Gewerbeanmeldung - Frage

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
overlocker
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeanmeldung - Frage

Guten Abend,

Ich habe vor einigen Wochen ein Gewerbe im Bereich "Webentwicklung" angemeldet, meine Frage wäre, ob man mit dieser Angabe z.B. auch Suchmaschinenoptimierung abrechnen darf, wie genau nehmen die Ämter das?

Danke im vorraus.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Das interessiert keinen, ist auch kaum anzunehmen das die verstehen was damit gemeint ist. Du solltest aber wissen das es zur "Webentwicklung" gehört :-))

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Durch eine Suchmaschinenoptimierung enteickelt sich ja auch eine Website ?
Und da die Website auch zum Web gehört ist das auch eindeutig eine 'Webentwicklung'
;)


Du darfst damit sogar Autos oder Kondome verkaufen oder auch den Kunden die Zukunft vorhersagen.
Es ist schlicht egal, solange keine genehmigungspflichtigen (oder gar illegale) Tätigkeiten / Produkte damit angeboten werden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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