Gewerbe auf Ehefrau

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)
Gewerbe auf Ehefrau

Guten Tag,
ich weiß dass das Thema etwas makaber ist, aber ich will es trotzdem geklärt haben, mein Anwalt blockt komplett ab und will sein Mandant niederlegen, wenn ich ihn weiter damit belästige.

Ich habe aus erster Ehe 2 Kinder, bin berufstätig und zahle meinen Unterhalt. Das Problem ist meine Exfrau, die macht ständig Stress, will mehr Geld. In den letzten 2 Monaten habe ich 4 Anwaltsbriefe und 5 Beistandsbriefe erhalten. Ständig muss ich was belegen und das belastet mich sehr! Ich untertreibe es nicht! Es ist so, das die jeden Cent aus mir rauspressen will, ich bin knapp unter dem Selbstbehalt und komme nur schwer über die Runden. Letztes Jahr habe ich 45 Mails an die Beistandschaft und ca. genauso viel Briefe an deren Anwälte geschrieben.

Seit 2 Jahren bin ich wieder verheiratet und meine Frau hat ein Gewerbe.
Mein Kollege und ich wollen eine Firma gründen, erstmal jeder als Kleinunternehmer und später als GmbH. Aufträge sind schon da, werden aber noch auf meine Frau abgerechnet, bezahlt hat noch niemand, wir starten gerade erst.

Jetzt graußt mich schon der Gedanke an meiner Exfrau, wenn ich das Gewerbe auf meinen Namen nehme, die dreht ja dann völlig durch. Da komm ich aus dem kopieren und nachweisen gar nicht mehr raus.

Was würdet ihr mir raten? Was kann passieren?

Grüße und Danke.

Probleme mit dem Gewerbe?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von distance):
Mein Kollege und ich wollen eine Firma gründen, erstmal jeder als Kleinunternehmer und später als GmbH

Eine Firma ist in der Regel kein Kleinunternehmen.
Und Kleinunternehmen kann man in Deutschland gar nicht gründen.



Zitat (von distance):
Was würdet ihr mir raten?

1. Den Anwalt wechseln und sich einen suchen der bereit ist, im Rahmen der Gesetze die Stressbelastung durch die Ex möglichst gering zu halten.
2. Eine GmbH gründen. Mit einem Einzelunternehmen kann man schon mal einen Tag pro Woche für KuK einplanen



Zitat (von distance):
Aufträge sind schon da, werden aber noch auf meine Frau abgerechnet,

Und schon findet man sich in der strafrechtliche relevanten Zone wieder...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für deine Antwort.
Wir arbeiten momentan auf eigene Rechnung, jeweils als Kleinunternehmer und sobald wir die 25000,- zusammen haben, gründen wir eine GmbH.

Aber kann man das eigentlich nachvollziehen, wer da arbeitet? Eigentlich müsste man mich doch beim arbeiten "in flagranti" erwischen und mir nachweisen, dass ich wirklich regelmäßig ALLES mache. Ich kann ja meine Frau unterstützen, denke das ist doch nicht verboten.

Oder wäre es besser, wenn meine Frau mich als Minijobber einstellt?


Grüße und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Wie Harry schon schrieb seit ihr Unternehmer, "Kleinunternehmer" ist ein Begriff den es nur im Umsatzsteuerrecht gibt, aber egal.

Zitat (von distance):
Aufträge sind schon da, werden aber noch auf meine Frau abgerechnet,


Wie soll man das bitte verstehen? Wer stellt die Rechnungen? Wer erbringt die Leistungen?
Schon mal die steuerliche Seite bedacht?
Ich würde in der Hinsicht sehr zu einem Beratungstermin beim StB raten!

Und zum eigentlichen Thema: Du hast 2 Kinder, die von Dir Unterhalt bekommen.
Ich habe so den Eindruck, Du suchst nach Möglichkeiten, Dich um diese Verpflichtung zu drücken.
Und eine Anleitung zum Rechtsbruch wirst Du hier nicht bekommen ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Garfield73,

meinen Unterhalt zahle ich immer regelmäßig und pünktlich, darum geht es sich mir nicht, von drücken ist hier nicht die Rede,

Die Abrechnungen werden über meinen Kollegen und meine Frau gemacht, es sind kleine Aufträge, die jetzt nicht in die 10000,- gehen, wir reden hier von insgesamt 2000,-. Leistungen bringen mein Kollege und ich.

Ich will Ruhe haben, darum geht es sich mir, ich habe keine Lust jeden Monat mein Leben offenzulegen und mit irgendwelchen Ämtern zu schreiben. Momentan habe ich meinen Anwalt, Amtsgericht, Beistandschaft und Anwälte meiner Exfrau, diese Kontakte reichen mir vorerst.

Trotzdem Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von distance):
Wir arbeiten momentan auf eigene Rechnung, jeweils als Kleinunternehmer



Zitat (von distance):
sobald wir die 25000,- zusammen haben, gründen wir eine GmbH.




Zitat (von distance):
A
Zitat (von distance):
Wir arbeiten momentan auf eigene Rechnung, jeweils als Kleinunternehmer

Was man der EX und den relvanten Stellen natürlich schon gemeldet hat?



Zitat (von distance):
sobald wir die 25000,- zusammen haben, gründen wir eine GmbH.

Da man eine GmbH schon mit 1 EUR gründen kann, warum warten?



Zitat (von distance):
Aber kann man das eigentlich nachvollziehen, wer da arbeitet?

Aber sicher doch.
Es gibt diverse Wege solche Heimlichkeiten aufzudecken.

Je nach dem wie clever die Ex ist, hat man da ganz schnell einen Privatermittler am Hals ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von distance):
mein Anwalt blockt komplett ab und will sein Mandant niederlegen, wenn ich ihn weiter damit belästige.

Ich sag jetzt nicht: ich kann ihn verstehen...
Zitat:
Mein Kollege und ich wollen eine Firma gründen, erstmal jeder als Kleinunternehmer und später als GmbH. Aufträge sind schon da, werden aber noch auf meine Frau abgerechnet

Das bewegt sich irgendwo im Bereich zwischen "arg grau" und strafbar.
Zitat:
Was würdet ihr mir raten?

Die Unterhaltspflichten zu erfüllen.
Zitat:

Was kann passieren?

Stress mit dem Finanzamt, Stress mit der Ex, Geldbußen, Freiheitsstrafen...

Definitiv mehr Stress als es macht, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von distance):
Mein Kollege und ich wollen eine Firma gründen, erstmal jeder als Kleinunternehmer und später als GmbH

Eine Firma ist in der Regel kein Kleinunternehmen.

Es mag erstaunen - aber rechtlich kann eine GmbH durchaus die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG in Anspruch nehmen...
Zitat:

Und Kleinunternehmen kann man in Deutschland gar nicht gründen.

Doch. Kann man. Solange man unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibt und nicht auf Umsatzsteuerveranlagung optiert ist man es sogar automatisch, wenn man ein Unternehmen gründet.
Zitat:

Zitat (von distance):
Was würdet ihr mir raten?

2. Eine GmbH gründen. Mit einem Einzelunternehmen kann man schon mal einen Tag pro Woche für KuK einplanen

Dann ist er noch transparenter für die Ex. Die GmbH muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen - ein Fest für den Anwalt der Ex...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von distance):

Wir arbeiten momentan auf eigene Rechnung, jeweils als Kleinunternehmer und sobald wir die 25000,- zusammen haben, gründen wir eine GmbH.

Es reichen dafür sogar 12.500 Euro, das Stammkapital muss nur zu 50% eingezahlt werden, und bei einer UG haftungsbeschränkt reicht sogar 1 Euro, und die ist letztlich auch nur eine GmbH mit geringerem "Startstammkapital".
Zitat:

Aber kann man das eigentlich nachvollziehen, wer da arbeitet?

Wenn korrekt versteuert wird, kann man das. Wenn nicht korrekt versteuert wird, macht man sich strafbar.
Zitat:
Eigentlich müsste man mich doch beim arbeiten "in flagranti" erwischen und mir nachweisen, dass ich wirklich regelmäßig ALLES mache. Ich kann ja meine Frau unterstützen, denke das ist doch nicht verboten.

Welchen Sinn soll das machen?
Sobald Ihre Frau Ihnen dafür Geld zahlt, sind das steuerpflichtige Einkünfte oder steuerpflichtige Schenkungen...
Zitat:

Oder wäre es besser, wenn meine Frau mich als Minijobber einstellt?

Und was soll damit gewonnen sein? Die Einkünfte aus dem "Minijob" muß man auch für die Berechnung des Unterhaltes angeben.

Davon abgesehen ist es strafbar, sich Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen - es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, eine Arbeit aufzunehmen, die ausreichend bezahlt ist, um die Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können:

§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wenn man versucht, durch "Minijob plus das Geld wird von der neuen Ehefrau als Einkommen kassiert" seiner Unterhaltspflicht zu entkommen, dann hängt man ganz schnell im §170 StGB drin.

Denn dann wird das Gericht sagen: der Arbeitgeber Neue Ehefrau hätte korrekt bezahlen müssen, so daß der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltspflichten erfüllen kann. Wird über einen Minijob getrickst, dann ist der Tatbestand des §170 StGB erfüllt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von distance):

Ich will Ruhe haben, darum geht es sich mir, ich habe keine Lust jeden Monat mein Leben offenzulegen und mit irgendwelchen Ämtern zu schreiben.

Das muss man auch nicht "jeden Monat".
Die Auskunft darf maximal einmal alle zwei Jahre verlangt werden - es sei denn, es kann glaubhaft gemacht werden, daß sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. (§ 1605 Abs. 2 BGB )
"Glaubhaft machen" ist nicht gleich "behaupten", da muss die Ex bzw. deren Anwalt schon konkrete Anhaltspunkte liefern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es mag erstaunen - aber rechtlich kann eine GmbH durchaus die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG in Anspruch nehmen...




Zitat (von eh1960):
Doch. Kann man.

Nö, kann man nicht.
Man gründet ein Unternehmen bzw. meldet ein Gewerbe an.
Dieses kann dann steuerrechtlicht die "Kleinunternehmerreglung" in Anspruch nehmen - bleibt aber immer noch ein "Unternehmen".

Ist wie mit der "UG haftungsbeschränkt" ...



Zitat (von eh1960):
Dann ist er noch transparenter für die Ex. Die GmbH muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen - ein Fest für den Anwalt der Ex...

Soweit ich ihn verstanden habe, will er seinen Unterhaltspflichten ja nachkomen.
Ihn nervt nur das ständige nachweisen.

Und da ist die GmbH ideal: festes Gehalt jeden Monat und einmal im Jahr der Abschluss (und wie hoch der ausfällt, kann ja gesteuert werden)



Zitat (von eh1960):
es sei denn, es kann glaubhaft gemacht werden, daß sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. (§ 1605 Abs. 2 BGB )

Irgendwie scheint der Ex das dauern gelungen zu sein. Oder sein Anwalt ist unfähig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Also nochmal! Mir geht es sich nicht um den Unterhalt ,den zahle ich. Mir geht es sich ganz alleine nur um das ständige nachweisen und belegen von jedem Cent den ich einnehme!

Seit 6 Jahren kämpfe ich mit dem Amtsgericht, Beistandschaft, Gericht, Anwälten und Exfrau.

Kann das niemand verstehen, dass man irgendwann mal die Schnauze voll hat? Ich will hier nichts kriminelles starten, sondern endlich mal meine Ruhe haben.

Ich verdiene 1800,- zahle 672, Unterhalt, 165,- Strom, 100,- Fahrkarte + Benzin, wenn der Bus ausfällt(Land), 660,- Warmmiete und meine jetzige Frau hatte Krebs und wurde dieses Jahr operiert.

Meine Exfrau verklagt mich wegen jedem Dünnschiss und auf Verdacht, kann die jeden Tag Unterlagen von mir fordern, das ist so in DE. Letztes Jahr habe 38!!! Emails and die Beistandschaft geschrieben, tonnenweise von Belegen, an das Amtsgericht geschickt.

Heute kam die Rechnung vom Amtsgericht 500,-, 400,- für Mehrbedarf, ab dem 1.1.2019 wird der Unterhalt wieder einmal erhöht und meine Ex will noch mehr Geld. Wovon soll ich das alles bezahlen?

Das finde ich krank! Rechnet mal aus was mir bleibt! Mein Auto wurde letztes WE demoliert 4000,- Schaden, wer zahlt das? Ich! Wie? Keine Ahnung.

Nebenbei muss ich auch noch 6 Tage in der Woche Vollzeit arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat:
Aufträge sind schon da, werden aber noch auf meine Frau abgerechnet


Ihre Frau behält also die Umsätze aus diesen Aufträgen?

Zitat:
Nebenbei muss ich auch noch 6 Tage in der Woche Vollzeit arbeiten.


Ihr Arbeitgeber weiss, von dem Nebenjob bei der Frau?
Ihre Krankenkasse weiss von Ihren Nebentätigkeiten?

-- Editiert von cirius32832 am 06.12.2018 10:03

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja natürlich weiß die Krankenkasse das und mein Arbeitgeber natürlich auch.
Es ist auch noch gar kein Geld geflossen, wir sind gerade erst seit einer oder zwei Wochen aktiv geworden.

Wenn ich 10k/Monat verdienen würde, würde ich zahlen und Ruhe ist, verdiene ich aber leider nicht.

-- Editiert von distance am 06.12.2018 11:09

-- Editiert von distance am 06.12.2018 11:11

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