Gewerbe/Kleingewerbe-Anmeldung?

9. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewerbe/Kleingewerbe-Anmeldung?

Hallo,
ich bin momentan ein wenig am Rätseln und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin Künstlerin in spe und plane, mich eines Tages in diesem Bereich selbstständig machen zu können. Einsteigen möchte ich mit Schmuckherstellung.
Nun bin ich aber ein wenig verwirrt.
Wenn ich nun, wie geplant, drei verschiedene Anhänger erstelle, von jedem fünf Farben und von jeder Farbe drei Stück, und die ins Internet stelle, dann kommt, sollten sich diese Stücke verkaufen, ein kleines Sümmchen zusammen.
Das wäre allerdings das erste Mal, dass ich etwas verkaufe, und es würde nur als Test dienen, um zu sehen, was gut ankommt.
Muss ich die Einnahmen auf Grund der Anzahl der verkauften Anhänger dann schon irgendwo angeben? Oder geht das erstmal auch so?
Und ab wann muss ich ein Gewerbe bzw. ein Kleingewerbe anmelden? Wie oft muss ich etwas verkaufen, damit es als regelmäßiges Einkommen gilt? Oder kommt es nur auf die Höhe der Einnahmen pro Monat an? Was wäre dann, wenn ich nur gelegentlich, also alle paar Monate, etwas verkaufen würde, dafür aber größere Mengen?

Ich hoffe, mir kann das jemand erklären, ich habe schon ein wenig recherchiert, bin aber noch immer nicht schlauer als vorher.
Danke im Voraus für jede Antwort!

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Das ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Diese wird nicht angemeldet, aber die Einnahmen sind natürlich in der Steuererklärung anzugeben. Eine ganz andere Frage ist, ob Sie darauf tatsächlich Steuern zahlen - das hängt bezüglich der Einkommenssteuer von Ihren sonstigen Einnahmen ab und bezüglich der Umsatzsteuer davon, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Aha, in Ordnung, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber bei welcher Menge verkaufter Waren bzw. bei welchen Einnahmen liegt die Grenze zwischen Hobby und Beruf? Gilt es, wenn nur unregelmäßig verkauft wird, auch als freiberufliche Tätigkeit?

Das mit der Kleinunternehmerregelung habe ich mir gerade durchgelesen, das klingt ja wirklich gut, danke für den Hinweis.
Sonstige Einnahmen habe ich nicht. Wie würden sich die Steuern dann berechnen, unter welchen Umständen müsste ich wie viel zahlen?
(Es tut mir sehr Leid, dass ich so viele Fragen stelle, aber irgendwie bekomme ich es nicht hin, mir die richtigen Informationen selbst zu suchen, dafür habe ich von der Materie einfach noch viel zu wenig Ahnung.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ganz einfach: Gewinnerzielungsabsicht = kein Hobby. Was die Steuern anbelangt - mir können Sie ja erzählen, was Sie wollen, aber das Finanzamt wird Ihnen kaum glauben, daß Sie von Luft und Liebe leben. Grundsätzlich sind 8000 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt für eine Einzelperson - falls Sie verheiratet sind, ist das wieder anders.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber wenn jemand hobbymäßig jeden Abend an irgendwelchen Schmuckstücken arbeitet und die dann verkauft, dann geschieht das Verkaufen ja auch mit Gewinnerzielungsabsicht, es ist aber trotzdem ein Hobby, oder? Jeder Verkauf hat doch Gewinnerzielungsabsicht, setzt aber nicht voraus, dass man davon irgendwann mal leben will.

