Hallo und schönen guten Abend zusammen,
in einem B2C Verhältnis haftet im Falle von Garantie und Gewährleistung, bei beispielsweise einem allgemeinen Defekt, in erster Linie der Verkäufer, da dieser auch der direkte Ansprechpartner für den Kunden ist.
Aber wie ist es in diesem Falle:
Der Händler verkauft eine Alarmanlage. Die Alarmanlage wird vom Kunden angebracht und trotz aktiver Anlage wurde dieser ausgeraubt.
Was greift in diesem Falle? Bzw. wer wird belangt? Der Verkäufer oder der Hersteller?
Ebenso bei einem anderen Beispiel:
Die Alarmanlage geht los, ohne einen tatsächlichen Einbruch. Polizei wurde informiert und ist auch Vorort. Wer muss die Kosten für einen solchen Einsatz tragen?
Beides Produkthaftungsgesetz, also sprich der Hersteller?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Richard
Gewährleistung, Garantie oder Produkthaftung - Fallbeispiel
30. Januar 2016
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Frage vom 30. Januar 2016 | 22:48
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewährleistung, Garantie oder Produkthaftung - Fallbeispiel
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. Januar 2016 | 23:18
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo Florian,
danke für die schnelle Antwort.
ZitatWird nun trotz Alarmanlage erfolgreich eingebrochen, dann wird der Schaden aber vom Einbrecher, nicht von der Alarmanlage verursacht. :
Klar ist der Einbrecher im Falle eines Einbruches mit erfolgreichem Diebstahl der Schuldige. Aber schaffe ich mir nicht genau dafür eine Alarmanlage an? Das ist wie der Feuerlöscher, der im Falle eines ******* nicht funktioniert. Wer haftet da?
Gruß
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#4
Antwort vom 1. Februar 2016 | 14:34
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Es haftet immer der Verursacher. Mir erschliesst sich nicht, wie man den Hersteller einer Alarmanlage für einen Diebstahl verantwortlich machen möchte. Oder hat der Hersteller der Anlage etwa eine Garantie gegeben, dass ein Diebstahl mit dieser Anlage unmöglich wird? In diesem Fall könnte man den Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produktes auf Nachbesserung dessen drängen, aber natürlich nicht auf den Ersatz der gestohlenen Ware.
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