Hallo zusammen,
ich möchte mein laufendes Gewerbe zum Jahresende abmelden und bin mir über das richtige Vorgehen noch nicht ganz im Klaren.
Abmeldung usw. ist nicht das Thema, das ist klar.
Was mich beschäftigt ist das Thema der Abschlussbilanz.
Hintergrundinfos:
Kleingewerbe mit 1 laufenden afa (PKW mit 1% Regelung)
restliche afa sind komplett abgeschrieben.
Überschuss wurde keiner mehr erzielt -> daher auch die Abmeldung.
Was ist hier nun zu Bilanzieren? Wenn ich etwas abmelde, gibt es doch nichts mehr zu bilanzieren? Bzw. wie wird das mit der afa (PKW) gehandhabt?
Überschreibe ich diesen zum Privatvermögen oder läuft das als Privatentnahme?
Und wie ist das dann steuerlich gesehen?
Ich bin mir über die Zusammenhänge hier völlig im unklaren und konnte im Netz keine wirklich weiterbringenden Infos finden.
Abmeldung wäre zum Jahresende, sprich ich erstelle ganz normal die EÜR usw. und reiche dies bei Steuererklärung ein. Dann habe ich gelesen, würde ich ein Form. vom Finanzamt bekommen, in dem genau diese Dinge wie AFA usw. gefragt werden. Kann mir hier jemand weiterhelfen und genaueres sagen? Bzw. was es mit dem ganzen auf sich hat.
Vielen Dank schon mal!
Grüße!
Gewerbeabmeldung
14. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2009 | 18:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Dezember 2009 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Eventuell diese Frage mal im Forum Steuerrecht stellen ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
Schon
268.336
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten