Hallo,
ich bin Einzelunternehmer auf dem Bau und habe erst für März 2010 einen neuen Auftrag wegen dem schlechten Wetter bekommen.
Da ich nun nicht auf der Straße betteln gehen will , wollte ich fragen ob ich Geld vom Arbeitsamt bekomme und ob ich mein Gewerbe abmelden muß.
Gruß Flechterling
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Gewerbe abmelden ?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wurden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?
Ansonsten wäre ein Antrag auf ALG II (Hartz IV) zu stellen.
Das Gewerbe muss nicht abgemeldet werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Danke erst einmal für die Antwort !
Und ich brauch das Gewerbe nicht abmelden ? Mir ist so als wenn ich vor 7 Jahren erst das Gewerbe abmelden mußte , ehe ich ein Antrag auf ALG stellen konnte.
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Könnte sein das dies vor 7 Jahren so war, die aktuelle Gesetzgebung ist eine andere.
ALG I Anspruch besteht nur wenn man eingezahllt hat und je nach Länge der Einzahlung und Länge der Tätigkeit.
ALG II Anspruch hat man wenn das Gewerbe temoprär nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Es wird erst ab Antragstellung gewährt.
Sollte das ALG II absehbar länger gezahlt werden müssen (über 6 Monate), kann die ARGE jedoch die abmeldung des Gewerbes verlangen, damit man wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
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