Hallo, seit kurzem bin ich selbständig und schreibe die ersten Rechnungen.
Nun habe ich einen Zaun repariert und dafür ein Zaunelement gekauft.
Dieses Zaunelement steht in der Rechnung und wurde vom Kunden bezahlt.
Was mache ich nun mit der Qittung für den Zaun?
Ich kann ihn doch nicht steuerlich absetzen, da der Kunde ihn bezahlt hat, oder doch?
Kriegt der Kunde vielleicht die Quittung?
Vielen Dank
Ersatzteile/Rohstoffe
19. Juli 2019
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Frage vom 19. Juli 2019 | 14:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzteile/Rohstoffe
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. Juli 2019 | 17:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was mache ich nun mit der Qittung für den Zaun?
Kann ich die Kosten für den Vorsteuerabzug geltend machen oder schmeiße ich ihn weg?
Ich kann ihn doch nicht steuerlich absetzen, da der Kunde ihn bezahlt hat, oder doch?
Kriegt der Kunde vielleicht die Quittung?
Da er schon bezahlt hat ist die Quittung für ihn vielleicht wichtig?
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#3
Antwort vom 19. Juli 2019 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119434 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatKann ich die Kosten für den Vorsteuerabzug geltend machen :
Kann man machen, sollte man aber nicht, da das eine Straftat wäre.
Zitatoder schmeiße ich ihn weg? :
Das kann man machen, wäre aber nicht ratsam.
ZitatIch kann ihn doch nicht steuerlich absetzen, da der Kunde ihn bezahlt hat, oder doch? :
Kann man machen, sollte man aber nicht, da auch das eine Straftat wäre.
ZitatKriegt der Kunde vielleicht die Quittung? :
Ja, vielleicht. Wenn Du sie ihm gibst, dann bekommt er sie garantiert.
ZitatDa er schon bezahlt hat ist die Quittung für ihn vielleicht wichtig? :
Korrekt.
#4
Antwort vom 19. Juli 2019 | 20:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
#5
Antwort vom 20. Juli 2019 | 11:57
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
Zitat:Hallo, seit kurzem bin ich selbständig und schreibe die ersten Rechnungen.
Anhand der Frage rate ich dringend zu einem entsprechenden Kurs für Existenzgründer bei er zuständigen IHK
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