Gewerbe oder Kleingewerbe?

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
orsha
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Gewerbe oder Kleingewerbe?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage bezüglich meines Gewerbes als Tätowiererin.
Ich möchte beruflich kürzer treten.
Ich habe neben meiner selbständigen Tätigkeit ein Angestelltenverhältnis von 25%.
Momentan zählen diese Einkünfte zu meinem Gewinn dazu.
Ist es möglich das Gewerbe abzumelden und dann eher ein Kleingewerbe daraus zu machen?
Ich möchte gern die KV über mein Angestelltenverhältnis abgedeckt haben.
Geht das so einfach? Zählt mein Gehalt dann auch zum Gewinn dazu?

vielen Dank orsha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ist es möglich das Gewerbe abzumelden und dann eher ein Kleingewerbe daraus zu machen?

Gewerbe ist Gewerbe.
Wer unternehmerisch tätig ist muss ein Gewerbe angemeldet haben. Ob das Gewerbe nun klein, mittel oder groß ist ...



quote:
Ich möchte gern die KV über mein Angestelltenverhältnis abgedeckt haben.

Stelle die Frage diesbezüglich noch mla im Forum Sozialrecht.
Aber so wie du dir das vorstellst, dürfte das nicht funktionieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Bist du gesetzlich oder eh privatversichert ?

Sobald du über 510 Euro verdienst bist du über den Angestellten Job krankenversichert. Leider sind die Krankenversicherungen dazu übergegangen zu ermitteln was der Hauptjob ist und sich einen "Nachschlag" zu nehmen. Daher funkt der Trick, Krankenversichert über den "Nebenjob" nicht mehr.

Ein Kleingewerbe ist der Ausdruck das man die Vorsteuer/Mehrwerksteuer bei geringen Umsätzen nicht aufschlagen muss. Also eher ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Das kann man mit abmelden.

Du bekommst den Lohn über die Steuerkarte und den "Gewinn" versteuerst du in der Einkommensteuererklärung.

Da dir die "Grundlagen" fehlen, rate ich zu einem Steuerberater. Sonst gibts bei der ersten Steuerprüfung ein böses Erwachen.

Uwe



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
orsha
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Uwe,

ich bin freiwillig gesetzlich versichert und verdiene über 510 Euro in meinem Angestelltenverhältnis. Ich gehe von Brutto aus, richtig?
Leider habe ich einen unzuverlässigen Steuerberater, der mir wirklich nicht weiterhilft. Ich strebe nun auch einen Wechsel an.Daher meine Fragen.
Vielen Dank für die Antwort.

Gruß
Sandra

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Leider habe ich einen unzuverlässigen Steuerberater


Hast du den geheiratet oder warum die sinnlose Treue. Ist aber auch nicht Sache deines Steuerberaters sich um KV zu kümmern.

Die Kasse ermittelt deine "Haupteinnahme" und berechnet dann deinen Beitrag. Bei einem 510 Euro Job wir das das Nebengewerbe bleiben, da du wohl in deinem Gewerbe den höheren Gewinn, die längere Zeit und dein Hauptinteresse hat.

Früher müsste man nur weniger als 15 Std/Woche Gewerbe sagen und die Kasse wollte nichts. Heute entscheiden mehr Kriterien.

Uwe

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