Freier Mitarbeiter – Wie komme ich aus Auftrag raus?

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
vsx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Mitarbeiter – Wie komme ich aus Auftrag raus?

Hallo zusammen,
ich arbeite als Vollzeitangestellter und habe nebenberuflich ein Gewerbe (Einzelunternehmer) angemeldet. Hierbei biete ich Webdesign-Dienstleistungen an.
Ein Unternehmen hat mich als freien Mitarbeiter angestellt, hierüber liegt ein schriftlicher Vertrag vor. Dieser besagt, dass ich für eine bestimmte Auswahl an Dienstleistungen angestellt werde. Eine Kündigung steht mir laut Vertrag mit der gesetzlichen Kü-Frist zu. Aktuell arbeite ich an der Gestaltung einer Webpräsenz für den Kunden.

Jetzt ist es so, dass ich aktuell für diesen Auftraggeber arbeite, aber – so denke ich – beide Seiten mit der Zusammenarbeit unzufrieden sind. Der Kunde setzt Deadlines, über die ich „nebenbei" erfahre und die mich nur schwer zu halten sind, wenn überhaupt. Zusagen kann ich dies dem Kunden nicht, da ich es nicht gewährleisten kann. Mittlerweile geht es auch soweit, dass es mir gesundheitlich dadurch etwas schlechter geht und mein Leben negativ beeinflusst – eigentlich würde ich die Zusammenarbeit gern stoppen. Da der Kunde aber eine Deadline auf Mitte Februar gesetzt hat, zu dem, wie mir mitgeteilt wurde, das Projekt zwingend fertiggestellt sein muss, weiß ich nicht, wie ich hier agieren kann / soll.
Zweiter Punkt: Ursprünglich habe ich einen Festpreis vorgeschlagen, der wurde abgelehnt, da dies dem Kunden zu teuer war und ich nach Stundenlohn arbeiten sollte, so wurde mir gesagt. Die Stunden werden dem Kunden jetzt aber zu viel und ich arbeite ihm zu langsam; nun fordert er einen Festpreis, auf den ich mich mit ihm einigen solle, da der Kunde sein Budget keinesfalls überschreiten wird, so wurde mir gesagt.
Kann ich dem Kunden ohne Konsequenzen einen Auflösungsvertrag anbieten? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Auf Geld würde ich auch verzichten. Möchte der Kunde bisherige Leistungen von mir doch nutzen wollen, bin ich bereit, mit dem Preis ordentlich entgegenzukommen – primär möchte ich die Zusammenarbeit beenden.

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vsx):
Der Kunde setzt Deadlines, über die ich „nebenbei" erfahre und die mich nur schwer zu halten sind, wenn überhaupt.

Hat man ihn deswegen schon mal abgemahnt?

Warum sind diese Deadlines nicht zu halten?



Zitat (von vsx):
Da der Kunde aber eine Deadline auf Mitte Februar gesetzt hat, zu dem, wie mir mitgeteilt wurde, das Projekt zwingend fertiggestellt sein muss,

Einseitig gesetzt?
Ist dies haltbar?
Wenn nein, warum nicht? Hat man ihn nachweisbar darüber informiert?



Zitat (von vsx):
Kann ich dem Kunden ohne Konsequenzen einen Auflösungsvertrag anbieten?





Zitat (von vsx):
primär möchte ich die Zusammenarbeit beenden.

Dann sollte man als erstes mal gerichtsfest kündigen.
Und ab sofort alles nur noch schriftlich machen und ihn "Gegenwind" spüren lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vsx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man ihn deswegen schon mal abgemahnt?

Warum sind diese Deadlines nicht zu halten?


Der Kunde wurde darüber informiert, dass ich nicht garantieren kann, dass das Projekt zu der gewünschten Deadline fertiggestellt wird.
Die Deadlines sind meinerseits leider nicht zu halten, da der Aufwand vorher in der Form nicht abzuschätzen war und nun so groß ist, dass ich dies – neben meiner Vollzeitanstellung – in der gewünschten Zeit nicht lieferbar sind.


Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man als erstes mal gerichtsfest kündigen.
Und ab sofort alles nur noch schriftlich machen und ihn "Gegenwind" spüren lassen


Kann ich nachvollziehen. Wie ist denn die Sachlage bzgl. Werk- und Dienstvertrag? Meines Wissens nach ist die Erstellung einer Website theoretisch ein Werkvertrag, der auch nicht schriftlich festgehalten werden muss; ein solcher ist von Seiten des Auftragnehmers nicht kündbar, so mein Wissen.
Gilt das auch in meinem Fall, da ich ja eigentlich bereits als freier Mitarbeiter angestellt bin? Oder gilt aufgrund dessen lediglich dieser Vertrag über die freie Mitarbeit sowie dessen Kündigungsmodalitäten?

Meine Sorge ist, dass durch das Übersenden der Kündigung während des laufenden Auftrags die Stimmung noch schlechter wird und das Projekt für mich noch schlimmer wird.
Selbst mit Kündigung wäre ich bis Ende März an den Vertrag gebunden, sprich die Dienstleistung muss ich weiter liefern, hätte an der grundsätzlichen Situation – Stand jetzt zumindest – also nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vsx):
Die Deadlines sind meinerseits leider nicht zu halten, da der Aufwand vorher in der Form nicht abzuschätzen war

Kein Lastenheft, kein Pflichtenheft gefertigt?

Warum war er nicht abzuschätzen? Gab es (gravierende) Änderungen seitens des Auftraggebers?



Zitat (von vsx):
und nun so groß ist, dass ich dies – neben meiner Vollzeitanstellung – in der gewünschten Zeit nicht lieferbar sind.

Man ist Unternehmer - ein "hab keine Zeit" ist also kein Argument. Notfalls müsste man dann Subunternehmer beauftragen.



Zitat (von vsx):
Meine Sorge ist, dass durch das Übersenden der Kündigung während des laufenden Auftrags die Stimmung noch schlechter wird und das Projekt für mich noch schlimmer wird.

Ein Aufhebungsvertrag würde das auch nicht ändern?



Zitat (von vsx):
da ich ja eigentlich bereits als freier Mitarbeiter angestellt bin?

Man ist selbständiger Unternehmer - also weder angestellt noch Mitarbeiter.

Allerdings könnte man prüfen, ob hier nicht Scheinselbständigkeit vorliegt. Dann wäre man tatsächlich Mitarbeiter im Nebenjob mit entsprechenden Rechten.


Es könnte durchaus nicht uninteressant sein, dem Auftraggeber auf diese Möglichkeit eines offiziellen Statusfeststellungsverfahrens und der damit für ihn verbundenen Problem hinzuweisen. Das sollte man aber dann nur mündlich machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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