Ebaymitglied gewerblich oder nicht?

30. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Ebaymitglied gewerblich oder nicht?

Guten Tag ich habe ien Frage zum üblichen Thema gewerblich oder nicht.

Zum Beispiel bim Verkäufer von der folgenden Artikelnummer: 280499142705

Der Verkäufer verkauft als Privat, was ich nicht so ganz verstehen kann bei der Menge und Art der Auktionen, ist es möglich dennoch das 14 Tägige Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen?

Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es überhaupt in DE erlaubt ist Geld zu verkaufen bzw. zu kaufen? Ich habe mal irgendwo im Internet etwas darüber gelesen, jedoch finde ich die Seite nicht mehr.

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es überhaupt in DE erlaubt ist Geld zu verkaufen bzw. zu kaufen?


Klar, die meisten Tauschen aber blos :-)) oder ist die Frage ernst gemeint

quote:
gewerblich oder nicht.


Die Frage ist was es dich kostet das Recht durchzusetzen. Kann ja gut sein das er gewerblich ist, auch gewerblich handelt. Es versucht nur keiner sein Recht durchzusetzen und widerruft tatsächlich.

Man könnte ihn der Wettbewerbszentrale melden die könnten ihn abmahnen.

K.



-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Okay also hast du evetnuell die Anschrift der Wettbewerbszentrale, oder wo man dies melden muss?

Ja die Frage war ernst gemeint, soweit ich das gelesen habe darf man kein Geld verkaufen, kann auch gut sein dass ich mich da falsch erinnere, aber naja war ja nicht so wichtig, war nur interessehalber.

Ich bedanke mich schonmal und würde mich auch über mehr Antworten freuen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wettbewerbszentrale bei Google oder die IHK anrufen

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Okay , ist denn hier jemand, der vorab eventuell bewerten kann, ob es denn gewerblich ist oder nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das will keiner bewerten.

Willst du was zurückgeben, wirst du klagen müssen und beweisen das er ein Händler ist. Das Risiko zu klagen bleibt dir und du muss erst mal in Vorkasse treten. Das lohnt bei ein paar Euro Warenwert ja nicht, daher machst es keiner. Das wissen auch die Pseudohändler

quote:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird
Wikipedia

Beweis das mal.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also.

du kannst ihn bei der seiner Gemeinde Melden. Die werden nicht begeistert sein, wenn er sein Gewerbe nicht angemeldet hat.
Als nächstes kannst du Ihn auch beim Finanzamt melden.Die mögen es auch nicht, wenn einer Einnahmen macht, und diese Vergisst, anzugeben,

Und last but not least gibt es bei eBay genügend angemeldete Händler. Frag die doch mal, ob sie nicht gegen den Typen vorgehen wollen.

Und außerdem kannst du den Typen bei eBay melden, immerhin umgeht er gekonnt die eBay Gebühren, und ist auch noch so clever, daß offen und ehrlich in der Auktion zu schreiben,

Allerdings frag ich mich, warum ich eine Umlaufmünze kaufen muss.
Unzirkuliert kann ich ja noch verstehen. Aber sonst, einfach viel einkaufen gehen, da kommt auch mal umsonst ne Finnische Münze in den Geldbeutel.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten, ich möchte niemandne in Schwierigkeiten bringen und ich denke die sind groß wenn der Stein erstinemal ins Rollen gebracht wird und das mit ebay bringt gar nichts, ich habe schonmal ein ebaymitgleid gemneldet, dass sogar haufenweise gefälschte Jeans verkauft hat, ca 50 im monat und man konnte auf den Original Bildern sehen, dass diese nicht Original waren, das einzige was ich von dem Auktions haus bekam war die Antwort, dass kein gewerblicher Handel vorliegt.

Ich denke die nehmen lieber das Geld von einem privaten anstatt diese zu zwingen gewerblich zu werden und diese somit zu verlieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@studi19

es gibt schon Fälle, bei denen Ebay den account von privat auf gewerblich umstellt, wenn offensichtlich ist, dass ein gewerblicher Handel vorliegt.

Das zwangsweise Umstellen bedeutet aber nicht, dass der Verkäufer sich deshalb bei den Behörden als gewerblich angemeldet hat.

Ob tatsächlich eine Gewerblichkeit vorliegt entscheidet am Ende auch weder Ebay, noch du noch ich, sondern im Zweifel eine behördliche Instanz.

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Look4U
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
eBay-Verkaufsagent sind
für Ihr Unternehmen einkaufen
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Eigenschaft als PowerSeller
Unterhaltung eines eBay Shops
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen


Auszug aus Ebay: Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie: gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen und Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen. Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie: über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen, häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben. Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung: Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer, Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): z. B. der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen