Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tipse28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung

Vielleicht kann mir hier jemand etwas bei einen Problemfall helfen.
Insolvenzverwalter A zahlt an Unternehmer B eine Rechnung aus 10/06 mit Verzug im Jan. 07. und den gleichen Betrag überweist er im Feb. 07 erneut.
Dem Unternehmer fällt die doppelte Überweisung nicht auf, auch dessen Steuerberater und dem Fiskus scheint die Doppelzahlung entgangen zu sein. Es wurde als korrekte Einnahme versteuert.
Nun... nach 2,5 (fast 3) Jahren fällt A die Doppelzahlung auf und fordert den Betrag durch seine Kanzlei nebst Zinsen "und" Gebühren nach RVG zurück (erstes Schreiben).
B hat or 2 Jahren sein Unternehmen abgemeldet, da sich der kleine Betrieb durch die Zahlungsmoral und Auftragsrückgang nicht mehr rechnete.

Nun zu den Punkten, wo die Rechtslage unklar ist..
Kann A nach fast 3 Jahren eine Doppelzahlung noch zurückfordern?
In den AGB von B, der nur in B2B handelte, werden Reklamationen und Forderungen aus Verträgen auf 1 Jahr nach Erhalt begrenzt und B ist nicht mehr selbständig.
Die Doppelzahlung wird auch inkl. MwSt. zurückgefordert, dies ist m. E. nicht korrekt, da die Einnahme damals wohl Ordnungsgemäß versteuert und die USt. abgeführt wurde. B hätte als Nichtselbständiger jetzt keine Chance mehr auf Rückerstattung.
Das Verschulden geht doch offensichtlich von A aus, da er die Rechnung 2 mal bezahlte.
Wer trägt den Schaden, die B durch die Abführung der Steuern etc. entstanden sind, falls die Forderung überhaupt noch gestellt werden kann? Da nach AGB ein Verjährung bereits nach 1 Jahr eintritt.

Kommt B aus der Nummer raus? Muss er den kpl. Betrag incl. Steuern zahlen oder kann er den Schaden (Steuern, etc.) abziehen?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten zur Rechtslage und Danke schon mal im Vorfeld.

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann A nach fast 3 Jahren eine Doppelzahlung noch zurückfordern? <hr size=1 noshade>


Normale Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende.

quote:<hr size=1 noshade>In den AGB von B, der nur in B2B handelte, werden Reklamationen und Forderungen aus Verträgen auf 1 Jahr nach Erhalt begrenzt <hr size=1 noshade>


Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.

quote:<hr size=1 noshade>Das Verschulden geht doch offensichtlich von A aus, da er die Rechnung 2 mal bezahlte. <hr size=1 noshade>


Trotzdem einfach mal §812 BGB lesen...

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tipse28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.


Liegt das jetzt nur an der Formulierung "aus Vertrag"? Die wörtliche Formulierung lautet etwas anders.

B wollte sich ja nicht bereichern, seine Buchhaltung war wohl so schlampig, wie die von A. Dadurch wurde die Einnahme allen Steuerarten unterzogen und wenn B nun den Bruttobetrag zurückzahlt, erleidet er einen Schaden, den A mit verursacht hat. Wäre dieser "Schaden" abziehbar bzw. von A zu ersetzen?
*Grübel*

Letztlich gibt es die Firma von B nicht mehr, die Firmenkonten sind ebenfalls gekündigt worden. Wäre da "Entreicherung" denkbar?



-----------------
"Lieben Gruß von der Tipse"

-- Editiert am 16.09.2009 19:51

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.


Das ist ja nun Unsinn. Selbstverständlich handelte es sich hier um eine vertragliche Forderung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tipse28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

????????????????????????

-----------------
"Lieben Gruß von der Tipse"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tipse28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Schade das es keine weiteren Antworten gibt.
Es ist wohl ein echter Problemfall und etwas zu kompliziert für die User hier. :-(

-----------------
"Lieben Gruß von der Tipse"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen