Ich möchte ein Unternehmen für fermentierte Lebensmittel (GbR) gründen. Ich habe noch keine gewerbliche Küche und weiß vom Behörde, dass ich nicht zu Hause produzieren darf. Ich plane, professionelle Küchen stunden- oder tageweise zu mieten, um dort zu produzieren. Außerdem plane ich, Fermentier-Zubehör und Lerninhalte zu verkaufen.
Wenn ich mein Gewerbe anmelde, möchte ich in der Beschreibung Folgendes angeben: Produktion und Verkauf von fermentierten Lebensmitteln und Fermentier-Zubehör, sowie Produktion von Lerninhalten.
Denkt ihr, dass diese Beschreibung klar und umfassend genug ist? Habt ihr andere Vorschläge?
Danke euch!
Gewerbeanmeldung für fermentierte Lebensmittel: Tätigkeitsbeschreibung ausreichend?
Zitat :Denkt ihr, dass diese Beschreibung klar und umfassend genug ist?
Ja, sehe ich so.
Du machst das aber nicht alleine oder? Weil Du im Thread nur von Dir schreibst - eine GbR sind aber mehrere Personen.
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Eben. Mir ist das juristische Konstrukt, was hier geplant ist, völlig schleierhaft. Wenn man denn so etwas ohne jedwede Grundkenntnisse starten will, dann kann man doch nur empfehlen, einfach den Antrag zu stellen, und abzuwarten, wie die Behörde reagiert. Dann weiß man auf jeden Fall, wo man falsch oder richtig liegt.
wirdwerden
Zitat :...dann kann man doch nur empfehlen, einfach den Antrag zu stellen, und abzuwarten, wie die Behörde reagiert.
Bevor man da angekommen ist, sollte man einiges an Vorarbeit leisten, ansonsten werden Anträge auch einfach ohne "ausführliche Beratung" schlicht abgelehnt.
Das Gewerbe anmelden, ist da mit einem Zeitaufwand von 20-30 Minuten noch der einfachste Schritt.
Dinge wie Schulungen zur Lebensmittelhygiene, die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz, ein funktionierendes und etabliertes HACCP Konzept sollten vorhanden sein, ansonsten gibt es schlicht keine Betriebsgenehmigung.
Zitat :Dann weiß man auf jeden Fall, wo man falsch oder richtig liegt.
Da hier diverse verschiedene Behörden und Ämter mitwirken, erfährt man das in der Regel erst relativ spät.
Hat man da bereits begonnen, kann es bereits teuer werden...
Zitat :Ich plane, professionelle Küchen stunden- oder tageweise zu mieten, um dort zu produzieren.
Ich kenne das Modell und es ist für den Anfang durchaus eine funktionierende Alternative.
Aber das umgeht nur das Problem des ersten Produktionsschrittes, wenn keine eigene Produktionsstätte vorhanden ist.
Habt ihr für die Lagerung während der Fermentation und der nach 3-7 Tagen notwendigen gekühlten Lagerung bis zum Verkauf eine Lösung?
Denn ebenso wie die Produktion, geht das nicht im Kühlschrank zu Hause...
Ich glaube, der TE hat sich das noch nicht so ganz durchdacht..
https://www.123recht.de/forum/gewerberecht/Anmeldung-einer-GbR-fuer-Lebensmittel-ohne-gewerbliche-Kueche-__f631249.html
Daher: Bitte unbedingt mal zur IHK und dort beraten lassen.
Zitat :Ich glaube, der TE hat sich das noch nicht so ganz durchdacht..
Das er erst in diesem "Stadium" der Planung ist, ist bei der herrschenden Ahnungslosigkeit durchaus als positiv zu bewerten, noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen...
Zitat :Daher: Bitte unbedingt mal zur IHK und dort beraten lassen.
Als ersten Schritt, absolut zu empfehlen, aber trotzdem bitte nicht vollkommen unvorbereitet bei der IHK auftauchen.
Und aus dem anderen Thread ->
Zitat :Allerdings möchte ich mein Unternehmen bereits anmelden.
Beschäftige Dich vorher ausführlich mit den gesetzlichen Vorgaben und zwar nicht nur mit denjenigen, die erfüllt sein müssen um ein Lebensmittel verarbeitendes Unternehmen gründen zu können, sondern auch mit denen, die notwendig sind um mit der Produktion beginnen zu dürfen und mit denen, die Dir das in den Verkehr bringen der Ware erlauben.
Es bringt Dir nichts, wenn Du diverse Hürden gemeistert hast, produzieren darfst, ein teures (Miet-) Kühllager gefunden hast, die Ware aber nicht unters Volk bringen darfst.
Fallstricke gibt es genügend, sei es im Umgang mit Lebensmitteln, Fehlern in der Dokumentation, Verpackung, Lagerung, Kennzeichnung, dem fehlenden Nachweis der Verkehrsfähigkeit, etc....
Bevor die Grundlagen nicht stehen, macht eine Gewerbeanmeldung nur bedingt Sinn, es sei denn Du stehst auf zusätzlichen, aber eigentlich noch unnötigen, "Papierkram"...
Zitat :Bevor die Grundlagen nicht stehen, macht eine Gewerbeanmeldung nur bedingt Sinn, es sei denn Du stehst auf zusätzlichen, aber eigentlich noch unnötigen, "Papierkram"...
Grundsätzlich korrekt, aber es gibt durchaus Vertragspartner die vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erst mal eine Gewerbeanmeldung sehen wollen ...
Man will also in wechselnden Küchen arbeiten, und von wo aus will man verkaufen? Sollen die möglichen Kunden sich immer vorab informieren müssen, wo man gerade produziert? Was will man mit diesem Konzept aufbauen? Ich sehe hier ein wenig durchdachtes Konzept, abgesehen von den doch sehr strengen Auflagen, die wir im Lebensmittelbereich aus gutem Grund haben.
Trotzdem kann man natürlich jederzeit versuchen, ein Gewerbe anzumelden. Ich sehe auch kein Problem darin, wenn das abgelehnt wird, dann hat man was zum "dran lang denken." Weiß, was man in diesem Bereich der Unternehmensgründung wissen muss. Nur, das ist doch das kleinste Problem, was auf den Gründer zukommt. Wirklich.
wirdwerden
Zitat :Du machst das aber nicht alleine oder? Weil Du im Thread nur von Dir schreibst - eine GbR sind aber mehrere Personen.
Ja, wir sind zu zweit.
Und jetzt?
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