat der Kundin etwas angeboten, er hat die Haare bestellt, er hat mit der Kundin einen Termin ausgemacht. Die Kundin hat den Vertrag angenommen/unterschrieben.
Mehr geht doch gar nicht. Na gut, die Haare noch *dranbinden*... das fehlt noch.
Oder steht etwa in dem tollen Vertrag, dass die Leistung erst nach erfolgter Haarverlängerung zum vereinbarten Termin vor der Hochzeit zu zahlen ist?
Ich verstehe es gar nicht richtig: Kurz vor der Hochzeit will Anna sich noch die Haare verlängern lassen? Aber warum? Nimmt der Bräutigam sie denn sonst nicht?
Geiz ist meist gar nicht geil...ZitatAnna findet aber einen günstigeren Friseur, nämlich Friseur B, und vergisst im Hochzeitsstress bei Friseur A den Termin abzusagen. :
Vielleicht kann Anna sich mit Frisör A gütlich einigen? Frisör B will ja auch die eigene Leistung voll billig bezahlt haben.
Werden sowieso recht teure Haare. (Hoffentlich honoriert der Bräutigam/Ehemann das entsprechend)
Was er durchsetzen kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Da man den Termin nicht abgesagt hat, konnte er auch keinen Ersatz für diesen Termin finden. Da wäre also entsprechender Schadenersatz fällig. Dafür das er einen Ersatz für diesen Termin gefunden hat, müsste man den Beweise führen.
Ersparte Aufwendungen (Material, etc.) sind davon jedoch in Abzug zu bringen. Dafür müsste er die Kalkulation offenlegen und diese müsste auch glaubwürdig sein. Die meisten Friseure haben irgenwie eine Abneigung dagegen solche "Betriebsgeheimnisse" offen zu legen
Die Haarverlängerungen müsste sie nur bezahlen, wenn diese ausschließlich für sie hätten verwendet werden können - was zu 99% nicht der Fall ist.
Zitat:So - kann Friseur A den vollen Betrag von Anna verlangen ohne auch nur Hand an Annas Kopf gesetzt zu haben?
Verträge sind einzuhalten. Die Frage des Schadensersatzes ist eine andere und wurde schon beantwortet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten