Hallo,
ich habe eine Frage zur Auflösung einer Gbr.
Person A und Person B haben eine Gbr gegründet, diese nach 2 Monaten wieder aufgelöst, während dieser Zeit hat die Gbr sich ein Darlehen von 20.000€ genommen und damit Mobiliar und Ware gekauft.
Nun kommt Person B mit einem Aufhebungsvertrag, in diesem steht drin das Person A auf Mobiliar und Ware verzichten soll und das Person die Hälfte des Darlehens also 10.000 € zurück zahlen soll.
Person B führt die Gbr nun als Einzelunternehmen fort, übernimmt alles was als Gbr angeschafft wurde und zahlt auch nur 10.000 € Darlehen zurück.
Ist dies Rechtens? Person A soll auf alles verzichten und dennoch zahlen? Obwohl die Summe des Darlehens weiter im Geschäft bleibt und Person B dies fortführt?
GBR auflösen
14. März 2018
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Frage vom 14. März 2018 | 16:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
GBR auflösen
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#1
Antwort vom 14. März 2018 | 16:46
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatIst dies Rechtens? :
Natürlich. A steht es ja frei, ob er den Vertrag so unterschreibt oder nicht.
#2
Antwort vom 14. März 2018 | 17:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatIst dies Rechtens? :
A steht es ja frei, ob er den Vertrag so unterschreibt oder nicht.
Mir ist durchaus bewusst, dass A den Aufhebungsvertrag so nicht unterschreiben muss oder wird.
Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen, ob B mit so einem Vertrag auf einer anderen Instanz weiter kommt um A eventuell zu dem Schritt zu bewegen, den Vertrag so zu unterschreiben.
Ich persönlich finde den Vertrag ziemlich frech und meine Vermutung besteht ja darin, dass B versucht A aufgrund mangelnder Deutschkenntnis hier zu „verarschen".
Ich möchte hier über das Forum nur erfahren, ob sich der Schritt zu einem Anwalt lohnt.
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#3
Antwort vom 14. März 2018 | 17:41
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
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