Hallo,
ich hab mir kurz nach Ostern eine Spiegelreflexkamera gekauft und dazu Adobe Lightroom.
Seitdem beschäftige ich mich in meiner Freizeit sehr viel mit Fotografie und Bildbearbeitung.
Vor kurzem hab ich ein Programm entdeckt, mit dem man interaktve Panoramen aus einzelnen Bildern zusammenfügen kann.
Ein Bekannter war von dem Resultat so beeindruckt, dass er seinen Arbeitgeber gefragt hat, ob man nicht so ein Panorama vom Innseren der Werkshalle brauchen könnte.
Das Marketingteam hat offenbar großes Interesse gezeigt und mir jetzt eine Email geschrieben, mit welchen Kosten das verbunden wäre.
Angenommen ich würde jetzt 200€ verlangen für die Zeit und Arbeit die in den Aufnahmen, der Nachbearbeitung und dem Zusammenschneiden der Bilder als Panorama zeckt - müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Rechnung oder ähnliches könnte ich ja sonst auch nicht ausstellen.
Sorry falls ich offensichtliches erfrage, aber ich kenn mich mit dem Thema nicht aus
Gewerbeanmeldung benötigt?
28. Juni 2016
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Frage vom 28. Juni 2016 | 17:19
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeanmeldung benötigt?
#1
Antwort vom 28. Juni 2016 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (130550 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat:Rechnung oder ähnliches könnte ich ja sonst auch nicht ausstellen.
Selbstverständlich kann man auch als Privater eine Rechung erstellen.
Die Frage ist: macht man da nur einmal oder zweimal? Dann wäre keine Gewerbeanmeldung nötig.
#2
Antwort vom 29. Juni 2016 | 01:06
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Natürlich kann auch eine Privatperson eine Rechnung erstellen.
Solange keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen brauchen Sie nichts weiter tun. Sollten Sie solche künstlerischen Tätigkeiten ausüben, wäre dies eine freiberuftliche Tätigkeit und somit müsste es dem Finanzamt gemeldet werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Juni 2016 | 10:58
Von
Status: Unparteiischer (9984 Beiträge, 2092x hilfreich)
Zitat:solche künstlerischen Tätigkeiten ausüben, wäre dies eine freiberuftliche Tätigkeit und somit müsste es dem Finanzamt gemeldet werden.
Und der Auftraggeber muss Beiträge in die Künstlersozialkasse abführen....
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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