Forderungsabsicherung/ wie Geld zurück

22. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Patrick H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsabsicherung/ wie Geld zurück

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist ein bißchen kompliziert. Ich habe folgendes Problem:

Ich habe Dienstleistungen ( Transport, Einlagerungen von Waren, Geschäftsreisen ) für eine Firma ( Rechtsform UG ) erbracht. Weiterhin habe ich dieser Firma Geld ( ca. 9000 Euro, Geldüberweisung mit Betreff Darlehen an Firma ) geliehen und auch hier und da für einige Dinge Geld ausgelegt, welches mir der Firmeninhaber zurückzahlen wollte. Warum habe ich das gemacht? Nun der Firmeninhaber ist der Mann einer sehr guten Bekannten von mir. Leider haben sich der Firmeninhaber und meine Bekannte getrennt ( sie sind aber noch verheiratet ). Der Firmeninhaber ist kein deutscher Staatsbürger. Er wohnt mittlerweile nicht mehr bei meiner Bekannten, meine Bekannte weiß auch nicht, wo er jetzt wohnt. Die Firmenanschrift war auch gleichzeitig die Wohnanschrift.
Der Firmeninhaber hat wohl seine Firma mittlerweile abgemeldet. Wann er das getan hat, weiß ich nicht. Meine Forderungen belaufen sich ca. auf 17000 Euro. Ich habe irgendwo gelesen, daß wenn ich meine Forderungen nicht innerhalb eines Jahres wie auch immer geltend mache, habe ich keine Möglichkeit mehr, mein Geld zu bekommen.

Meine Frage wäre jetzt: Was muß ich unternehmen, um trotzdem an mein Geld zu kommen bzw. meine Forderungen auch langfristig abzusichern?

Noch einmal:
1. Ich weiß nicht, wann die Firma abgemeldet wurde. Meine Bekannte kann mir da auch nicht helfen, sie hat keinen Einblick in seine Geschäfte gehabt. Wo kann ich so etwas erfragen?
2. Ich weiß nicht, wo der Firmeninhaber nun wohnt, er kann auch durchaus Deutschland verlassen haben und kommt erst wieder, wenn sich die Lage etwas beruhigt hat ( vielleicht nach 1 - 2 Jahren? )

Was mache ich mit seinen Waren in meinem Lager? Ich zahle selbst Geld für meine Lagerräume. Ich selbst habe seit etwas weniger als einem Jahr ein Gewerbe angemeldet. Mit Ausnahme der Transportdienstleistung und der Einlagerung habe ich alle anderen Dinge vor der Gewerbeanmeldung als Privatperson für den Firmeninhaber erbracht, also bspw. die Gewährung des Kredites, Geschäftsreisen ( das Verhandeln mit Lieferanten, da er nicht so gut deutsch spricht ), das Auslegen von Geld etc. ).

Bitte keine Rückmeldungen, in denen man mir Blauäugigkeit ode Naivität vorwirft; um guten Freunden oder Bekannten zu helfen, macht man eben auch mal solche Dinge.

Für jeden konkreten Rat, der mir sagt, wie ich vorgehen muß, um mein Geld zurückzuerhalten bzw. meine Forderungen auch langfristig zu erhalten, bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick H.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Ich weiß nicht, wann die Firma abgemeldet wurde. Meine Bekannte kann mir da auch nicht helfen, sie hat keinen Einblick in seine Geschäfte gehabt. Wo kann ich so etwas erfragen? <hr size=1 noshade>

https://www.handelsregister.de/



2. Ich weiß nicht, wo der Firmeninhaber nun wohnt, er kann auch durchaus Deutschland verlassen haben und kommt erst wieder, wenn sich die Lage etwas beruhigt hat ( vielleicht nach 1 - 2 Jahren? )
Abfrage beim Einwohnermeldeamt



quote:<hr size=1 noshade>Was muß ich unternehmen, um trotzdem an mein Geld zu kommen bzw. meine Forderungen auch langfristig abzusichern? <hr size=1 noshade>

Zu spät, Versicherungen gegen Forderungaunsausfälle muss man vorher abschließen, genau wie sich Sicherheiten verpfänden zu lassen.

Als erstes mal herausfinden wo er nun wohnt, dann Mahnbescheid erlassen.
Sollte er wiedersprechen, dann geht das ganze vor Gericht. Dann sollte man wirklich gute Beweise haben, für seine Schulden bei Dir.
Falls nicht, dann erhält man einen Titel aus dem man mindestens 30 Jahre lang vollstrecken kann. Falls er Insolvent wird ist auch der Titel wertlos.



quote:<hr size=1 noshade>Was mache ich mit seinen Waren in meinem Lager? <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an was genau vertraglich vereinbart wurde.
Erstmal musst Du sie weiter verwahren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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