Gewerbe rückwirkend anmelden 2 jahre

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2020 20:50:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe rückwirkend anmelden 2 jahre

Hallo,

Ich habe ein paar Fragen bezüglich einer rückwirkenden Anmeldung seines Gewerbes. Nehmen wir als Beispiel, jemand ohne Gewerbe verdient online über einen Zeitraum von 2 Jahren 35.000€ und hat einen Umsatz von 350.000€. Wenn er rückwirkend ein Gewerbe anmelden wollen würde, auf was müsste er achten? welche und wie viel Steuern müsste er nachzahlen? und welche möglichen Strafen könnten auf ihn zukommen?
Im Internet steht, dass eine verspätete Anmeldung mit einem Bußgeld von bis zu 1000€ bestraft werden kann. Ist das richtig? und wie sieht es mit den Steuern aus? kann man eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen?
Wie würde man die Steuern bezahlen wenn man überhaupt keine Rechnungen oder Belege hätte?

Ich hoffe sie können meine Fragen beantworten.

Lg

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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