Gewährleistung Nebenerwerb/Kleingewerbe

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go512073-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Nebenerwerb/Kleingewerbe

Moin,

ich habe mir ein Kleingewerbe angemeldet um bei Ebay Kleinanzeigen einige Dinge verkaufen zu können.
Nun habe ich ein Paar Fragen, die ich beim googlen grade nicht so recht beantwortet bekommen habe.

Was gehört neben meiner Adresse und Namen noch in mein Impressum, das sich in meinen Anzeigen findet?

Da ich mit gebrauchten Dingen handele, manchmal auch selbst zusammen gebauten Pcs muss ich wie lange
Gewährleistung geben? 6 oder 12 Monate? Sachmängelhaftung wäre dies dann, nicht wahr?

Muss ich eine Rechnung ausstellen? Mit meinem Namen und dem des Käufers mit Preis, Datum, Unterschrift und der Sache, die ich verkaufe?

Worüber muss ich mir noch Gedanken machen? Post vom Finanzamt soll erst in 2,3 Wochen erscheinen.

Bin ich, wenn ich einen Onlinehandel angemeldet habe eingetragener Kaufmann? Auf meiner Anmeldung steht jedoch nichts von einem Titel (Den ich im Impressum angeben könnte)

Wenn ich Dinge geschenkt bekomme, muss ein Gegenwert versteuert werden und zum Allgemeinen Umsatz addiert werden?

Wenn es eine Seite gibt, wo dies alles verständlich steht bitte ich um den Link :)

Dankesehr!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go512073-15):
Wenn es eine Seite gibt, wo dies alles verständlich steht bitte ich um den Link
Die IHK bietet regelmäßig Existenzgründerseminare an. Anhand deiner Fragen offenbart sich, dass es massive Wissenslücken gibt. All diese hier im Forum zu diskutieren würde hier den Rahmen sprengen.
Was muss ins Impressum: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html


Zitat (von go512073-15):
6 oder 12 Monate? Sachmängelhaftung wäre dies dann, nicht wahr?
Bei Neuware 24 Monate, bei gebrauchter Ware kann diese auf 12 Monate beschränkt werden.



Zitat (von go512073-15):
Auf meiner Anmeldung steht jedoch nichts von einem Titel
Da steht ganz sicher dein Name.


Zitat (von go512073-15):
Muss ich eine Rechnung ausstellen?
:
https://www.buhl.de/meinbuero/rechnungsstellung-gibt-es-eine-frist/#
Bitte Rechnung nicht mit Quittung verwechseln!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von go512073-15):
ich habe mir ein Kleingewerbe angemeldet[/quote
Da das in Deutschland nicht möglich ist, die Frage welches Land das betrifft.



Zitat (von go512073-15):
muss ich wie lange Gewährleistung geben? 6 oder 12 Monate?

0 Monate, denn Gewährleistung wurde vor fast 20 Jahren abgeschafft.
Jetzt gilt die Sachmängelhaftung, 2 Jahre ist die Frist, bei Gebrauchtwaren kann diese auf 12 Monate verkürzt werden. Die ersten 6 Monate sind im B2C die Beweislastumkehr, das muss der Verkäufer dann beweisen, das der Mangel nicht unter die Sachmängelhaftung fällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go512073-15):
ich habe mir ein Kleingewerbe angemeldet um bei Ebay Kleinanzeigen einige Dinge verkaufen zu können.
Kleingewerbe gibt es in Deutschland nicht.

Zitat (von go512073-15):
Was gehört neben meiner Adresse und Namen noch in mein Impressum, das sich in meinen Anzeigen findet?
siehe § 5 TMG

Zitat (von go512073-15):
Da ich mit gebrauchten Dingen handele, manchmal auch selbst zusammen gebauten Pcs muss ich wie lange
Gewährleistung geben? 6 oder 12 Monate? Sachmängelhaftung wäre dies dann, nicht wahr?
Sachmängelhaftung 24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen auf 12 verkürzbar. Selbst gebaute PCs = Hersteller mit entsprechenden Regularien und Haftung.

Zitat (von go512073-15):
Muss ich eine Rechnung ausstellen? Mit meinem Namen und dem des Käufers mit Preis, Datum, Unterschrift und der Sache, die ich verkaufe?
siehe Regeln der ordentlichen Buchhaltung.

Zitat (von go512073-15):
Worüber muss ich mir noch Gedanken machen?
Umsatzsteuer, IHK, sonstige Abgaben, Gewerbesteuer, ....

Zitat (von go512073-15):
Bin ich, wenn ich einen Onlinehandel angemeldet habe eingetragener Kaufmann?
Nein.

Zitat (von go512073-15):
Wenn ich Dinge geschenkt bekomme, muss ein Gegenwert versteuert werden und zum Allgemeinen Umsatz addiert werden?
Vielleicht, vielleicht auch nicht. => Steuerberater suchen und fragen.

Zitat (von go512073-15):
Wenn es eine Seite gibt, wo dies alles verständlich steht bitte ich um den Link
Bitte Existenzgründerseminar bei der IHK belegen und zwar schnellstens.

0x Hilfreiche Antwort

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