Gewerbe rückwirkend anmelden

4. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
klapka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe rückwirkend anmelden

Ich bin jetzt in ein paar Wochen mit meinem Abitur fertig und habe nun seit September 2011 übers Internet eine Dienstleistung angeboten. Allerdings habe ich bis heute kein Gewerbe angemeldet und bis heute ca. 1300 € verdient. Nachdem mich ein Bekannter nun darauf angesprochen hat, dass ich eig. ein Gewerbe anmelden muss, habe ich ein im Internet recherchiert.
Meine Frage: Meinen Sie ich sollte mein Gewerbe lieber rückwirkend anmelden und ein eventuelles Bußgeld hinnehmen oder mein Gewerbe normal anmelden mit dem Anmeldedatum der letzten Tage?
Mein Befürchtung ist einfach, die dass ich Privatkunden habe und diese das Geld immer auf mein Konto überweisen. Man könnte dies also auch später nachvollziehen, glaube ich?! Wenn ich lese, dass manch einer Jahre lang ein Gewerbe nicht angemeldet hat und das niemand 'gemerkt' hat, dann wird dann doch erst recht keiner überprüft, der ein Gewerbe anmeldet oder? Ich meine, wie wollen, die das auch überprüfen oder warum sollten die sich die Mühe machen? Wie sehen Sie das?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank schonmal im voraus :)

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Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich würde das Gewerbe, wenn Du es erstmal nebenbei machst als nebenberufliches Gewerbe anmelden, auch rückwirkend. Dazu bist Du verpflichtet,denn Du nimmst am regulären Wirtschaftsverkehr ( ich glaub so heißt das)teil. Außerdem kannst Du doch auch deine Kosten beim Finanzamt geltend machen. Es gibt Existenzgründungsberatungen bei der IHK z.B., lass dich da beraten. Mir wäre die Gefahr, das mich jemand anschei.. zu groß, denn Neider gibts überall und wenn das Finanzamt dahinter kommt, kannste Strafe zahlen.

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