Guten Abend,
Ich habe vor einigen Wochen ein Gewerbe im Bereich "Webentwicklung" angemeldet, meine Frage wäre, ob man mit dieser Angabe z.B. auch Suchmaschinenoptimierung abrechnen darf, wie genau nehmen die Ämter das?
Danke im vorraus.
Gruß
-----------------
""
Gewerbeanmeldung - Frage
19. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2009 | 21:05
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeanmeldung - Frage
#1
Antwort vom 21. Oktober 2009 | 19:59
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Das interessiert keinen, ist auch kaum anzunehmen das die verstehen was damit gemeint ist. Du solltest aber wissen das es zur "Webentwicklung" gehört :-))
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#2
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (130342 Beiträge, 41516x hilfreich)
Durch eine Suchmaschinenoptimierung enteickelt sich ja auch eine Website ?
Und da die Website auch zum Web gehört ist das auch eindeutig eine 'Webentwicklung'
Du darfst damit sogar Autos oder Kondome verkaufen oder auch den Kunden die Zukunft vorhersagen.
Es ist schlicht egal, solange keine genehmigungspflichtigen (oder gar illegale) Tätigkeiten / Produkte damit angeboten werden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten