Hallo zusammen,
ist es möglich ein Gewerbe (Kleingewerbe) rückwirkend wieder abzumelden wenn es kein Geschäftstätigkeit gab?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wird sicher eine Ordnungswiedrigkeit sein die etwas kostet.
Gewerbeabmeldung Rückwirkend
31. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2019 | 14:32
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeabmeldung Rückwirkend
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2019 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31951 Beiträge, 5626x hilfreich)
https://www.gewerbe-anmeldung.com/kosten_der_gewerbeabmeldung_formulare.html
#2
Antwort vom 31. Juli 2019 | 14:46
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke, mir geht es aber eher darum, dass ich 3 Jahre lang ein angemeldetes Gewerbe hatte, was eigentlich nicht betrieben wurde und ob daraus Probleme entstehen können.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2019 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
Für 3 Jahre? Das dürfte nicht funktionieren, schon alleine wegen der Steuererklärungen die ja schon gemacht wurden.
#4
Antwort vom 31. Juli 2019 | 22:25
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Man muss nix machen wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, nur Steuererklärungen abgeben. Also melde heute zu heute ab und die Sache ist zuEnde
#5
Antwort vom 1. August 2019 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (31951 Beiträge, 5626x hilfreich)
Das interessiert bei der Abmeldung nicht.Zitatdass ich 3 Jahre lang ein angemeldetes Gewerbe hatte :
Und jetzt?
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