Gewerbe nachträglich anmelden

29. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marx1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe nachträglich anmelden

Kann man ein Neben-Gewerbe auch nachträglich für das letzte Kalenderjahr anmelden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Das Finanzamt verlangt, daß Steuerunterlagen 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Es prüft i.d.R. bis zu 4 Jahren rückwirkend.
Wenn Sie kein Kleinunternehmer im Sinne UStG sind, sollten Sie wirklich schnellstmöglich Ihre kompletten Steuerunterlagen in Ordnung bringen. Sobald Sie damit fertig sind, melden Sie Ihr Gewerbe an und erklären, daß Sie es seit dem ... (Datum angeben) bereits betreiben. Halten Sie auch die entsprechenden Gelder bereit, die das Finanzamt von Ihnen nachträglich zu bekommen hat. Auf Stundungen wird es sich wohl kaum einlassen, eher könnten (Säumnis- oder andere) zuschläge erhoben werden.
Alles Gute und viel Glück!

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das "Anmelden" geht auch rückwirkend, wenn man Pech hat gibt es ein Ordnungsgeld vom Ordnungsamt. Jedoch interessiert sich dort niemand dafür wenn man es heute anmeldet aber schon letztes Jahr gearbeitet hat.

Wichtige wäre die Steuererklärung, für die sollte man schnell ne Fristverlängerung beantragen und dann zügig eine Steuererklärung einreichen.

Evlt. muss man auch der Krankenkasse was zahlen, je nach Aufwand und Einkünfte

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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