Gewerbe + als Freiberufler anmelden?

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eslo2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe + als Freiberufler anmelden?

Hallo,

wollte mich bei Fiverr anmelden und Dienste für Videos schneiden und Texte schreiben anbieten.
Nun muss man ja vorher ein Kleingewerbe anmelden.
Und jetzt ist meine Frage ob man die beiden Tätigkeiten unter einem Gewerbe führen kann oder ich sogar zwei Gewerbe anmelden muss? Interesse besteht auch auf anderen Seiten für Leute Texte zu schreiben.

Oder müsste ich für die Videoschnittgeschichte einen Gewerbeschein beantragen und für das Schreiben mich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden? Glaube eher letzteres.

Ich hoffe auf klare Antworten. :)

Gruß

Eslo2

Probleme mit dem Gewerbe?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

a) Es gibt immer noch kein Kleingewerbe.
b) Ein Gewerbeschein reicht für beide Tätigkeiten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Und ich empfehle einen der Gründerkurse bei der IHK zu machen - damit man weis was noch so alles auf einen zu kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Eslo2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mich mal schlau gemacht.

Es reicht erst mal wenn man sich beim Finanzamt als Freiberufler anmeldet.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):

b) Ein Gewerbeschein reicht für beide Tätigkeiten.

Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...

Das ist nur ein Gerücht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...
Unsinn! Natürlich kann ich auch für "Texte schreiben" ein Gewerbe anmelden.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Eslo2):
Es reicht erst mal wenn man sich beim Finanzamt als Freiberufler anmeldet.
Es reicht schon, dass du dich als Selbständiger beim Finanzamt anmeldest. Und als sog. Kleinunternehmer ...

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...

Das ist nur ein Gerücht ...

Nein. Das ist eine schlichte Tatsache. Ein Gewerbe "Texte schreiben" gibt es nicht...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von eh1960):
Eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit "Texter/Texte schreiben" wird daran scheitern, daß das keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern eine freiberufliche...
Unsinn! Natürlich kann ich auch für "Texte schreiben" ein Gewerbe anmelden.

Versuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL*

Das wird genauso scheitern wie der Versuch, ein Gewerbe als Journalist, als Anwalt, als Arzt oder als Schriftsteller anzumelden.

-- Editiert von eh1960 am 01.03.2020 23:04

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein Gewerbe "Texte schreiben" gibt es nicht...

Nur weil man was nicht kennt bzw. einen der korrekte Oberbegriff nicht bekannt ist zu behaupten "geht nicht" / "gibts nicht"...

Dolmetscher-, Schreib- und Übersetzungsbüros oder Korrespondenz- und Nachrichtenbüros haben durchaus auch "Texte schreiben" im Angebot, genau wie Leute die das Erstellen von Webseiten betreiben ...



Zitat (von eh1960):
Versuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL*

Klappt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Versuchen Sie es einfach mal bei der Gewerbebehörde... *LOL*
Das wird genauso scheitern wie der Versuch, ein Gewerbe als Journalist, als Anwalt, als Arzt oder als Schriftsteller anzumelden.
Äpfel und Birnen!

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#12
 Von 
Eslo2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie geschrieben, eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden bzw. sich als Freiberufler anmelden reicht erstmal aus.

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