Gerwerbe Yogalehrerin & Eventmanagerin angemeldet: Rechnungen mit USt. und ohne USt. stellen möglich

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
werrechthathatrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerwerbe Yogalehrerin & Eventmanagerin angemeldet: Rechnungen mit USt. und ohne USt. stellen möglich

Guten Abend,
folgender Sachverhalt: Ich habe mich im Frühjahr als Yogalehrerin selbständig gemacht, Gründungszuschuss erhalten etc. Meine ersten Rechnungen habe ich mit ausgewiesener USt. erstellt.
Dann habe ich wieder angefangen - auch selbständig - als Eventmanagerin zu arbeiten. Das habe ich bislang noch nicht eintragen lassen, möchte es aber nun fix als Gewerbeummeldung tun.

Nun habe ich gehört dass man - wenn man eine rein unterrichtende Tätigkeit im Yogabereich ausübt USt-befreit ist, dafür aber eine Bescheinigung braucht.
Wer bescheinigt mir die Umsatzsteuerbefreiung als Yogalehrerin?
Ich habe nämlich das Problem, dass ein Studio (ein Verein), meine Rechnungen so nicht akzeptiert.

Oder ist es möglich einfach so ins Kleinunternehmertum zu wechseln? Ich hatte vorher ein Gewerbe (Eventmanagement), das nicht mal ein halbes Jahr abgemeldet war als ich das neue eröffnete in dem ich Steuern berechnen musste.

Freue mich über jede Hilfe.

Viele Grüße!

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
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