Darf der Besitzer eines Gewerbegrundstücks (Büro- und Werkstatt) einen Teil seiner Stellplätze an einen Foodtruckimbissbetreiber vermieten?
Macht es einen Unterschied, ob der Foodtruck dort nur einmal in der Woche steht oder ständig?
Problem: Im näheren Umkreis gibt es bereits Imbissbetreiber, welche evtl. Rechtsmittel dagegen prüfen werden.
Foodtruck auf Gewerbegrundstück genehmigungsfrei?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Der Besitzer eines Gewerbegrundstücks darf Teile oder das ganze an jeden vermieten. Und natürlich darf der FoodTruck-Betreiber diesen Stellplatz auch mieten.
Deine Frage zielt vermutlich darauf ab, ob der FoodTruck-Betreiber dort seinem Geschäft nachgehen darf?
Und da frage ich mich: was sollte denn grundsätzlich dagegen sprechen?
ZitatMacht es einen Unterschied, ob der Foodtruck dort nur einmal in der Woche steht oder ständig? :
Bei der benötigten Gewerbeanmeldung.
Steht der Truck noch an anderen Standorten wird eine Reisegewerbekarte benötigt.
ZitatUnd da frage ich mich: was sollte denn grundsätzlich dagegen sprechen? :
Was mir einfallen würde, ist das zum Beispiel der Standort als ungeeignet angesehen werden könnte. Ansonsten....
Konkurrenz ist zumindest kein pauschaler Ablehnungsgrund.
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Zitatwas sollte denn grundsätzlich dagegen sprechen? :
Nun, es gibt da immer wieder mal Spielverderber in den Gemeinden - die dann durch lokale Regelungen (z.B. Bebauungsplan) festlegen was auf einzelnen Grundstücken gemacht werden darf und was nicht.
Gibt es so was nicht, kann man frei vermieten.
Wenn der Betreiber alle Auflagen in Sachen "Umgang mit Lebensmitteln" beachtet, gibt es keine rechtlichen Probleme.
Such dir viele andere Stellen. Macht man dir eine dicht zieh weiter.
Ich würde auch eine UG/Ltd. gründen, als Betreiber die nur betreibt aber nichts besitzt. Dann kannst du die klagen lassen solange es ihnen Spaß macht und macht eben den Laden dicht
ZitatDarf der Besitzer eines Gewerbegrundstücks (Büro- und Werkstatt) einen Teil seiner Stellplätze an einen Foodtruckimbissbetreiber vermieten? :
Macht es einen Unterschied, ob der Foodtruck dort nur einmal in der Woche steht oder ständig?
Einfach nur "dort stehen" (im Sinne von Parken) ist jedenfalls etwas völlig anderes als auf dem Stellplatz im Imbisswagen auch ein Gewerbe zu betreiben.
Für seine persönlichen Genehmigungen/Gewerbeaufsicht/Lebensmittelhygiene etc. ist der Imbisswagenbetreiber natürlich selbst verantwortlich. Einige der bisherigen Antworten zielen darauf ab. Ich verstehe deine Frage aber so, dass hier vor allem die Sicht des Vermieters interessiert.
Der Vermieter hat zu gewährleisten, dass seine Mietsache grundsätzlich (= baurechtlich) auch zum vereinbarten Vertragszweck/Mietzweck geeignet ist > dabei kommt es eben darauf an
- was nun mit "dort Stehen" genau gemeint ist
- ob für etwaige andere Betriebe auf diesem Gewerbegrundstück nach Wegfall der separat vermieteten Stellplätze noch die (baurechtlich) erforderliche Stellplatzanzahl verbleibt (Landesbauordnung, örtliche Stellplatzsatzung)
- ob der Mietzweck/die Nutzung mit den bundeslandspezifischen (Landesbauordnung) oder örtlichen (Bebauungsplan) Bestimmungen harmoniert
hier als Beispiel ein Merkblatt des LRA Ansbach
https://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/2238_2537_1.PDF?1503306118
(die Abgrenzung zwischen stehendem Gewerbe oder Reisegewerbe mit den dort erwähnten "mehr als drei Tage pro Woche" kann in anderen Bundesländern/Kommunen auch ganz anders lauten)
In jedem Fall tut der Vermieter gut daran seinen Part ( "Baurecht" ) vor Eingehen eines Mietvertrages abzuklären, damit er nicht Gefahr läuft, sich gegenüber seinem Mieter zu einer Leistung zu verpflichten, die er gar nicht "liefern" kann.
ZitatDarf der Besitzer eines Gewerbegrundstücks (Büro- und Werkstatt) einen Teil seiner Stellplätze an einen Foodtruckimbissbetreiber vermieten? :
Kann man nicht beantworten, ohne den jeweiligen Bebauungsplan zu kennen.
Es gibt B-Pläne für Gewerbegebiete, die explizit bestimmte Branchen ausschließen oder nur auf begrenzter Fläche als Nebenangebot erlauben etc.pp.
ZitatDer Besitzer eines Gewerbegrundstücks darf Teile oder das ganze an jeden vermieten. Und natürlich darf der FoodTruck-Betreiber diesen Stellplatz auch mieten. :
Deine Frage zielt vermutlich darauf ab, ob der FoodTruck-Betreiber dort seinem Geschäft nachgehen darf?
Und da frage ich mich: was sollte denn grundsätzlich dagegen sprechen?
Ein B-Plan, der diese Branche ausschließt oder begrenzt.
ZitatSuch dir viele andere Stellen. Macht man dir eine dicht zieh weiter. :
Ich würde auch eine UG/Ltd. gründen, als Betreiber die nur betreibt aber nichts besitzt. Dann kannst du die klagen lassen solange es ihnen Spaß macht und macht eben den Laden dicht
Ein ausgesprochen dummer und ggf. teurer Vorschlag.
Zitat:
In jedem Fall tut der Vermieter gut daran seinen Part ( "Baurecht" ) vor Eingehen eines Mietvertrages abzuklären, damit er nicht Gefahr läuft, sich gegenüber seinem Mieter zu einer Leistung zu verpflichten, die er gar nicht "liefern" kann.
So ist es.
Und umgekehrt sollte der Mieter prüfen, ob er vor dem Hintergrund der für ihn relevanten Vorschriften seinen Food-Truck überhaupt und an der gewünschten Stelle betreiben darf.
Sonst zahlt er nämlich Miete für einen Platz, den er nicht nutzen kann. Was den Gewerbemietvertrag nicht automatisch unwirksam macht und auch nicht automatisch zur Sonderkündigung berechtigt.
-- Editiert von eh1960 am 01.09.2018 13:10
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