Und nein, von Luft und Liebe lebe ich natürlich nicht. Ich bin erst vor einiger Zeit mit der Schule fertig geworden, und da ich mir kein Kunststudium leisten kann will ich mir die Grundsätze nach und nach selbst beibringen und mich selbstständig machen. Ich lebe so lange noch bei meiner Mutter, die mich "sponsert und durchfüttert", bis ich ein stabiles Einkommen haben. Sie verdient natürlich etwas, aber ihre Einkünfte sind auf Grund von Privatinsolvenz unterer Grenzwert.
Wie sieht es in diesem Fall aus?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich weiß nicht, was Sie immer mit "Hobby" haben - was Sie da beschreiben, ist ganz klar eine steuerpflichtige Tätigkeit. Ob man davon leben kann oder ob man die z. B. neben einer Arbeitnehmertätigkeit ausführt, ist dabei total schnuppe. Der Gesetzgeber hat lediglich NEBENeinnahmen von 410 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Das erwähne ich nur mal als Exkurs - bei Ihnen sind das ja dann keine Nebeneinnahmen, sondern die einzigen Einnahmen, denn der Unterhalt durch die Mutter ist kein steuerpflichtiges Einkommen.
Wenn Sie insofern mit Ihrem Umsatz unter 17.500 Euro im Jahr bleiben, sind Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bleibt Ihr Gewinn unter 8000 Euro, sind Sie auch von der Einkommenssteuer befreit. Über die Frage, ob man in dem Fall eine Steuererklärung abgeben muß, gab es bereits große Auseinandersetzungen im Unterforum Steuerrecht - meines Erachtens nach muß man das nicht.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Entschuldigung, mir leuchtet bei künstlerischen Sachen nur irgendwie die Grenze zwischen Freizeit und Beruf nicht so ganz ein, aber okay, macht ja nichts.
Im Grunde ergibt das Alles für mich zum ersten Mal soetwas wie einen Sinn, daher vielen Dank für die Antworten.
Ich gelte also als Einzelperson? Ändert sich nichts, wenn man mit einem Familienmitglied mit geringem Einkommen zusammenlebt, also nicht nur für sich verdient? Oder spielen nur Ehepartner eine Rolle?
Und nur mal angenommen ich stelle nun einmalig eine größere Menge (ca. dreißig) Schmuckstücke ins Internet und verkaufe diese, nur um die Nachfrage und somit die Art späterer Produktionen zu erkunden und ohne mich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet und eine Steuernummer zu haben. Das ist ja im Grunde lediglich eine Vorbereitung um das Angebot auf die Nachfrage anpassen zu können. Kann es da Ärger geben, selbst wenn ich daraufhin ein bis zwei Monate lang nichts mehr bzw. von da an alles nur noch offiziell als Freiberufler verkaufe? Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn zu viel der gleichen Produktkategorie verkauft wird, nicht mehr von einem privaten Verkäufer die Rede ist. Ist diese Grenze damit schon erreicht, oder geht es dabei nur um die Einnahmen?
Werden alle Einkünfte überprüft, beobachtet also jemand genau wie viel man wo verkauft und verdient, oder wie beweist man sonst, dass die Angaben auf der Steuererklärung richtig sind? Mit Kontoauszügen?

Nochmal Verzeihung für die viele unwissende Fragerei und Danke für die Versuche mir das alles zu erklären, ich will einfach nichts falsch machen und wissen, was ich tue.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich muss mich also freiberuflich melden, bevor ich weiß, ob das, was ich geplant habe, funktioniert und ich überhaupt Geld verdiene bzw. ob ich es wirklich so machen werde?
Das ist ganz schön einsteigerunfreundlich... Aber na gut.

Es kommt also auf die Absicht an, mit der ein Gegenstand erstellt wird.
Da wundere ich mich gerade, wie man das beurteilen soll? Ich weiß, bei mir ist es klar, ich will später mal davon leben.
Aber aus reiner Neugierde: Woher will Finanzamtangestellter X wissen, warum Privatperson Y eine große Menge künstlerischer Werke verkauft? Vielleicht hat Privatperson Y einfach lange Zeit seine eigenen Werke gesammelt, und verkauft sie nun, da sie sich bei ihm nur stapeln? Oder er hat für Freunde oder Verwandte Geschenke erstellt und es sich doch anders überlegt, und verkauft seine Werke nun, weil er sie nicht mehr braucht? Wie würde soetwas gehandhabt werden?

Oh, und noch etwas. Was denn für Pflichten? Ich muss meine Steuererklärung schreiben, auf mein Einkommen achten und ggf. Steuern zahlen, aber ansonsten?

-----------------
""

-- Editiert Illyra am 10.09.2012 12:32

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das wäre gewerblich? Wieso? Es gibt doch so viele Privatpersonen, die z.B. auf ebay irgendwelchen Kram verkaufen, den sie nicht mehr brauchen oder der ihnen nur im Weg ist. In dem von mir beschriebenen Fall wären die Gegenstände ja nicht mit der Absicht des Verkaufs erstellt worden.

Zwei Jahre Gewährleistung? Auf Schmuck? Im Ernst? Davon habe ich ja noch nie gehört... Was soll ich denn da gewährleisten?

Das mit dem Kurs ist an sich eine gute Idee, aber das kostet leider Geld + Hin- und Rückfahrkosten, das kann ich mir momentan beim besten Willen nicht leisten. Es bleibt also nur die Informationen selbst zu sammeln.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Illyra
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich weiß, dass ich Ahnungslos bin. Es mag ja sein, dass das Geld gut investiert wäre, aber was man nicht hat, kann man auch nicht investieren, oder?

Also, wegen dem Rückgaberecht habe ich mich bereits informiert. Wenn man ein angemeldeter, gewerblicher Verkäufer ist, ist das Pflicht, als Freiberufler nicht, so wurde es mir zumindest gesagt.

Ich weiß, dass ich nicht unter private Verkäufer falle, darum ging es ja auch gar nicht. Ich habe mich nur gewundert, wie ein Außenstehender beim Finanzamt wissen sollte, warum und mit welchen Absichten etwas verkauft wird.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Vielleicht nicht bei ebenso Sachkundigen, wie Du es eine bist, informieren, sondern z.B. mal ins Gesetz schauen?

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert Moderator am 15.09.2012 17:18

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen