Freiberufler, Kleingewerbe oder anderer Weg für ein einziges Projekt?

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
FFM-117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler, Kleingewerbe oder anderer Weg für ein einziges Projekt?

Hallo liebe Forenmitglieder und Rechtserfahrene,

ich hab eine relativ ungewöhnliche Frage auf die ich keine richtige Antwort finden konnte. Bevor ich jedoch einen Steuerberater aufsuche wollte ich mir hier auch weitere Meinungen einholen.

Ich bin Vollzeit als Web-Designer beschäftigt. Ich habe vor etwa 3 Monaten, das Angebot von einem Freund bekommen nebenbei die Webseite für seine Firma aufzubauen. Dies habe ich über mehrere Wochenenden erledigt. Jetzt möchten wir die Zahlungsmodalitäten natürlich legal abwickeln. Es geht um 2500€ die ich in Rechnung stellen soll. Ich hab keine weiteren Projekte in Aussicht und will mich nun meinem Vollzeitberuf vollkommen widmen.

Was würdet ihr mir raten? Was wäre für eine solche einmalige Zahlung der beste legale Weg ohne in Schwarzarbeit abzurutschen? Ein Kleingewerbe scheint mir wie der typischste Weg. Für diesen bräuchte ich zusätzlich auch noch die Erlaubnis meines Arbeitgebers. Das ist mir bewusst. Gibt es einen anderen Weg von dem ich noch nichts weiß?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten!


-FFM-117

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Für eine definitiv einmalige Sache benötigt man keinen Gewerbeschein.

Man stellt eine entsprechende Rechnung aus und gibt die Einnahmen entsprechend in der Steuererklärung an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FFM-117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für eine definitiv einmalige Sache benötigt man keinen Gewerbeschein.

Man stellt eine entsprechende Rechnung aus und gibt die Einnahmen entsprechend in der Steuererklärung an.

Danke für die schnelle Antwort! Gibt es für von Privatpersonen ausgestellte Rechnungen nicht eine Obergrenze von 730€? Die Informationen im Netz sind etwas widersprüchlich diesbezüglich. Entschuldige also meine doofen Fragen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von FFM-117):
Gibt es für von Privatpersonen ausgestellte Rechnungen nicht eine Obergrenze von 730€?

Nein, Privatrechnungen können in unbegrenzter Höhe ausgestellt werden. Sonst könnte ja keiner mehr ein einen höherwertigen Computer, einen Gebrauchtwagen oder ein Haus verkaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Gewerbetätigkeit kann hier ja gerne angenommen werden, die Grenze bei der Gewerbesteuer liegt bei 24.500 € Gewerbeertrag.

Steuerlich musst du die 2500 € abzüglich der Betriebsausgaben (Kosten für den Computer usw.) in deiner Einkommensteuererklärung für 2019, die du 2020 abgibst, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Das setzt aber keine Gewerbeanmeldung voraus.

Sammele noch Belege für deine Kosten (Internetanschluss, Computerzubehör, Telefon usw.) Die mindern dann den Gewinn.

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#5
 Von 
FFM-117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Also ihr würdet mir raten es einfach privat abzurechnen? Wenn ich aber ein Gewerbe anmelden würde, dann würde ich die Steuern sparen? Lohnt sich da der Aufwand? Und wie hoch fällt die Steuer aus? Entschuldigt die vielen Fragen, bin bei dem Thema noch nicht ganz durchgestiegen.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von FFM-117):

Also ihr würdet mir raten es einfach privat abzurechnen?

Wir würden gar nichts raten - Steuerberatung ist zugelassenen Steuerberatern vorbehalten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich schlage einen 450 EUR Job vor oder die kurzfristige Beschäftigung über die Lohnsteuer.

Egal ob man privat abrechnet oder nicht. Es handelt sich evtl. um eine scheinselbstständige Tätigkeit.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es handelt sich evtl. um eine scheinselbstständige Tätigkeit.

Das dürfte hier zu 99.98% nicht der Fall sein



Zitat (von FFM-117):
Also ihr würdet mir raten es einfach privat abzurechnen?

Ich persönlich würde es so machen - was DU machst ist Deine Entscheidung.



Zitat (von FFM-117):
Wenn ich aber ein Gewerbe anmelden würde, dann würde ich die Steuern sparen?

Vermutlich würde man Steuern sparen, aber kein Geld. Im Gegenteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Das dürfte hier zu 99.98% nicht der Fall sein


Das "dürfte" entscheidet die Rentenversiceherung nach Ihrem gutdünken, seitdem es keine Kriterien mehr gibt um dies festzustellen. und ich bin daher was das Thema angeht, sehr vorischtig.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
seitdem es keine Kriterien mehr gibt um dies festzustellen.

Aber sicher gibt es Kriterien, von der RV selber in den internen Unterlagen festgelegt. Und die Entscheidung muss die RV auch begründen. In Stein gemeißelt ist die Entscheidung auch nicht.



Und es gibt bei der RV sicherlich Sachbearbeiter die ihren Job nicht richtig machen - denen muss an dann auf die Finger klopfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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