Hallo,
hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe eine frage zu einem kleingewerbe.
Ich habe Beispielweise ein Kleingewerbe names XYZ.
unter dem Namen möchte ich 3 Verschiedene Produktgruppen vermarkten.
Z.b. Äpflen, Bananen und Birnen.
dürfte man es so aufziehene ( XZY-Äpfel, XYZ Bananen & XYZ Birnen) also quasie 3 Untergewerbe führen, mit 3 verschiedenen namen.
ob das alles eine Gute idee ist sollte erstmal dahin gestellt sein. Geht erstmal nur ums Prinzip.
Danke im Vorraus
MFG v3rlox
Frage zum Kleingewerbe
7. Februar 2018
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Frage vom 7. Februar 2018 | 16:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Kleingewerbe
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2018 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Sicher darf man das. Umsatzsteuerlich macht das aber keinen Unterschied - überschreitet man die berühmten 17.500 Euro, ist man kein Kleinunternehmer mehr. Dafür werden alle 3 Unternehmen zusammengerechnet. Und bei der Einkommensteuer wird genauso verfahren.
#2
Antwort vom 7. Februar 2018 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIch habe eine frage zu einem kleingewerbe. :
In Deutschland kann man keine "Kleingewerbe" anmelden.
Man hat vermutlich ein (Einzel-)Unternehmen?
Abgesehen davon kann man schauen wie man verfährt.
Ob man nun 3 Produkt-/Markennamen nimmt oder 3 Geschäftsbezeichnungen. Beides wäre als (Einzel-)Unternehmen relativ problemlos möglich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Februar 2018 | 00:33
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
Ich habe eine frage zu einem kleingewerbe.
Erstens gibt es kein "Kleingewerbe", sondern nur Gewerbe.
Zitat:
Ich habe Beispielweise ein Kleingewerbe names XYZ.
Sofern es sich nicht um eine ins Handelsregister eingetragene juristische Person handelt (z.B. GmbH, AG, ...), muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe unter seinem Namen führen. Zusätze sind dabei möglich.
Also z.B.:
Hans Meier - Entrümpelungen aller Art
oder
Entrümpelungsdienst RatzFatz Hans Meier
Zitat:
unter dem Namen möchte ich 3 Verschiedene Produktgruppen vermarkten.
Z.b. Äpflen, Bananen und Birnen.
dürfte man es so aufziehene ( XZY-Äpfel, XYZ Bananen & XYZ Birnen) also quasie 3 Untergewerbe führen, mit 3 verschiedenen namen.
Hans Meier führt sein Gewerbe unter dem Namen Hans Meier, das ist so zwingend vorgeschrieben.
Wenn er an dieser Stelle als "Hans Meier Bananen" und an jener Stelle als "Hans Meier Äpfel" auftritt, so ist das unproblematisch.
Es ist und bleibt ein Gewerbebetrieb.
Hans Meier könnte auch mehrere Gewerbe anmelden, eins für Bananenhandel, eins für Apfelhandel und eins für Birnenhandel. Dann zahlt er dreimal Beiträge für die IHK und macht für drei Gewerbe separate Buchführung, hat aber auch dreimal den Freibetrag von 24.500€ für die Gewerbesteuer. Das kann insofern Sinn machen.
#4
Antwort vom 8. Februar 2018 | 00:34
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatSicher darf man das. Umsatzsteuerlich macht das aber keinen Unterschied - überschreitet man die berühmten 17.500 Euro, ist man kein Kleinunternehmer mehr. Dafür werden alle 3 Unternehmen zusammengerechnet. Und bei der Einkommensteuer wird genauso verfahren. :
Das ist korrekt - bei der Gewerbesteuer aber wie oben schon geschrieben anders.
#5
Antwort vom 8. Februar 2018 | 19:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSofern es sich nicht um eine ins Handelsregister eingetragene juristische Person handelt (z.B. GmbH, AG, ...), muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe unter seinem Namen führen. :
Nö, nur ein Gerücht das sich hartnäkig hält. Da fehlt nämlich die Rechtgrundlage für.
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