Hallo,
wollte mich bei Fiverr anmelden und Dienste für Videos schneiden und Texte schreiben anbieten.
Nun muss man ja vorher ein Kleingewerbe anmelden.
Und jetzt ist meine Frage ob man die beiden Tätigkeiten unter einem Gewerbe führen kann oder ich sogar zwei Gewerbe anmelden muss? Interesse besteht auch auf anderen Seiten für Leute Texte zu schreiben.
Oder müsste ich für die Videoschnittgeschichte einen Gewerbeschein beantragen und für das Schreiben mich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden? Glaube eher letzteres.
Ich hoffe auf klare Antworten.
Gruß
Eslo2
Gewerbe + als Freiberufler anmelden?
25. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2020 | 06:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe + als Freiberufler anmelden?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2020 | 07:29
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
a) Es gibt immer noch kein Kleingewerbe.
b) Ein Gewerbeschein reicht für beide Tätigkeiten.
#2
Antwort vom 25. Februar 2020 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Und ich empfehle einen der Gründerkurse bei der IHK zu machen - damit man weis was noch so alles auf einen zu kommt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Februar 2020 | 20:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab mich mal schlau gemacht.
Es reicht erst mal wenn man sich beim Finanzamt als Freiberufler anmeldet.
#4
Antwort vom 27. Februar 2020 | 01:16
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
b) Ein Gewerbeschein reicht für beide Tätigkeiten.
Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...
#5
Antwort vom 27. Februar 2020 | 01:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatEine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche... :
Das ist nur ein Gerücht ...
#6
Antwort vom 27. Februar 2020 | 09:54
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Unsinn! Natürlich kann ich auch für "Texte schreiben" ein Gewerbe anmelden.ZitatEine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche... :
#7
Antwort vom 27. Februar 2020 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32224 Beiträge, 5662x hilfreich)
Es reicht schon, dass du dich als Selbständiger beim Finanzamt anmeldest. Und als sog. Kleinunternehmer ...ZitatEs reicht erst mal wenn man sich beim Finanzamt als Freiberufler anmeldet. :
#8
Antwort vom 1. März 2020 | 23:02
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:ZitatEine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche... :
Das ist nur ein Gerücht ...
Nein. Das ist eine schlichte Tatsache. Ein Gewerbe "Texte schreiben" gibt es nicht...
#9
Antwort vom 1. März 2020 | 23:03
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:Unsinn! Natürlich kann ich auch für "Texte schreiben" ein Gewerbe anmelden.ZitatEine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche... :
Versuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL*
Das wird genauso scheitern wie der Versuch, ein Gewerbe als Journalist, als Anwalt, als Arzt oder als Schriftsteller anzumelden.
-- Editiert von eh1960 am 01.03.2020 23:04
#10
Antwort vom 1. März 2020 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatEin Gewerbe "Texte schreiben" gibt es nicht... :
Nur weil man was nicht kennt bzw. einen der korrekte Oberbegriff nicht bekannt ist zu behaupten "geht nicht" / "gibts nicht"...
Dolmetscher-, Schreib- und Übersetzungsbüros oder Korrespondenz- und Nachrichtenbüros haben durchaus auch "Texte schreiben" im Angebot, genau wie Leute die das Erstellen von Webseiten betreiben ...
ZitatVersuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL* :
Klappt.
#11
Antwort vom 2. März 2020 | 08:45
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Äpfel und Birnen!ZitatVersuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL* :
Das wird genauso scheitern wie der Versuch, ein Gewerbe als Journalist, als Anwalt, als Arzt oder als Schriftsteller anzumelden.
#12
Antwort vom 5. März 2020 | 16:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie geschrieben, eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden bzw. sich als Freiberufler anmelden reicht erstmal aus.
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