Einnahmen durch Gäste - Gewerbeschein nötig?

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Feuersteinxxxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Einnahmen durch Gäste - Gewerbeschein nötig?

Guten Abend,

ich habe eine Frage:
Ich arbeite 20 Std./Woche angestellt und habe nebenher ein Kleingewerbe.
Nun verdiene ich mir als drittes Standbein ein bisschen Geld dazu, indem ich zeitweilig (ca. 4 Nächte im Monat) zahlende Gäste in meiner Wohnung beherberge (über die Plattform www.9flats.com). Dies ist - laut meinem Vermieter, der nichts dagegen hat - noch keine Untervermietung, diese beginne erst bei sechs Wochen.
Nun hörte ich, dass man trotzdem einen Extra-Gewerbeschein oder ähnliches braucht. Leider ist mir nicht klar, was gemeint sein könnte. Vielleicht hat hier jemand eine Ahnung!
Vielen Dank und Grüße



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Feuersteinxxxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Nobody out there?
Oder ist die Frage irgendwie komisch, oder unverständlich?
Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ja, unverständlich, weil wenn du schon ein Gewerbe betreibst, hast du doch schon einen Gewerbeschein.

Und wenn du schon ein Gewerbe hast, weißt du doch auch, wie du die entsprechenden Einnahmen zu versteuern hast.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Feuersteinxxxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, ich habe einen Gewerbeschein, und handle mit Büchern. Ich dachte nun, dieser sei nur "gültig" für das Handel-Treiben, also den An- und Verkauf.
Bei den Einkünften, die ich durch zahlende Gäste habe, ist das ja aber etwas anderes.
Ich dachte da greifen noch andere Regelungen, aber vielleicht ist das zu kompliziert gedacht?!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Feuersteinxxxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)


Es würde also auf meiner Rechnung stehen:

ANITQUARIAT MAX MUSTERMANN...
.
.
.
ICH BERECHNE FÜR DREI NÄCHTE ...EUR

Wär das rechtskonform?
Scheint mir irgendwie seltsam!

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