Gewerbe Tätigkeitsbeschreibung

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Janemyname
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe Tätigkeitsbeschreibung

Hallo,
ich fange demnächst einen Bundesfreiwilligendienst an. Da das Taschengeld dort natürlich nicht zum Leben ausreicht, ich aber auch nicht vom Amt abhängig sein möchte, möchte ich ein Nebengewerbe anmelden, um verschiedene temporäre Tätigkeiten auf Honorarbasis ausüben zu können. Nun stehe ich vor dem Problem, dass die Tätigkeiten sehr unterschiedlich sind und ich bei der Tätigkeitsbeschreibung hadere, um das Ganze möglichst breit zu fassen. Eine kurze Übersicht darüber, was ich überlege, nebenher zu machen:
- Nachhilfe über ein Lerninstitut geben: darf ich dies einfach als "Nachhilfe" betiteln oder benötigt es eine andere Wortwahl?
- Aushilfe bei Konzerten/Messen/ähnlichen Events, keine Gastro sondern eher Auf- und Abbau oder Leute lotsen etc.: wie bezeichne ich dies?
- Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Wäsche waschen, aufräumen etc.: würde "Haushaltsdienstleistungen, Alltagshilfe" hier zutreffen?
- Gibt es gute "Allgemeinformulierungen", die ich ergänzen kann, um einmalige Tätigkeiten unterzubringen, die inhaltlich noch nicht klar absehbar für mich sind?

Danke für eure Hilfe schon einmal!

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Janemyname):
möchte ich ein Nebengewerbe anmelden,
Was ist dein Hauptgewerbe?

-für Nachhilfe über ein Lerninstitut brauchst du kein eigenes Gewerbe *gründen*.
-für Aushilfe bei Konzerten und Events brauchst du kein eigenes Gewerbe *gründen*
- Haushaltshilfe kann ein Gewerbe sein.

Mit eigenem Gewerbe bist du ein Unternehmer. Informiere dich, welche Rechte und Pflichten ein gewerblicher Unternehmer hat.
Überlege, ob du für solche Tätigkeiten ein Unternehmen gründen willst und als 1-Mann-Betrieb tätig sein willst.
Oder ob es doch um Einkommen/Verdienst während der 6-18 Monate BFD geht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119571 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Janemyname):
möchte ich ein Nebengewerbe anmelden

Was ist denn Dein Hauptgewerbe?
Und warum bringst Du das ganze nicht dort unter?



Zitat (von Janemyname):
- Nachhilfe über ein Lerninstitut geben: darf ich dies einfach als "Nachhilfe" betiteln oder benötigt es eine andere Wortwahl?

Da wäre "Nachhilfe" durchaus passend.



Zitat (von Janemyname):
- Aushilfe bei Konzerten/Messen/ähnlichen Events, keine Gastro sondern eher Auf- und Abbau oder Leute lotsen etc.: wie bezeichne ich dies?

Da würde ich "Hilfeleistungen bei Events" sehen.



Zitat (von Janemyname):
- Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Wäsche waschen, aufräumen etc.: würde "Haushaltsdienstleistungen, Alltagshilfe" hier zutreffen?

Ja, würde es.



+
Zitat (von Janemyname):
- Gibt es gute "Allgemeinformulierungen", die ich ergänzen kann, um einmalige Tätigkeiten unterzubringen, die inhaltlich noch nicht klar absehbar für mich sind?

Dienstleistungen aller Art
Handel mit Gütern aller Art


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Anstatt ein Gewerbe anzumelden, würde ich ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis empfehlen und / oder einen 450 EUR Job dazu

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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