Gewerbeanmeldung möglich?

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
heyjo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbeanmeldung möglich?

Hallo allezusammen,
Ich hab mich dazu entschieden ein gewerbe zu eröffnen hab alles gut durchgeplant, die Möglichkeiten und das Kapital dazu.

Bald besuche ich auch den dafür vorgesehenen Unterricht.

Nun gibt es aber ein problem.
Ich hat noch vor 2 oder 3 jahren eine recht wilde zeit hinter mir und hab dort sehr viel Mist gebaut. Deswegen war ich jetzf vor nichtall zu langer Zeit 2 mal vor Gericht und wurde dort mit einer geldstrafe und einem ökowochenende zurechtgewiesen.
Da ich zum Tatzeitpunkt und während des Gerichtsverfahrens noch unter 18 war wurde ich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Das hat auch zur Folge das diese beiden Eintragungen zwar ins Bundeszentralregister eingetragen werden, allerdings nicht ins Führungszeugnis übernommen werden um mir nicht die Zukunft zu verbauen .

Um wieder aufs Thema Gewerbe anmeldung zu kommen: Es ist so das ich, um mein Gewerbe anzumelden, mein Führungszeugnis vorlegen muss. Dort hab ich ja wie gesagt keine Eintragungen. Allerdings hab ich gerade auch Erfahren, das ich das Gewerbe nicht eröffnen kann, falls ich innerhalb der letzten 3jahre wegen diebstahl verurteilt wurde.
ALLES KURZ ZUSAMMEN GEFASST
Kann ich das mit dem Gewerbe vielleicht vergessen ,weil ich innerhalb der letzten 3 Jahre wegen Diebstahl verurteilt wurde, obwohl dies nicht in meinem führungszeugnis steht ?( Bei der anmeldung muss ich nur das Führungszeugnis vorlegen nich das BZR)

Ich würde mich sehr über eine fachmännische Antwort freuen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130550 Beiträge, 41543x hilfreich)

Welches Gewerbe möchte man denn anmelden?

Die Vorlage eines Führungszeugnis ist nämlich nicht die Regel für eine Gewerbeanmeldung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
heyjo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist das Gewerbe nach der "§33c GewO Das Aufstellen von Geldspielautomaten mit Gewinn möglichkeit". Wie gesagt hätte ich gerade die möglichkeit, die kontakte und das nötige kapital dazu.
Und um das Gewerbe anzumelden wird ein Führungszeugnis benötigt , welches bei mir keine eintragungen enthält.
Allerdings habe ich bedenken das sie zusätzlich , sozusagen hinter meinem Rücken, auch noch mein BZR einsehen.
Dann würde es mit der anmeldung nämlich schlecht aussehen.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir eure Erfahrungen dazu mitteilt, und wünsch euch noch einen sonnigen tag.

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#3
 Von 
heyjo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Keine Antwort ?

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