Vielleicht kann mir hier jemand etwas bei einen Problemfall helfen.
Insolvenzverwalter A zahlt an Unternehmer B eine Rechnung aus 10/06 mit Verzug im Jan. 07. und den gleichen Betrag überweist er im Feb. 07 erneut.
Dem Unternehmer fällt die doppelte Überweisung nicht auf, auch dessen Steuerberater und dem Fiskus scheint die Doppelzahlung entgangen zu sein. Es wurde als korrekte Einnahme versteuert.
Nun... nach 2,5 (fast 3) Jahren fällt A die Doppelzahlung auf und fordert den Betrag durch seine Kanzlei nebst Zinsen "und" Gebühren nach RVG zurück (erstes Schreiben).
B hat or 2 Jahren sein Unternehmen abgemeldet, da sich der kleine Betrieb durch die Zahlungsmoral und Auftragsrückgang nicht mehr rechnete.
Nun zu den Punkten, wo die Rechtslage unklar ist..
Kann A nach fast 3 Jahren eine Doppelzahlung noch zurückfordern?
In den AGB von B, der nur in B2B handelte, werden Reklamationen und Forderungen aus Verträgen auf 1 Jahr nach Erhalt begrenzt und B ist nicht mehr selbständig.
Die Doppelzahlung wird auch inkl. MwSt. zurückgefordert, dies ist m. E. nicht korrekt, da die Einnahme damals wohl Ordnungsgemäß versteuert und die USt. abgeführt wurde. B hätte als Nichtselbständiger jetzt keine Chance mehr auf Rückerstattung.
Das Verschulden geht doch offensichtlich von A aus, da er die Rechnung 2 mal bezahlte.
Wer trägt den Schaden, die B durch die Abführung der Steuern etc. entstanden sind, falls die Forderung überhaupt noch gestellt werden kann? Da nach AGB ein Verjährung bereits nach 1 Jahr eintritt.
Kommt B aus der Nummer raus? Muss er den kpl. Betrag incl. Steuern zahlen oder kann er den Schaden (Steuern, etc.) abziehen?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten zur Rechtslage und Danke schon mal im Vorfeld.
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Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung
15. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2009 | 20:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Doppelgezahlte Rechnung - Rückforderung
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#1
Antwort vom 16. September 2009 | 18:02
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann A nach fast 3 Jahren eine Doppelzahlung noch zurückfordern? <hr size=1 noshade>
Normale Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende.
quote:<hr size=1 noshade>In den AGB von B, der nur in B2B handelte, werden Reklamationen und Forderungen aus Verträgen auf 1 Jahr nach Erhalt begrenzt <hr size=1 noshade>
Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.
quote:<hr size=1 noshade>Das Verschulden geht doch offensichtlich von A aus, da er die Rechnung 2 mal bezahlte. <hr size=1 noshade>
Trotzdem einfach mal §812 BGB lesen...
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#2
Antwort vom 16. September 2009 | 19:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:
Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.
Liegt das jetzt nur an der Formulierung "aus Vertrag"? Die wörtliche Formulierung lautet etwas anders.
B wollte sich ja nicht bereichern, seine Buchhaltung war wohl so schlampig, wie die von A. Dadurch wurde die Einnahme allen Steuerarten unterzogen und wenn B nun den Bruttobetrag zurückzahlt, erleidet er einen Schaden, den A mit verursacht hat. Wäre dieser "Schaden" abziehbar bzw. von A zu ersetzen?
*Grübel*
Letztlich gibt es die Firma von B nicht mehr, die Firmenkonten sind ebenfalls gekündigt worden. Wäre da "Entreicherung" denkbar?
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"Lieben Gruß von der Tipse"
-- Editiert am 16.09.2009 19:51
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#3
Antwort vom 18. September 2009 | 10:28
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 29x hilfreich)
quote:
Es handelt sich ja offenbar weder um eine Reklamation noch um eine Forderung aus Vertrag.
Das ist ja nun Unsinn. Selbstverständlich handelte es sich hier um eine vertragliche Forderung.
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#4
Antwort vom 19. September 2009 | 21:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
????????????????????????
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"Lieben Gruß von der Tipse"
#5
Antwort vom 23. September 2009 | 11:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Schade das es keine weiteren Antworten gibt.
Es ist wohl ein echter Problemfall und etwas zu kompliziert für die User hier. :-(
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"Lieben Gruß von der Tipse"
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