GbR Besitzergreifend

28. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tigerbaerchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Besitzergreifend

Hallo und guten Tag.
Ich war noch vor ca 2 Jahren besitzer einer GBR .Vorherr führte ich die Firma 20 Jahre alleine.
Im Jahre 2004 Gründete ich mit meinen guten Freund,den ich schon als Kind kannte eine Gesellschaft ( G.b.R.)
Ab jetzt bleibt der gute Freund aber weg,
denn der gute Freund,hat mich Ende 2014 Erpresst und mich aus der Firma Verband.Er warf mir 13 Jahre
Betrug vor.Ich sollte ein Formular unterzeichen,indem ich auf alles verzichte.Das Tat ich nicht und schaltete einen Anwald ein.
Der hat Strafantrag gestellt.Natürlich hat mein Partner darauf reagiert und mich ausgesperrt aus der Firma.Er hat sich nicht nur das Inventar in den Sack gesteckt,auch meine Persöhnlichen sachen.Ich nenne sowas Besitzergreifend über etwas was einen nicht gehört.
Mein Anwald,den ich ja Beauftragt habe,hat nur Geld bekommen.Aber so gut wie nichts unternommen.Dieses habe ich durch einen Zufall erfahren müssen.Ich habe darauf hin die Anwalds Kammer im Januar 16 Eingeschaltet.Bis Heute keine Antwort.
Ich könnte noch mehr schreiben was ich alles unternommen habe.Nichts,alles ist im Sand verlaufen.Die Gesellschaft läuft Heute noch.Arbeiten tue ich Heute nicht mehr in meinen Beruf.Arbeitet auf 450 Euro.Weiß auch nicht,ob ich noch Selbständig bin oder Arbeitslos.Finanzell geht es mir auch nicht mehr so gut.Wer könnte mir hier noch Helfen.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von Tigerbaerchen):
Mein Anwald,den ich ja Beauftragt habe,

Und mit was genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tigerbaerchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Anwald habe ich beauftragt.
Über die Erpressung und aussperrung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi.

Zitat (von Tigerbaerchen):
Über die Erpressung und aussperrung.


dass ist doch keine Beschreibung mit der man irgent etwas anfangen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Tigerbaerchen):
Ich war noch vor ca 2 Jahren besitzer einer GBR


Sie meinen Gesellschafter.

Zitat:
Ich nenne sowas Besitzergreifend über etwas was einen nicht gehört.


Ich nenne so etwas Diebstahl und das Aussperren Nötigung, denn in dem Fall bleibt Ihnen ja nichts anderes als die Tür aufzubrechen.

Zitat:
Mein Anwald,den ich ja Beauftragt habe,hat nur Geld bekommen.Aber so gut wie nichts unternommen.


Er hat doch bereits Strafantrag für Sie gestellt... Und mit was genau haben Sie den Anwalt beauftragt. Außerdem wäre es auch mal wichtig bei der Staatsanwaltschaft die Auskunft aus dem Verfahren zu beantragen.

Zitat:
Dieses habe ich durch einen Zufall erfahren müssen.


Warum ist Ihnen das nicht vorher aufgefallen?

Zitat:
Ich habe darauf hin die Anwalds Kammer im Januar 16 Eingeschaltet.Bis Heute keine Antwort.


Vorschlag: Nach dem Stand der Bearbeitung fragen.

Zitat:
Ich könnte noch mehr schreiben was ich alles unternommen habe.Nichts,alles ist im Sand verlaufen.


Scheinbar haben Sie sich leider nicht oft genug mit Ihrem Anwalt ausgetauscht, dann wäre Ihnen nämlich dessen Untätigkeit früher aufgefallen.

Zitat:
Die Gesellschaft läuft Heute noch.Arbeiten tue ich Heute nicht mehr in meinen Beruf.Arbeitet auf 450 Euro.Weiß auch nicht,ob ich noch Selbständig bin oder Arbeitslos.Finanzell geht es mir auch nicht mehr so gut.Wer könnte mir hier noch Helfen.


Sie sind nach wie vor Gesellschafter mit allen Rechten und vor allem mit allen Pflichten. Daher sollten Sie so schnell wie möglich in der Firma aufschlagen und sich ein Bild von der Lage machen. Nehmen Sie dazu am besten einen Beistand mit.

-- Editiert von Xipolis am 13.09.2016 00:34

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