Liebes Forum,
ich habe rückwirkend zum Anfang des Jahres (2009) mein Gewerbe abgemeldet. Kein Ladengeschäft, keine Angestellten etc. -> Einzelunternehmen mit Berechtigung zum Ausweis der USt / Belege über EÜR.
Das Geschäftsjahr 2008 habe ich bereits abgewickelt (FA: ESt- / USt-Erkl.).
In 2007 und 2008 habe ich jeweils einen Computer für meine Tätigkeit gekauft. Diese sollten je drei Jahre über die AfA abgeschrieben werden.
Für Gerät 1 stünde nun noch ein Jahr Abschreibung offen, für Gerät 2 noch 2 Jahre.
Das FA verlangt nun nach der letzten Bilanz mit Anlagenverzeichnis (wie gesagt, hatte nur
EÜR).
Wie verhält es sich mit diesen Geräten. Sonstige höherwertige Einrichtung habe ich nicht gehabt:
1. Wie steht es um die in 2007 und 2008 geltend gemachten und erhaltenen Vorsteuerbeträge für die Geräte? In welchem Fall müssen die zurückgezahlt werden?
2. Ich brauche nur noch eines der Geräte. Kann ich das zweite (Gerät 2) einfach als Privatperson
mit Rechnung (natürlich ohne
USt.) veräußern?
3. muss ich das in meiner privaten ESt. für 2009 irgendwo irgendwie angeben?
Herzlichen Dank
At
Gewerbeabmeldung + AfA
29. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 29. September 2009 | 21:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung + AfA
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 30. September 2009 | 00:03
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Also dein Betriebsinvetar kannst du mit "Gewährleistung" und "MWST" verkaufen. Das erhöht den Gewinn deiner Firma.
Ob sich das Finanzamt an der verspäteten Gewerbeanmeldung stört musst du die fragen.
Und wenn die nach einer Bilanz fragen und einem Anlageverzeichniss, machs wie ich rufe mal an. Ne Bilanz hat man bei einem Einzelunternehmen ja nicht, Steuerbrater sind teuer.
Ich erspar mir jedes Jahr mit einem Telefonat viel Geld......
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2009 | 16:44
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
quote:
bei Beendigung der Tätigkeit muss eine Schlussbilanz erstellt werden!
Zur Schluss einer Einzelunternehmung braucht es kein Bilanz, denn dann ist ja nichts mehr zur Bilanzieren mehr vorhanden.
Entweder er entnimmt die Anlagen aus der Firma oder verwertet.
Ich kann die Firma nicht zumachen und dann noch Anlagen und Waren verkaufen wollen.
In den meisten Firmen wird alles weggeworfen und oft versteigert die Tante die dann alles im Wald gefunden hat privat.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#4
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 23:25
Von
Status: Schüler (476 Beiträge, 138x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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