Hallo,
ich würde gerne als Nebentätigkeit modifizierte KFZ Teile über Internet verkaufen.
Das bedeutet, ich kaufe original Zubehör baue sie etwas um (z. B. LED's hinenbauen) und möchte diese Teile dann verkaufen.
Auf was muss ich achten?
Benötige ich direkt ein Gewerbe und muss Steuern zahlen, oder kommt dies alles erst nach einem gewissen Jahresumsatz? Viel werde ich damit nicht verdienen!
Muss ich ein Rückgaberecht einräumen? Es ist durch meine Modifikation ja sozusagen ein gebrauchter Gegenstand!?
Ich bitte um Antworten.
Vielen Dank
Gewerbe erforderlich? Gebrauchte Ware.
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich würde als erstes mal den Hersteller fragen was der davon hält wenn man einen "Bosch" Scheinwerfer mit Mickymaus Lichter kaufen kann.
Die Kunden glauben dann echte Bosch Technik zu bekommen und dann kommt dein Schrott.
Achten -- tausende von Gesetze
Gewerbe/Steuer -- Ja
Gewährleistung --- Ja sicher
Lass es sein ! So viel kannst + willst du nicht "Haften"
IHK und Volkshochschule bieten Grundlagen. Die IHK kann dir auch was zu Markenrecht erzählen
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Hmm ok klingt ja soweit alles logisch.
Allerdings versteh ich das mit der Gewährleistung noch nicht.
Seit wann muss man auf gebrauchte Gegenstände die man verkauft Gewährleistung anbieten?
Würde es denn reichen wenn man ganz offen dazu schreibt Gebrauchte ware keine Garantie und Rücknahme.
So wie es bei unzähligen eBay Auktionen auch steht?
Gruß
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du bist "gewerblicher Anbieter", lies mal richtig
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Hallo,
quote:
Es ist durch meine Modifikation ja sozusagen ein gebrauchter Gegenstand!?
Geschliffene Diamanten sind billiger als rohe,da sie
"gebraucht" sind.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
Leute ihr hättet dem TE einfach mal ein paar Hinweise geben können, was er an seien Gedanken verbessern kann!
quote:Ab dem ersten Cent Gewinn muss da ein Gewerbe angemeldet werden. Da du schon schreibst, wird nicht viel sein, solltest du dir mal die Kelingewerbeklausel ansehen, dürfte dann etwas für dich sein.
Benötige ich direkt ein Gewerbe und muss Steuern zahlen, oder kommt dies alles erst nach einem gewissen Jahresumsatz? Viel werde ich damit nicht verdienen!
quote:Wenn du über das Internet verkaufst ja, dann musst du 14tägiges Rückgaberecht gewähren.
Muss ich ein Rückgaberecht einräumen?
quote:Als gewerbetreibender muss man IMMER auf alles und jedes 1 Jahr Gewährleisstung geben, man kann das nicht ausschliessen, macht man es doch ist dies zum eine nnichtig, zum anderen könnte es abgemahnt werden.
Seit wann muss man auf gebrauchte Gegenstände die man verkauft Gewährleistung anbieten?
quote:Da solltest du dir die Auktionen nochmal genau ansehen, sind es Privatverkäufer oder gewerbliche Verkäufer?
Würde es denn reichen wenn man ganz offen dazu schreibt Gebrauchte ware keine Garantie und Rücknahme.
So wie es bei unzähligen eBay Auktionen auch steht?
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quote:
Geschliffene Diamanten sind billiger als rohe,da sie
"gebraucht" sind.
Nicht nur das, auch viel einfacher zu finden.
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