Hallo an alle,
Mitte August 2024 habe ich eine neue Gläserspülmaschine bei einem großen Händler
in einem seiner Standorte gekauft und diese gleich mitgenommen.
Kurz vor Weihnachte ist dieses kaputt gegangen bzw. konnte nicht weiter betrieben werden da Wasser aus dem Tank lief.
Also Defekt beim Händler mit Video gemeldet. Nach 12 Tagen dann endlich die Rückmeldung, ich sollen einen Techniker beauftragen, der dieses anschaut und dann ggf. repariert. Sollte ein Ersatzteil benötigt werden würden Sie mir dieses kostenlos zusenden.
Ich habe dann heute bei er Hotline angerufen und da erfahren das ich nur eine
„Ersatzteilegarantie" habe und diese würde nur das Ersatzteil abdecken aber nicht den
Techniker, diesen müsste ich selbst beauftragen und auch bezahlen.
Auf meiner Rechnung steht nichts von einer eingeschränkten Gewährleistung, Ersatzteilgarantie oder ähnliches.
Nur ganz unten „ Es gelten die allgemeinen…."
Wie seht Ihr das ?
Viele Grüße
Ersatzteilgarantie lt. Küchenausstatter
13. Januar 2025
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Frage vom 13. Januar 2025 | 22:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzteilgarantie lt. Küchenausstatter
#1
Antwort vom 13. Januar 2025 | 23:01
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Wie seht Ihr das ?
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Auf meiner Rechnung steht nichts von einer eingeschränkten Gewährleistung
Das wundert nicht, Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass diverse Gerichte entschieden haben, den Begriff "Gewährleistung" bei nicht so kompetenten Parteien freundlicherweise als Synonym tolerieren zu wollen.
Da man kein Verbraucher ist, wird es mit der gesetzlichen Mängelhaftung allerdings regelmäßig problematisch, denn man trägt die Beweislast. Man müsste also beweisen, das der Mangel bei Gefahrenübergang zumindest latent vorgelegen hat.
#2
Antwort vom 14. Januar 2025 | 00:04
Von
Status: Bachelor (3506 Beiträge, 1358x hilfreich)
Wurde denn als Gewerbetreibender oder als Privatperson gekauft? Davon hängt alles ab.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2025 | 09:05
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 2079x hilfreich)
Zitat :Wurde denn als Gewerbetreibender oder als Privatperson gekauft? Davon hängt alles ab.
Ich vermute letzteres.....
#4
Antwort vom 14. Januar 2025 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Ich vermute letzteres.....
Ich nicht.
Eine Gläserspülmaschine ist eine Spezialspülmaschine welche im Bereich Gastronomie zum Einsatz kommt.
#5
Antwort vom 14. Januar 2025 | 12:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Eine Gläserspülmaschine ist eine Spezialspülmaschine welche im Bereich Gastronomie zum Einsatz kommt.
Wurde als Gewerbetreibender gekauft (B2B).
Hab die Spülmaschine mittlerweile selbst repariert, keine Lust auf Stress.
Hatte bis dato noch nie so ein Problem bzgl. "Ersatzeilegarantie" aber halt alles das erste Mal.
Also sollte man beim nächsten Kauf für die Firma besser nachfragen ob es eine Garantie gibt und wenn ja wie lange und was die genau umfasst, sonst eben Pech gehabt.
Hab grad mal auf deren Homepage gestaut, dort wird sogar eine "Vollgarantie" über ein oder zwei Jahre gegen Aufpreis angeboten. Leider wurde mir so was im Laden nicht angeboten, Pech...
Danke für eure Hilfe und noch eine schöne Woche
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