Guten Morgen,
ich starte mein Kleingewerbe in der nächsten Zeit neben dem Beruf. Nun ist es so, dass ich nur 250€ pro Monat an zusätzliche Einnahmen haben darf, da es bei mir sonst zu finanziellen Nachteilen kommt.
Ich gehe mit langfristiger Sicht davon aus, dass ich im Monat jedoch mehr Einnahmen haben werde. Nun nutze ich den Service von Freelancern in verschiedenen Bereichen, welche ich dann auch bezahlen muss.
Es gäbe zwei Möglichkeiten diese zu bezahlen:
1. Ich nehme erstmal alle Einnahmen ein und bezahle die Freelancer dann. Nur da bekomme ich dann einen finanziellen Nachteil und zahle dann auch mit privatem Geld. Das kommt für mich nicht in frage.
2. Ich schließe mit den Freelancern einen Vertrag ab, dass sie an den Einnahmen beteiligt werden ( zum Beispiel 30% der Einnahmen, maximal jedoch 4600€ in den nächsten X Monaten).
Bei Option 2 habe ich den Vorteil, dass ich nicht die ganzen Einnahmen einnehme, sondern ein Prozentsatz, bzw. eine gewisse Summe, direkt an den Freelancer geht.
Somit enstehen mir dann auch keine finanziellen Nachteile.
Ist Option 2 möglich & so von meinem Denkprozess auch richtig? Falls ja, könnt ihr einen Vertrag empfehlen?
Liebe Grüße
-- Editiert von WebMedia am 14.01.2021 09:39
Einkommensaufteilung an andere Freelancer/Personen außerhalb des Gewerbes
14. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2021 | 09:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensaufteilung an andere Freelancer/Personen außerhalb des Gewerbes
#1
Antwort vom 14. Januar 2021 | 10:12
Von
Status: Unbeschreiblich (130075 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :ich starte mein Kleingewerbe in der nächsten Zeit neben dem Beruf.
Da man in Deuschalnd kein Kleingewerbe anmelden kann, wäre die erste Frage nach em Land in dem das spielt.
Zitat :Nun ist es so, dass ich nur 250€ pro Monat an zusätzliche Einnahmen haben darf, da es bei mir sonst zu finanziellen Nachteilen kommt.
In Deutschland wäre das nicht möglich.
Hier müsste man dann mal die Rechtsgrundlage / Ursache dieses ungewöhnlichen Effektes kennen um beurteilen zu können wie man dem am besten und legal begegnet.
#2
Antwort vom 14. Januar 2021 | 11:46
Von
Status: Unparteiischer (9913 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat:Ich nehme erstmal alle Einnahmen ein und bezahle die Freelancer dann. Nur da bekomme ich dann einen finanziellen Nachteil und zahle dann auch mit privatem Geld. Das kommt für mich nicht in frage.
Verstehe ich nicht. Wenn Du bei einem Auftrag drauflegst ist er falsch kalkuliert.
Zitat:Ich schließe mit den Freelancern einen Vertrag ab, dass sie an den Einnahmen beteiligt werden ( zum Beispiel 30% der Einnahmen, maximal jedoch 4600€ in den nächsten X Monaten).
https://www.finanzfrage.net/g/frage/kann-man-freelancer-anstellen-und-ausschliesslich-prozentual-am-gewinn-beteiligen
Zitat:alls ja, könnt ihr einen Vertrag empfehlen?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2021 | 12:25
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 111x hilfreich)
Wenn ein Freelancer enaggiert wurde im Rahmen der Unternehmung, dann sind das Betriebsausgaben. Es gibt da keine Optionen.
#4
Antwort vom 14. Januar 2021 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (130075 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :Wenn ein Freelancer enaggiert wurde im Rahmen der Unternehmung, dann sind das Betriebsausgaben.
In aller Regel ja, aber es kann auch Ausnahmen geben.
#5
Antwort vom 14. Januar 2021 | 13:16
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :könnt ihr einen Vertrag empfehlen?
Ich empfehle erstmal ein Existenzgründungsseminar, wie es gebetsmühlenartig so oft hier empfohlen wird, wenn jemand sich mit offensichtlich mangelhaften Kenntnissen selbständig machen will. Das ist nicht böse gemeint, ich finde Selbständigkeit gut, nur sollte es nicht an vermeidbaren Fehlern scheitern. Das kann man alles lernen, und sollte das auch tun, _vor_ der Gründung.
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