GMBH Senkung des zu versteuernden Gewinn durch Investitionen wie Wareneinkauf

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb561191-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GMBH Senkung des zu versteuernden Gewinn durch Investitionen wie Wareneinkauf

Hallo Zusammen,

Folgendes Beispielszenario.

Eine GMBH macht Gewinne durch Trading von verschiedenen Finanzprodukten, Assets usw. aber auch Veräußerungsgewinne z.B Kauf und Verkauf von physischem Gold.
Weiter ist die GMBH im Handel tätig.

Beispielsweise sind jetzt für das Jahr 30 000 € Gewinn aus Veräußerungsgewinnen angefallen gleichzeitig wurden auch Wareneinkäufe für 30 000€ getätigt. Können diese Wareneinkäufe dann als Kosten den Veräußerungsgewinnen oder anderen Gewinnen aus Kapital (gibt es hier unterschiede?) gegengerechnet werden so dass die GMBH für das Jahr dann weder Gewerbesteuer noch Körperschaftssteuer zahlen muss?

Eine weitere Frage wäre dann noch wenn die GMBH dann so für ein paar Jahre läuft und schliesslich Verkauft werden soll von Privat dann sieht die Versteuerung so aus das nur 60 % des Gewinns versteuert werden?

Also z.b Gründung der GMBH mit 25 000 €
Nach ein paar Jahren der Verkauf der GMBH zu 1 000. 000 €
davon müssten dann 600 000 € mit dem Höchststeuersatz von 45 % versteuert werden = 270 000€

Dies wäre dann eine Steuerlast von 27%.

Das habe ich mir angelesen und wollte nur sicher gehen ob ich alles richtig verstanden habe, kann das einer von euch bestätigen oder widerlegen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Das habe ich mir angelesen und wollte nur sicher gehen ob ich alles richtig verstanden habe, kann das einer von euch bestätigen oder widerlegen?


Wenn einer eine GmbH hat, hat er auch Geld für einen Steuerberater. Rechtsberatung im Einzelfall darf hier nur ein Anwalt leisten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich habe zwar nur grundlegende Kenntnisse in Buchführung und Steuerrecht, bin aber der Meinung, dass dies so nicht funktioniert.
Der Wareneinkauf dürfte keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn, lediglich auf die Liquidität haben, da die Waren im gleichen Wert als Posten im Umlaufvermögen auftauchen wie sich das Bankguthaben (Auch im Umlaufvermögen) verringert. Weder wurden dadurch Kosten verursacht, noch Gewinne erwirtschaftet. Daher keine Auswirkung auf Gewinn oder Verlust..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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