Gewerbeabmeldung Rückwirkend

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
ESIM
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeabmeldung Rückwirkend

Hallo zusammen,

ist es möglich ein Gewerbe (Kleingewerbe) rückwirkend wieder abzumelden wenn es kein Geschäftstätigkeit gab?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wird sicher eine Ordnungswiedrigkeit sein die etwas kostet.

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

https://www.gewerbe-anmeldung.com/kosten_der_gewerbeabmeldung_formulare.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
ESIM
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, mir geht es aber eher darum, dass ich 3 Jahre lang ein angemeldetes Gewerbe hatte, was eigentlich nicht betrieben wurde und ob daraus Probleme entstehen können.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Für 3 Jahre? Das dürfte nicht funktionieren, schon alleine wegen der Steuererklärungen die ja schon gemacht wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Man muss nix machen wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, nur Steuererklärungen abgeben. Also melde heute zu heute ab und die Sache ist zuEnde

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von ESIM):
dass ich 3 Jahre lang ein angemeldetes Gewerbe hatte
Das interessiert bei der Abmeldung nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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