Einzelunternehmen zusammen mit Lebenspartnerin

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
slanktheboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmen zusammen mit Lebenspartnerin

Hallo zusammen,

ich stelle mir momentan zusammen mit meiner Lebenspartnerin folgende Frage:

Ich habe seit etwa Mitte 2019 ein Kleingewerbe im Bereich Online-Marketing gegründet.
(seitdem habe ich Einnahmen im kleinen 3 stelligen Bereich erwirtschaftet.)

Nun habe ich zusammen mit meiner Partnerin eine Idee für einen Online-Shop erarbeitet. (neues Projekt)

Nun zu meiner Frage:

Darf ich zusammen mit meiner Freundin als Einzelunternehmer einen Online-Shop betreiben, wo die Einnahmen und Ausgaben etc. über mein eigenes Geschäftskonto laufen, allerdings meine Freundin bei dem Geschäftsvorhaben "mithilft" und die Einnahmen sozusagen freiwillig von mir mit ihr geteilt werden?

Es geht hierbei um einen Online-Shop indem "Handel" also Einkauf und Verkauf / Marketing im Vordergrund steht.

Meine Freundin würde sich um die Beschaffung der Ware kümmern und ich würde die Ware verkaufen und als alleiniger Besitzer oder Unternehmer den Online-Shop betreiben.

Das ganze soll auch unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen und vorerst keine enormen Gewinne erzielen.

Sollte das evtl. noch wichtig sein, meine Freundin ist Studentin und ich bin Vollzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Das Gewerbe soll nur als Nebenverdienst laufen.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus,

Sebastian

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119270 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von slanktheboy):
Ich habe seit etwa Mitte 2019 ein Kleingewerbe im Bereich Online-Marketing gegründet.

Da man in Deutschland keine Kleingewerbe gründen kann, ist die erste Frage in welchem Land das spielt?



Zitat (von slanktheboy):
Darf ich zusammen mit meiner Freundin als Einzelunternehmer einen Online-Shop betreiben, wo die Einnahmen und Ausgaben etc. über mein eigenes Geschäftskonto laufen, allerdings meine Freundin bei dem Geschäftsvorhaben "mithilft" und die Einnahmen sozusagen freiwillig von mir mit ihr geteilt werden?

In Deutschland wäre das dann eine GbR. Die Freundin müsste dann auch ein Gewerbe anmelden.

Die Alternative dazu nennt sich "Ehe", da kann sie dann im Rahmen der "familienhaften Mitarbeit" agieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
slanktheboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine natürlich ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10621 Beiträge, 4196x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Alternative dazu nennt sich "Ehe"


Direkt heiraten muss man nicht, man kann die Freundin auch ganz einfach auf Minijobbasis anstellen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119270 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
man kann die Freundin auch ganz einfach auf Minijobbasis anstellen.

Stimmt. So wie ich das las, wollte er genau das nicht, sie einstellen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
slanktheboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das bis jetzt richtig recherchiert habe, wäre es am einfachsten, mein Einzelunternehmen abzumelden und zusammen mit meiner Freundin eine GbR zu gründen. Ist das richtig?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119270 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von slanktheboy):
Ist das richtig?

Nö, falsch

Zitat (von Harry van Sell):
Die Freundin müsste dann auch ein Gewerbe anmelden.

Dann gründen die beiden Einzelunternehmer eine GbR bzw, die entsteht bei Zusammenarbeite automatisch.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich würde das bestehende Einzelunternehmen abmelden und dann mit der Freundin zusammen eine GbR neu anmelden. Das ist einfacher als eine Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GbR.

Bitte denkt daran, dass ihr dann beide (!) uneingeschränkt mit eurem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haftet.

Ich würde auch darüber nachdenken, die Freundin als Minijobberin anzustellen, so wie @spatenklopper das bereits vorgeschlagen hat. Als Studentin zahlt sie keine Steuern und nur einen geringen Beitragssatz in die KV. Ist sie privat krankenversichert, fällt das auch weg. Aber es hängt natürlich davon ab, ob sie schon einen Minijob hat und in welcher Höhe.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119270 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von KleinerSpinner):
Ich würde das bestehende Einzelunternehmen abmelden und dann mit der Freundin zusammen eine GbR neu anmelden. Das ist einfacher als eine Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GbR.

Was für ein Unfug ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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