Gewerbeabmeldung vergessen

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Azeras
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung vergessen

Hallo,
ich habe leider zu den naiven Studenten gehört, die sich von dubiosen Finanzunternehmen haben akquirieren lassen, um Freunde und Verwandte ins Büro zu bekommen. Daher habe ich zum Januar 2017 ein Gewerbe (RLP) angemeldet und in besagtem Monat meine erste Abrechnung (keine 100€) bekommen. Dabei ist es dann auch geblieben, da mir die gelehrten Akquisemethoden moralisch fragwürdig erschienen. Es lief dann noch ein wenig vor sich hin, bis ich dem Unternehmen zum 01.05. mein Ausscheiden bekundigte, was ich auch schriftlich bestätigt bekam. Neben der Abschlussarbeit ging dann leider die Gewerbeabmeldung unter, was mir erst jetzt, da es wieder etwas ruhiger wurde, aufgefallen ist.
Wie ist hier die rechtliche Lage? Kann ich mein Gewerbe einfach zum 01.12. abmelden (ich habe entsprechend seit Mai nichts abzusetzen) oder muss ich es rückwirkend zum 01.05. abmelden? Ich schätze in letzterem Falle würden wohl Kosten aufgrund einer Ordnungswidrigkeit auf mich zukommen, die natürlich wegen einer nicht abstreitbaren Fahrlässigkeit durchaus berechtigt wären. Sollte die Abmeldung zum Dezember jedoch rechtlich unproblematisch sein, wäre dies sicher die vorzuziehende Alternative.
Vielen Dank im Voraus!

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Du wolltest vermutlich sagen, das Du bist gestern versucht hast noch was in der Richtung zu machen - unterbrochen von der Zeit der Abschlussarbeit. War halt erfolglos, kann man hat nichts machen.

Also hin gehen und abmelden.
Interessieren wird es vernutlich keinen auf dem Amt, ob / was Du davor gemacht hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Melde es jetzt zum Zeitpunkt jetzt ab. Möglichst vor Jahresende, sonst hast du das Fiamt nächstes Jahr nochmal an der Backe.
Den Rest interessiert niemand.

Die meisten Gewerbeämter bieten online Formulare an.

1x Hilfreiche Antwort

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