Geld zurück

24. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mond1957
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück

Hallo!
Ich habe einen Handarbeitsladen und halte so ca einmal im Monat einen Kurs ab.Dafür melden sich die Teilnehmer an und bezahlen die Teilnehmergebühr von 10€ in der Regel schon vorab.Was mache ich wenn ein Teilnehmer bezahlt hat ,aber nicht kommt und sich auch nicht abmeldet und ich den Platz noch hätte besetzen können?Muss ich den Betrag zurück geben?
Vielen dank für die Antworten
Mond1957

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ein schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen?


Mfg

Asthoff

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-- Editiert am 21.02.2013 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

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-- Editiert am 21.02.2013 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Schon seltsam, erst am 24.01. sagen, dass man nichts zurückerstatten braucht (ich meine mich an einen Werkvertrag zu erinnern) und dann am 21.02. die Beiträge editieren.


Was mich verwundert ist, warum können Anwälte ihre Beiträge nach Belieben editieren und "normale" User nicht?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

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