Guten Abend,
Ich habe vor einigen Wochen ein Gewerbe im Bereich "Webentwicklung" angemeldet, meine Frage wäre, ob man mit dieser Angabe z.B. auch Suchmaschinenoptimierung abrechnen darf, wie genau nehmen die Ämter das?
Danke im vorraus.
Gruß
-----------------
""
Gewerbeanmeldung - Frage
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Das interessiert keinen, ist auch kaum anzunehmen das die verstehen was damit gemeint ist. Du solltest aber wissen das es zur "Webentwicklung" gehört :-))
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Durch eine Suchmaschinenoptimierung enteickelt sich ja auch eine Website ?
Und da die Website auch zum Web gehört ist das auch eindeutig eine 'Webentwicklung'
Du darfst damit sogar Autos oder Kondome verkaufen oder auch den Kunden die Zukunft vorhersagen.
Es ist schlicht egal, solange keine genehmigungspflichtigen (oder gar illegale) Tätigkeiten / Produkte damit angeboten werden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten